Schallschutz

Aufzugsanlagen: Gute Planung lohnt

Schallschutz ist ein komplexes Thema, auch bei neuen und nachträglich installierten Aufzügen. Doch es gibt gute Möglichkeiten, Anlagen vorausschauend zu planen. Davon profitieren Bewohner, Gebäudeverwaltungen und Wohnungswirtschaft gleichermaßen.

Aufzug und Gebäude müssen richtig auf aufeinander abgestimmt werden. Geschieht dies nicht, können in benachbarten Räumen unangenehme Geräusche auftreten. Das trifft Wohnungswirtschaft und Gebäudeverwaltungen. Beide stehen in der Kritik unzufriedener Eigentümer und Nutzer. Beide können aber die Versäumnisse der Planungs- und Rohbauphase nur mit erheblichem Aufwand beseitigen.

Das sagen die Regelwerke

Wie für fast alles in Deutschland gibt es auch für den Schallschutz bei Aufzügen Regelwerke: Das ist hier zunächst die DIN-Norm 8989. Sie legt fest, was alle am Projekt Beteiligten tun müssen, damit die Mindestvorgaben der DIN 4109 für den Schallschutz im Hochbau eingehalten werden können. Demnach darf in Wohnräumen der Schallwert durch Aufzugbetrieb maximal 35 dB(A) erreichen, in schutzbedürftigen Räumen – vor allem Schlafräume – sogar nur 30 dB(A). Das entspricht subjektiv leisem Blätterrauschen.

Schärfere Vorgaben sind möglich, aber nur aufwendig durch teure, sehr massive Schächte, Decken und Böden umsetzbar. Auch müssen die Vorgaben von allen Beteiligten explizit im Vorhinein vertraglich vereinbart werden.

Aufzugnutzer machen Lärm

Die DIN 8989 berücksichtigt technische Aufzugsgeräusche, nicht aber Gespräche der Fahrgäste, Schläge oder Tritte gegen die Kabinenwand. Diese Geräusche sind, soweit sie über Zimmerlautstärke hinausgehen, in anliegenden schutzbedürftigen Räumen oft vernehmbar.

Dabei dienen Kabine und Schacht als Resonanzkörper für den Schall, der sich nicht über die Wände, sondern über die Aufzug- und Wohnungstüren ausbreitet. Das ist ein Grund mehr, schutzbedürftige Räume nicht direkt am Aufzugschacht zu platzieren – eine Empfehlung, die bis heute im Neubau nicht immer eingehalten wird.

Vorbeugen bei Aufzugnachrüstung

Der hohe Aufwand für Schallschutz lässt erahnen, warum der Geltungsbereich der DIN 8989 begrenzt wurde. So bleiben Aufzüge unberücksichtigt, die im Rahmen eines Komplettaustausches in vorhandene Schächte eingebaut werden – diese wurden im Allgemeinen nicht nach heutigen Vorgaben errichtet und bieten nur bedingt Schutz gegen Aufzugsgeräusche.

Ebenfalls berücksichtigt die DIN-Norm keine Anlagen, die in Stahlgerüsten fahren, die gerne nachträglich ins Treppenauge des Gebäudes eingesetzt werden. Diese Kon-struktionen sind üblicherweise mit Glasplatten, Metallgittern und/oder Paneelen verkleidet. Ihnen fehlt daher die Masse, um den Luftschall zu dämpfen.

Doch obwohl der Mindestschallschutz nach DIN 8989 hier nicht greift, können die Anlagen leise fahren: indem man den Stahlschacht konsequent vom Gebäude entkoppelt und alle Kräfte ins Gebäudefundament ableitet. Die DIN 8989 kann dabei gute Dienste leisten: als eines von mehreren Hilfsmitteln, um die Schallemissionen zu prognostizieren, die nach der Nachrüstung oder dem Austausch eines Aufzugs auftreten.

Know-how von Experten nutzen

So kann ein Sachverständiger die Differenz zwischen vorgegebener und tatsächlicher Masse der Schachtwand feststellen. Das erlaubt Rückschlüsse auf die zu erwartende Schallbelastung in den umliegenden schutzbedürftigen Räumen, die durch Messungen vor Ort weiter präzisiert werden. Zum Einsatz kommt etwa ein Kleinhammerwerk, mit dem sich der Schallübertrag in Nachbarräume exakt ermitteln lässt.

Aus all dem können die Beteiligten in Abstimmung mit dem Aufzughersteller sinnvolle Maßnahmen zur Schallreduzierung ableiten: zum Beispiel durch eine Entkopplung des Antriebs, durch massereiche Führungsschienen, vor allem aber durch Wahl spezieller Aufzugtypen, die Kräfte ins Gebäudefundament abführen. Dabei werden die Vorgaben der Norm sicher nicht erreicht, doch sind Verbesserungen möglich. Sie laufen unserer Erfahrung nach auf eine Reduktion von maximal 3 dB(A) hinaus. Das entspricht einer Halbierung der Schallintensität, die aber nicht mit der subjektiv wahrnehmbaren Lautstärke zu verwechseln ist.

Auch das Gebäude schwingt

Noch wenig Beachtung finden die Eigenschwingungen von Gebäuden. So können Wärmepumpen und Kompressoren die Schachtwand auch dann zum Schwingen bringen, wenn der Aufzug gar nicht fährt. Sobald sich dann die Anlage bewegt, werden die Schallgrenzwerte überschritten – umso mehr, wenn externe Lärmquellen wie Lkw oder Trambahnen dazukommen, wie der Akustikexperte Ulrich Nees feststellte. Wer daher beim Körperschall kein Risiko eingehen will, sollte rechtzeitig einen Schallexperten oder Bauphysiker hinzuziehen.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 7-8/2017 Aufzüge

Kompakter Antrieb statt Maschinenraum

Vor 25 Jahren begannen Ingenieure von KONE mit der Vorbereitung einer technischen Revolution: der Einführung des maschinenraumlosen Seilaufzugs. 1996 installierte das Unternehmen in Deutschland und...

mehr

Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge: Mit allen Sinnen prüfen

Die verschärften Regeln für den Aufzugbetrieb verlangen vom Betreiber, seine Anlage regelmäßig durch eine von ihm bestimmte Person prüfen zu lassen – zusätzlich zu den Regelwartungen und...

mehr
Ausgabe 05/2015 Gebäudetechnik

Mit dem Aufzug Leben retten

Die Neufassung der VDI-Richtlinie 6017 schafft die Bedingungen dafür, Aufzüge in Wohngebäuden zur Selbstrettung der Bewohner einzusetzen. Das ist ein sinnvoller Schritt, um Menschen vor den Folgen...

mehr

KONE erinnert: Aufzugbetreiber müssen bis Jahresende Notrufsysteme nachrüsten

Bis Ende 2020 müssen Aufzugbetreiber ihre Anlagen mit modernen Notrufsystemen nachrüsten. Dann endet die Ausnahmefrist, die der Gesetzgeber Betreibern von bundesweit geschätzt 100.000 Aufzügen...

mehr

Von der ­Treppe in den ­Fahrstuhl

Der Weg in die oberen Stockwerke vieler Wohnbauten in Deutschland führt laut Sascha Seiß, Geschäftsbereichsleiter ­Modernisierung beim Aufzughersteller KONE, nach wie vor über die Treppe. Im...

mehr