Wärmepumpen: hocheffizient und klimafreundlich
Wärmepumpen nutzen Umweltwärme aus Luft, Wasser oder Erde, um Gebäude energieeffizient zu heizen oder auch zu kühlen. Durch geringe CO2-Emissionen sind sie klimafreundlich und erfüllen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Staatliche Förderungen erleichtern die Finanzierung. Doch wie funktioniert die Technik, wann lohnt sich der Einbau und wie erfolgt die Abrechnung? Minol (www.minol.de) gibt einen Überblick.
Wärmepumpen entwickeln sich zum Standard für klimafreundliches Heizen. Der Anteil von Wärmepumpen als primäre Heizung hat sich innerhalb von zehn Jahren verdoppelt. Rund drei Viertel der im Jahr 2023 genehmigten Wohngebäude werden primär mit Wärmepumpen beheizt. Die Gründe dafür sind zahlreich: Bei sachgemäßer Planung und Installation ist eine Wärmepumpe hocheffizient. Denn aus einer Kilowattstunde Strom entstehen je nach Art der Wärmepumpe drei bis fünf Kilowattstunden Wärme.
Die Wärmepumpe nutzt kostenlose und regenerative Umweltwärme. Vor Ort entstehen dadurch keine CO2-Emissionen. Wird die Wärmepumpe mit grünem Strom betrieben, arbeitet sie CO2-neutral – in Verbindung mit einer eigenen Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher zeitweise sogar energieautark. Gleichzeitig sind die Nutzer unabhängig vom Import fossiler Brennstoffe.
Auch rechtlich sind Eigentümer auf der sicheren Seite: Eine moderne Wärmepumpe erfüllt die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes, wonach Heizungen in Neubauten mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Ein zusätzlicher Pluspunkt: Einige Modelle können nicht nur heizen, sondern im Sommer auch kühlen. Das bietet den Hausbewohnern einen erheblichen Komfort und steigert den Wert der Immobilie.
Wie funktioniert eine Wärmepumpe?
Die gängigsten Wärmepumpen sind die Luft-Wasser-Wärmepumpe, die die Außenluft als Wärmequelle nutzt, und die Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärmepumpe), die dem Erdreich Wärme entzieht. Der Aufbau einer Wärmepumpenheizung ist unabhängig von der Energiegewinnung derselbe. Sie besteht aus drei Elementen: der Wärmequellenanlage, die der Umgebung – etwa der Luft oder Erde – Energie entzieht. Zweitens der Wärmepumpe selbst, die diese Umweltenergie in nutzbare Heizwärme umwandelt. Und drittens dem Verteil- und Speichersystem, das die erzeugte Wärme im Gebäude verteilt oder zwischenspeichert.
In welchen Fällen lohnt sich eine Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpe benötigt meist Strom, und der ist in der Regel teurer als Gas und Öl. Deshalb kann sie nur wirtschaftlich betrieben werden, wenn die Jahresarbeitszahl hoch ist und die Betriebstemperaturen gegenüber herkömmlichen Heizsystemen abgesenkt sind. Im Neubau sind diese Kriterien in der Regel erfüllt. Auch in Bestandsgebäuden kann sich eine Wärmepumpe lohnen.
In diesem Fall sollte die Wärmepumpe immer Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans sein. Dieser kann beispielsweise beinhalten, vor dem Einbau das Gebäude besser zu dämmen, das Dach zu erneuern, die Fenster auszutauschen oder einzelne Heizkörper auszuwechseln. Interessanterweise zeigt die Praxis, dass Wärmepumpen auch in unsanierten Wohnungen mit älteren Heizkörpern ökologisch und ökonomisch effizient betrieben werden können. Ein Grund ist, dass in der Vergangenheit oft überdimensionierte Heizkörper eingebaut wurden. Durch die große Oberfläche sind dann niedrige Vorlauftemperaturen möglich.
Das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE) erforscht im Projekt „WP-QS im Bestand“ die Effizienz, deren wesentliche Einflussfaktoren und das Betriebsverhalten von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden (Einfamilienhäuser). Die Zwischenergebnisse zeigen, dass die ausgewerteten Luft-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl zwischen 2,4 und 4,0 erreichen. Die Jahresarbeitszahl der Erdwärmepumpen liegt zwischen 3,6 und 5,2.
Welche Förderungen gibt es?
Es gibt verschiedene staatliche Förderprogramme, die den Einbau einer Wärmepumpe finanziell unterstützen:
– die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die in der vorläufigen Haushaltsführung 2025 fortgesetzt wird und sich aus drei Teilprogrammen zusammensetzt: für Wohngebäude (BEG WG), für Nichtwohngebäude (NWG) und für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Beantragung eines Zuschusses für den Heizungstausch erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Zuschuss Nr. 458).
– die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN), für die seit April 2025 weitere 300 Millionen Euro bereitstehen. Seit Start des Programms im März 2023 bis Ende 2024 wurden Fördergelder in Höhe von rund 14,5 Milliarden Euro gebilligt. Gefördert werden Neubau und Erstkauf von energieeffizienten Gebäuden mit dem Standard Effizienzhaus 40 (EH40). Die Gebäude dürfen nicht auf Basis fossiler Brennstoffe oder Biomasse erwärmt werden.
– die Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Kälte- und Klimaanlagen für gewerbliche Nutzer. Außer Heizungen werden auch effiziente Kälte- und Klimaanlagen von der Bundesregierung gefördert. Davon können kombinierte Wärmepumpen-Systeme profitieren.
Hinzu kommen diverse Förderprogramme der Bundesländer, Kommunen oder Energieversorger.
Alle Informationen zur staatlichen Förderung bietet die Website des Bundesverbandes Wärmepumpe unter www.waermepumpe.de/waermepumpe/foerderung/foerdernavigator/
Wie werden die Kosten in Mehrfamilienhäusern abgerechnet?
Bei Mehrfamilienhäusern mit Wärmepumpe stellt sich die Frage, wie die Betriebskosten – vor allem für Strom – unter allen Miet- oder Eigentümerparteien verteilt werden müssen. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist verpflichtend, das geben das GEG und die Heizkostenverordnung (HKVO) vor. Laut HKVO dürfen nur tatsächlich entstandene Kosten auf die Verbraucher umgelegt werden. Folgende Schritte führen zu einer rechtssicheren Heizkostenabrechnung:
1. Jährlichen Verbrauch und Kosten der Wärmepumpe ermitteln
Der Verbrauch der Wärmepumpe wird über einen vorgeschalteten eichrechtlich zugelassenen Stromzähler gemessen und bildet die Basis der Abrechnung. Die Kosten setzen sich, wie bei der herkömmlichen Heizkostenabrechnung, aus den Betriebs- und Wartungskosten zusammen. Die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen sind nicht umlagefähig.
2. Verbrauch und Kosten zusätzlicher Heizquellen ermitteln
Bei bivalenter Betriebsweise – wenn ein zusätzlicher Heizkessel die Wärmepumpe unterstützt – muss der Brennstoffverbrauch dieses Zusatzheizsystems separat erfasst werden. Das gleiche gilt für zusätzliche Heizstäbe, wie sie beispielsweise in Puffer- oder Warmwasserspeicher eingebaut sein können: Für eine gezielte Kostenzuweisung in der Heizkostenabrechnung ist eine separate Messung sinnvoll.
3. Thermischen Energieertrag erfassen
Für die Abrechnung muss die thermische Energie [kWh] ermittelt werden, die die Wärmepumpe an das Heizsystem übergibt. Minol empfiehlt dafür einen geeichten Wärmezähler nach der Wärmepumpe. Unter Umständen, aber rechtlich angreifbar, kann die Anzeige zur Energiebilanz genutzt werden, die viele Wärmepumpen-Hersteller in ihre Anlage integriert haben. Zur Not kann der Eigentümer oder Verwalter auch die theoretische Jahresarbeitszahl an den Abrechnungsdienstleister übermitteln. Diese theoretische Zahl ist der VDI 2077 3.4 (Entwurf), den Planungsunterlagen oder der Fachunternehmererklärung zum BAFA-Förderantrag zu entnehmen, verfälscht aber unter Umständen das Verteilergebnis im tatsächlichen Anlagenbetrieb.
4. Zuordnung der Kosten
Die Gesamtkosten für das Heizsystem müssen den Bereichen Heizung und Warmwasser zugeordnet werden. Welche Messtechnik dazu erforderlich ist, zeigen die Abbildungen 1 und 2 beispielhaft für ein Standardwohngebäude. Die Anforderungen an diese Messausstattung im Gebäude unterscheiden sich dann nicht von einem Heizungssystem ohne Wärmepumpe. Seit dem 31. Dezember 2013 ist bei allen verbrauchsabhängig abgerechneten Zentralheizungen gemäß Heizkostenverordnung §9 (2) ein Wärmezähler Pflicht – er misst den Energieanteil für die Warmwasserbereitung. Aus fachlicher Sicht empfiehlt Minol einen zusätzlichen Wärmezähler für den Heizkreis der Raumheizung. So wird auch dieser Kostenanteil exakt ermittelt und die Gesamtsystemverluste auf beide Anlagengruppen verteilt.
Das Mess- und Abrechnungskonzept lässt sich nur begrenzt verallgemeinern und muss für das jeweilige Gebäude und zugehörige Heizsystem individuell erstellt werden. Dies gilt insbesondere für Wärmepumpen im kombinierten Heiz- und Kühlbetrieb. Minol unterstützt die Wohnungswirtschaft mit fachlichem Rat und Produkten rund um die Abrechnung von Wärmepumpen.