Nachbesserungsbedarf in puncto
IT-Sicherheit

„Moment mal!“: Die Bundes­arbeits­­gemeinschaft Immo­bilien­wirtschaft Deutschland (BID) bezieht Stellung. Diesmal geht es um Umsetzung der NIS2-Richtlinie.

Sicherheit ist das Fundament von Stabilität – und das gilt im digitalen Raum genauso wie im physischen. Die BID begrüßt daher ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, mit der Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie die Informationssicherheit in Deutschland zu stärken. Cybersicherheit ist längst keine Randfrage mehr: Sie betrifft Heizsysteme, Energieflüsse, Ladepunkte, Aufzüge oder digitale Zutrittssteuerungen – kurzum, das tägliche Leben in unseren Gebäuden.

Doch was in der Theorie schlüssig klingt, droht in der Praxis aus dem Gleichgewicht zu geraten. In ihrer Stellungnahme weist die BID darauf hin, dass der aktuelle Gesetzentwurf viel zu breit ansetzt. Auf Gebäudeebene existiert heute eine Vielzahl kleiner Energie- und Versorgungseinrichtungen – Photovoltaikanlagen, Ladesäulen oder Quartiersspeicher. Sie versorgen oftmals einzelne Objekte und haben wenig Relevanz für die allgemeine Versorgungssicherheit. Trotzdem könnten sie nach jetzigem Stand in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Denn die Absicht, kritische Infrastrukturen zu schützen, darf nicht dazu führen, dass Wohnungsunternehmen, Energiegenossenschaften oder Quartiersentwickler plötzlich dieselben Pflichten erfüllen müssen wie große Energieversorger.

Ursächlich ist ein entscheidender Punkt: Die Immobilienwirtschaft ist kapitalintensiv. Schon ein mittleres Wohnungsunternehmen kann – allein durch den hohen Wert seiner Gebäude – Schwellenwerte überschreiten, die im Gesetz als Kriterium für besondere Sicherheitsanforderungen gelten. Diese Schwellen sind sinnvoll, wenn sie die Größe und Bedeutung kritischer Betreiber erfassen sollen. Für eine Branche, deren Vermögenswerte aber aus Stein und Beton bestehen, nicht aus digitaler Infrastruktur, führen sie zu Verzerrungen.

Hier fordert die BID klare Nachjustierungen:

Erstens müssen die Schwellenwerte branchenspezifisch angepasst werden, damit nicht reine Vermögensgrößen über die Einordnung als „kritische Einrichtung“ entscheiden. Zweitens sollten kleine, autarke Systeme auf Gebäude- oder Quartiersebene grundsätzlich ausgenommen werden, sofern sie keine systemische Bedeutung für die Energieversorgung haben. Drittens plädiert die BID für klare, nachvollziehbare Definitionen zentraler Begriffe wie „mittelgroße Einrichtung“ oder „vernachlässigbare Nebentätigkeit“. Nur so entsteht Rechtssicherheit – und Vertrauen in den Gesetzgeber.

Wir wollen digitale Sicherheit – aber mit Augenmaß. Sicherheit darf kein Selbstzweck werden, sie muss handhabbar bleiben. Denn wer die Energiewende ernst meint, darf Projekte zur Klimaneutralität und Digitalisierung nicht durch Überregulierung ausbremsen.

Die Immobilienwirtschaft ist bereit, Verantwortung zu übernehmen. Sie investiert in smarte Gebäudetechnik, in Datenschutz, in IT-Sicherheit. Aber sie braucht verlässliche Regeln mit Augenmaß, die zwischen Relevanz und Risiko unterscheiden. Wenn Cybersicherheit und Klimaschutz gemeinsam gedacht werden, kann die NIS2-Umsetzung zu einem echten Fortschritt werden – für Wirtschaft, Gesellschaft und die Menschen, die in unseren Gebäuden leben.

Denn am Ende geht es um Vertrauen: in die Gebäude, in die Netze, in die Politik. Und dieses Vertrauen wächst, wenn Regeln klug, klar und gerecht sind.

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