BID-Verbände lehnen Verlängerung der Mietpreisbremse ab

Der Vorsitzende der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, Dirk Salewski kommentiert als Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse.

„Die Mietpreisbremse wurde 2015 als vorübergehende Maßnahme eingeführt. Heute, zehn Jahre später, ist sie zum Dauerzustand geworden – ohne dass die eigentlichen Ursachen des Wohnungsmangels, nämlich der fehlende Wohnungsneubau, wirksam bekämpft wurden. Die Mietpreisbremse war als vorübergehendes Schmerzmittel zur Symptombekämpfung gedacht – zur Flankierung einer Wohnungsbauoffensive. Die Ursachen blieben unbehandelt. Die Mietpreisbremse wirkt in der Wohnungsbaukrise wie ein Brandbeschleuniger. Sie verunsichert Investoren, verhindert Wohnungsneubau und Sanierung, verschärft den Mangel“, erklärt BID-Vorsitzender Dirk Salewski in Berlin.

„Verlängern Sie die Mietpreisbremse nicht. Bezahlbarer Wohnraum entsteht nicht durch Regulierung, sondern durch Angebot. Und dieses Angebot schaffen wir – wenn man uns lässt.“

„Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 betont: Die Mietpreisbremse ist nur dann zulässig, wenn sie befristet bleibt. Sie muss mit einer Wohnungsbauoffensive einhergehen. Beides ist nicht erfüllt. Stattdessen wurde sie bis 2025 verlängert – und weitere Eingriffe kamen hinzu: Kappungsgrenzen, Modernisierungsdeckel und Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete. In der Summe entsteht ein immer tieferer Eingriff in die Eigentumsrechte – ohne ausreichende verfassungsrechtliche Gesamtabwägung.“

„Eine Einschränkung der Neubauausnahme wäre ein direkter Angriff auf die Investitionssicherheit. Wer 2015 ein Projekt geplant hat, hat sich auf geltendes Recht verlassen. Ein rückwirkender Eingriff zerstört Vertrauen – und verhindert neue Projekte.“

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