Gebäudetyp-E: Mehrheit der Verbraucher lehnt Absenkung von Baustandards ab
02.10.2025Die Bundesregierung plant mit dem Gebäudetyp E, die geltenden Baustandards abzusenken, um Baukosten zu reduzieren. Laut Koalitionsvertrag soll künftig das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) nicht mehr als Mangel gelten. Der Bauherren-Schutzbund (BSB, www.bsb-ev.de) warnt davor, dass dieser Schritt Verbraucher:innen erhebliche Risiken aufbürdet und die Bauqualität gefährdet.
Eine aktuelle Umfrage unter Mieter:innen, die sich den Erwerb von Wohneigentum vorstellen können, zeigt ein klares Bild: Über 60 Prozent lehnen die Absenkung von Baustandards ab, selbst wenn sie dadurch zehn Prozent Baukosten einsparen könnten. Nur ein Drittel der Befragten wäre zu einem Verzicht bereit, während ein kleiner Teil unentschlossen ist. „Die Ergebnisse machen deutlich, dass sich Verbraucher:innen bezahlbares Wohneigentum wünschen – aber nicht auf Kosten der Bauqualität“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbundes. „Die große Mehrheit ist nicht bereit, sich auf Abweichungen einzulassen, die sie am Ende teuer zu stehen kommen könnten.“
Der BSB weist darauf hin, dass es Bauunternehmen nicht ermöglicht werden darf, von den a.R.d.T. abzuweichen, ohne Verbraucher:innen darüber ausreichend aufzuklären. Damit würde die Transparenz erheblich leiden. „Wenn Bauherren nicht klar und verständlich informiert werden, können sie die Tragweite einer Abweichung von den Standards nicht erfassen“, warnt Stange. „Das öffnet der Praxis Tür und Tor, dass Unternehmen nach günstigeren, aber qualitativ schwächeren Verfahren bauen – und Verbraucher:innen stehen am Ende im Regen.“
Darüber hinaus ist zweifelhaft, ob eine Absenkung von Standards im privaten Hausbau überhaupt spürbare Kosteneffekte hätte. Einsparungen könnten, wenn überhaupt, im Mehrfamilienhausbau durch Skaleneffekte erreicht werden. Für den Bau eines Einfamilienhauses sind solche Effekte in relevanten Größenordnungen jedoch kaum zu erwarten. „Es ist mehr als fraglich, ob Bauherren im privaten Bereich tatsächlich von geringeren Kosten profitieren würden“, so Stange weiter. „Selbst wenn Bauunternehmen geringfügig weniger Aufwand hätten, ist keineswegs sichergestellt, dass diese Einsparungen auch an die Verbraucher:innen weitergereicht würden.“ Das Gesetzesvorhaben wäre daher vor allem im Hinblick auf private Bauvorhaben ein riskanter Irrweg.