Sicher arbeiten in der Höhe

Vorsicht bei Toren, Leitern & Co!

An Wohngebäuden müssen Betriebs- oder Arbeitsmittel wie Tore, Parksysteme oder Leitern regelmäßig geprüft werden. Doch bei vielen Betreibern herrscht Unsicherheit im Hinblick auf Prüfpflichten und -fristen, so die Erfahrung der DEKRA Sachverständigen vor Ort. Der erste Schritt ist hierbei der wichtigste: prüfen, was überhaupt zu prüfen ist.

Für zahlreiche Einrichtungen, die zum Betrieb eines Gebäudes notwendig sind, gibt es gesetzliche Prüfpflichten: Vorgeschrieben sind die Prüfung der Arbeitsmittel nach BetrSichV und/oder ArbStättV maximal alle zwölf Monate oder je nach Gefährdungsbeurteilung auch früher. Aber auch das BGB spielt hier eine Rolle. Denn wer eine Gefahrenstelle eröffnet, ist grundsätzlich für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich, was bedeutet, dass er die notwendigen Maßnahmen treffen muss, um Schäden zu verhindern.

Verantwortlich für die Betriebssicherheit ist der Eigentümer und die Verwaltung des Gebäudes. Empfehlenswert ist als erster Schritt eine gemeinsame Begehung von Betreiber, Facility Management und einem Sachverständigen, der feststellt, welche Arbeitsmittel überhaupt und in welchem Rhythmus prüfpflichtig sind. Denn viele prüfpflichtige Arbeitsmittel werden im Alltag aus Unkenntnis schlicht übersehen oder die Fristen sind nicht korrekt erkannt.

Technisch komplex sind Zufahrten und Tiefgaragen: Hier sind Schranken, Tore, Türen, Brandschutztore und Brandschutztüren gesetzlich vorgeschrieben mindestens alle zwölf Monate zu prüfen. Vorgesehen ist eine Prüfung der Sicherheitseinrichtungen und Funktion, also zum Beispiel der Sicherheitslichtschranken oder gegebenenfalls Ampelsysteme, Schließkräfte und Sicherheitsabstände. Für die tägliche Praxis bedeutend ist die Prüfung auf doppelte Sicherheit, dies kann unter anderem durch Lichtgitter, Personenerkennung oder Lichtschranken bei einer Fernbedienung des Tores realisiert sein.

Eine zentrale Funktion haben Einrichtungen, die zum Brandschutz beitragen. Denn handelt es sich zugleich um Brandschutztüren und Brandschutz-Tore, sind diese auf ihre zusätzliche Funktion, die sie im Falle eine Brandes übernehmen, zu prüfen. Auch die Funktionsfähigkeit der Notfalleigenschaften wie Handöffnung oder das selbständige Schließen der Brandschutzeinrichtung wird getestet. Die Kennzeichnungen und Warneinrichtungen müssen ebenfalls den aktuellen Vorschriften entsprechen.

Zahlreiche Arbeitsmittel befinden sich außen am Gebäude: beispielsweise Steigleitern, Zugangsleitern oder Flucht- und Rettungswege. Sie müssen korrekt installiert, zugelassen, geeignet, ausgeschildert und wiederkehrend geprüft sein. Der Betreiber ist auch für die Sicherheit der Höhensicherungen wie Absturzsicherungssysteme für Fensterputzer und Rückhaltesysteme an Dächern und Fenstern verantwortlich. Die Mitarbeitenden müssen regelmäßig in der korrekten Benutzung unterwiesen sein. Bei der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss zudem beachtet werden, dass sie nach einer bestimmten Zeit durch Alterung oder Verschleiß die so genannte Ablegereife erreicht haben und damit ausgetauscht werden müssen.

Vor allem kleinere Wohngebäude in Städten verfügen häufig über Parksysteme, so genannte Doppelparker. Auch für diese Systeme ist nach der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme eine wiederkehrende Prüfung vorgeschrieben.

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