Badezimmer: Barrierefrei und normgerecht

Möglichst lange autark leben – dazu gehört vor allem auch der eigenen Körperhygiene selbstständig nachgehen. Deshalb ist das Bad ein zentrales Element jeder Planung, sowohl im Privaten als auch in öffentlichen Einrichtungen. Technische Anforderungen an Planung und Gestaltung von barrierefreien Badezimmern in öffentlichen Gebäuden definiert die Norm DIN 18040 Teil 1.

„Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit motorischen Einschränkungen bzw. Rollstuhlnutzern als auch blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können“, so formuliert die Norm. Bei der Planung von Sanitärräumen beispielsweise in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen müssen demnach gewisse Anforderungen, die in der Norm festgehalten sind, erfüllt werden. Worauf mitunter geachtet werden sollte, stellen wir im Folgenden beispielhaft heraus.

Gute Sicht und Bewegungsfreiheit

Besonders den eigenen Sanitärräumen von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen kann sehr viel Bedeutung zugemessen werden. Denn gerade hier geht es darum, dass sie der täglichen Körperhygiene selbstständig nachgehen können. Deshalb ist eine gute Beleuchtung, die den Raum blend- und schattenfrei ausleuchtet, das A und O, taktile Elemente geben blinden Menschen zusätzlich wichtige Orientierungspunkte. Darüber hinaus erleichtert eine kontrastreiche Gestaltung die Wahrnehmung – gerade für sehbehinderte Personen. So können sie die Sanitärobjekte sehr viel leichter erkennen, wenn die Keramik eine Farbe trägt, die einen guten Kontrast zu Boden- und Wandfliesen bietet. Auch die Tür sollte farblich im Kontrast zur umgebenden Wand gestaltet sein.

Neben einer guten Sicht gewährleistet die DIN 18040 zudem ausreichend Bewegungsfreiraum für die Nutzer. Idealerweise befinden sich vor WC, Duschplatz, Waschtisch und Co. bequeme Bewegungsflächen in einer Größe von 150 x 150 cm. Überlagerungen sind dabei durchaus möglich und zugelassen. Die Bewegungsflächen, die geschaffen werden, sollen als solche auch bestehen und dürfen daher nicht eingeschränkt werden. Diese Bedingung richtet sich somit selbstverständlich auch an barrierefreie Türen zu Sanitärräumen. Denn: Unter Umständen gestürzte Personen sollten nicht von einer sich öffnenden Tür verletzt werden.

Gleichzeitig darf die Tür in diesem Fall nicht blockiert werden. Um diese Anforderungen zu erfüllen, eignen sich Schiebetüren besonders gut. Werden Drehflügeltüren eingebaut, müssen diese nach außen aufschlagen. Ganz gleich ob Schiebe- oder Drehflügelvariante, in jedem Fall muss es möglich sein, die Tür von innen leicht zu verriegeln, damit auch Personen mit Handbehinderungen allein gut zurechtkommen. In gleicher Weise muss die Tür aber auch von außen im Falle eines Notfalls entriegelt werden können.

Komfortabel Duschen mit praktischen Helfern

Ein detaillierterer Blick ins Bad in Bezug auf die DIN 18040 eröffnet weitere Teilbereiche, auf die bei einer barrierefreien Planung geachtet werden muss. Auch hier gelten festgelegte Kriterien, beispielsweise für den Duschbereich. Zumal bereits seit einiger Zeit bodengleiche Duschlösungen als der Inbegriff barrierefreier Badgestaltung gelten. Ebene bzw. niveaugleiche Duschplätze sind in der Tat ein wichtiges Element, soll die Dusche doch auch mit Rollatoren oder Rollstühlen genutzt werden können. Deshalb darf der Bereich nicht mehr als 2 cm abgesenkt sein. Für sicheren Halt sind rutschhemmende Bo­­denbeläge im Duschbereich zwingend erforderlich – sie müssen nach GUV-I 8527 mindestens die Bewertungsgruppe B und eine Qualität von R10 erreichen.

Kleine Helfer innerhalb der Dusche unterstützen die Nutzer zusätzlich bei der Körperhygiene. So sorgen waagerechte und senkrechte Haltegriffe für Sicherheit. Um der Körperpflege auch im Sitzen nachgehen zu können, was insbesondere für gehbehinderte Personen ein wichtiger Aspekt ist, kommt ein mindestens 45 cm tiefer Dusch-Klappsitz zum Einsatz. Dieser wird in einer Sitzhöhe von 46 bis 48 cm in der Dusche angebracht. Alternativ dazu kann ein mobiler, stabiler Duschsitz verwendet werden. Hier kommt es allerdings stark auf das individuelle Befinden der zu pflegenden Person an. Seitlich eines Dusch-Klappsitzes befinden sich zur weiteren Unterstützung stufenlos hochklappbare Stützgriffe. Hier muss beachtet werden, dass die Oberkante der Griffe 28 cm über der Sitzhöhe liegt und die Vorderkante 15 cm über den Sitz hinausragt. Zwischen zwei Stützklappgriffen muss ein Abstand von 65 bis 70 cm eingehalten werden.

Die Möglichkeit, in der Dusche auch im Sitzen der Körperpflege nachzugehen, hat zudem Auswirkungen auf die Position der Armaturen. So muss eine Einhebel-Duscharmatur mit Handbrause aus der Sitzposition seitlich in 85 cm Höhe über Oberfläche Fußboden (OFF) erreichbar sein. Um die Verletzungsgefahr zu mindern – insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen – weist der Hebel der Armatur im Idealfall nach unten. Im Hinblick auf die Trennung des Duschbereichs zum Rest des Sanitärraums sind Glastrennwände und -türen aus modernen Bädern kaum noch wegzudenken – warum also nicht auch im barrierefreien Bad in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen einsetzen? Wichtig ist hier, dass sie kontrastreich gekennzeichnet werden, so dass sie klar erkennbar sind und die Verletzungsgefahr durch Gegenstoßen gemindert wird. Deshalb müssen in einer Höhe von 160 bis 120 cm und von 70 bis 40 cm Kontraststreifen angebracht werden.

Barrierefrei rund um die Toilette

Ein weiteres zentrales Element im Sanitärraum ist selbstverständlich die Toilette. Hier sollten Bewegungsflächen besonders großzügig gestaltet werden. Denn das WC muss beidseitig anfahrbar sein. Dafür schreibt die Norm vor, dass eine Bewegungsfläche mit wenigstens einer Breite von 90 cm und einer Mindesttiefe von 70 cm von der Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand geschaffen wird. Auf diese Weise ist auch genügend Platz für eine Hilfsperson vorhanden. Für das WC selbst sieht die Norm eine Sitzhöhe von 46 bis 48 cm vor – das erleichtert das Sich-Setzen und Aufstehen.

Weiterhin sorgen Stützhaltegriffe mit griffiger Oberfläche für Sicherheit und Halt. Der lichte Abstand zwischen den Griffen beträgt 65 bis 70 cm – diese Vorgabe lockert die bisher festgesetzten 70 cm, die ohne Spielraum erfüllt werden mussten. Überdies können die Stützhaltegriffe einen weiteren praktischen Aspekt bieten. Denn mit integriertem Papierrollenhalter ist das Toilettenpapier bequem zu erreichen – ohne die Sitzposition zu verändern. Ideal ist es daher auch, wenn solche Griffe auf beiden Seiten des WCs angebracht werden. Denn dies erleichtert Personen mit einseitigem oder eingeschränktem Bewegungsbereich, das Toilettenpapier zu erreichen.

Eine weitere Anforderung an die Stützhal­­tegriffe im Bereich des WCs ist ihre Beweglichkeit: Sie sollten mit geringem Kraftaufwand in selbstgewählten Etappen hoch- und heruntergeklappt werden können. Noch mehr bequeme Sicherheit auf der Toilette bietet eine Rückenstütze, die in einem Abstand von 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens montiert wird. Problematisch kann eine solche Rückenstütze allerdings werden, wenn sie den Spülauslöser verdeckt. Darauf muss bei der Planung selbstverständlich geachtet werden. Wichtig: Der Nutzer muss die Spülung gewollt auslösen können, ohne die Sitzposition verändern zu müssen.

Waschbecken und Armaturen in greifbarer Nähe

Neben Dusche und Toilette ist das Waschbecken ebenso ein wichtiges Element im Bad. So muss gewährleistet sein, dass dieses gut erreicht werden kann und viel Bewegungsfläche rundherum besteht. Unabdingbar ist im barrierefreien Bad deshalb eine unterfahrbare Variante mit einer maximalen Einbauhöhe von 80 cm und ausreichend Knie- und Fußfreiraum. Damit die Armaturen bequem erreicht werden können, gibt auch hier die Norm Spezifika an. So darf der Abstand der Armatur zur Vorderkante des Waschtisches nicht mehr als 40 cm betragen. Dabei sollte das Waschbecken selbst 55 cm, ein Handwaschbecken 45 cm tief sein.

Bei der Wahl der Armaturen ist es empfehlenswert, auf Einhebel-Varianten zurückzugreifen. Vorteilhaft für Personen mit eingeschränktem Greifbereich sind überdies Armaturen mit größerer Ausladung und längerem Griffhebel. Daneben können auch berührungslose Armaturen zum Einsatz kommen, da sie den Anforderungen an Barrierefreiheit durchaus gerecht werden, wobei jedoch Personen mit Sehbehinderung oft Schwierigkeiten haben, die richtige Position zu finden. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass eine berührungslose Armatur so eingestellt wird, dass die Wassertemperatur 45°C nicht überschreitet.

Eine gute Beleuchtung, die das Bad blend- und schattenfrei ausleuchtet, und kontrastreiche Gestaltung sind das A und O.

Für sicheren Halt sind rutschhemmende Bodenbeläge im Duschbereich zwingend erforderlich.

 Bewegungsflächen am WC sollten besonders großzügig gestaltet werden.

Unabdingbar ist  eine unterfahrbare Variante des Waschbeckens mit einer maximalen Einbauhöhe von 80 cm und ausreichend Knie- und Fußfreiraum.

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