Mit Funk-Ferninspektion auf Nummer sicher

In allen Bundesländern gibt es inzwischen Gesetze, dass in Wohnungen Rauchwarnmelder (RWM) installiert werden müssen, teilweise mit Übergangsregelungen. Damit die Geräte im Ernstfall auch auslösen, sind regelmäßige Kontrollen zwingend notwendig – denn nur mit der Montage allein ist es noch nicht getan. Was dabei zu überprüfen ist, wird in einer DIN-Norm beschrieben. Die Ferninspektion über Funk ist dazu eine sichere und unkomplizierte Lösung.

Es ist die DIN 14676, die Anforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern (RWM) stellt. Zudem nennt sie eine maximale Nutzungsdauer von RWM. So sind die Geräte spätestens zehn Jahre (+ 6 Monate) nach Datum der Inbetriebnahme auszutauschen oder einer Werksprüfung mit Werksinstandhaltung zu unterziehen. Daher müssen sich Immobilieneigentümer in einigen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz (Einbaupflicht seit 2003), Saarland (2004), Hessen (2004), Mecklenburg-Vorpommern (2006), Schleswig-Holstein (2005) oder Hamburg (2006) mittlerweile schon wieder Gedanken über den Austausch von Rauchwarnmeldern machen. Dank des technischen Fortschritts in den vergangenen Jahren gibt es mittlerweile Geräte, die deutlich mehr bieten  als ihre Vorgänger. Zum Beispiel RWM mit Funk-Fernin­spektion, mit denen die Wohnungen zur Überprüfung nicht mehr betreten werden müssen.

Regelmäßige Kontrollen sind zwingend notwendig

Die fachgerechte Installation der Melder alleine reicht für einen umfassenden Schutz nicht aus: Damit RWM im Brandfall rechtzeitig Alarm schlagen, müssen sie selbstverständlich auch einwandfrei funktionieren. Aus diesem Grund sieht die Norm auch eine jährliche Inspektion vor. Dabei wird geprüft, ob die Raucheindringöffnungen frei sind, das Alarmsignal funktioniert und eventuell funktionsrelevante Beschädigungen vorliegen. Die Gerätekontrolle erfolgt entweder über eine Sichtprüfung vor Ort oder über eine automatische Funk-Ferninspektion. Beide Verfahren entsprechen den Anforderungen, welche DIN-Norm und Gesetze hieran stellen.

Sichtprüfung nicht immer

unproblematisch

Immobilieneigentümer können wegen nicht funktionierender Geräte im Schadensfall Haf­­tungsrisiken ausgesetzt sein, da sie in der Regel diejenigen sind, die neben dem Einbau auch für die Betriebsbereitschaft verantwortlich sind. Doch in der Praxis lässt sich die jährliche Geräteprüfung nicht immer ohne Probleme durchführen. Sobald der Zutritt in eine Wohnung notwendig ist, um die jährliche Sichtprüfung vorzunehmen, können erste Probleme auftreten. Denn die Bewohner müssen zu Hause sein, um den Prüfer in die Wohnung zu lassen.

Erfahrungen zeigen jedoch, dass er selbst nach mehreren Versuchen, in drei bis fünf Prozent der Fälle keinen Zutritt in die Wohnungen erhält. Was für die Bewohner im Brandfall ein deutliches Sicherheitsrisiko darstellt, denn es bleibt somit eine große Zahl an Geräten ungeprüft. Hinzu kommt, dass im Vorfeld auch die Terminkoordination entsprechend aufwendig sein kann.

Deutlich einfacher funktioniert die Überprüfung aller Geräte mit der Ferninspektion. Verschiedene Dienstleister bieten hier bereits durch die Kombination aus Gerät und einem dazugehörigen Service eine entsprechende Lösung an. Die Ferninspektion von Techem sorgt dafür, dass bei jedem Melder die erforderlichen Kontrollen regelmäßig, automatisch und sogar häufiger als vorgeschrieben durchgeführt werden – ohne Zutritt zur Woh­­nung.

Neben der automatischen Überprüfung der Alarmfähigkeit des Melders können im Wochenturnus mittels spezieller Sensoren Gegenstände und Hindernisse in einem Radius von bis zu 60 cm um den Melder herum erkannt werden, die den Raucheintritt und damit die Warnfunktion des Gerätes verhindern könnten. Dabei wird auch die Durchlässigkeit der Raucheindringöffnungen kontrolliert. Treten Störungen auf, signalisiert dies der RWM durch akustische Signale. Die Ergebnisse der letzten Prüfungen werden dabei im Gerät gespeichert und per Funk übertragen. Dabei werden nur die Werte weitergegeben, die auch ein Sichtprüfer manuell erfassen würde.

Sind die Geräte in eine Funkplattform wie dem Techem Smart System eingebunden, werden Gerätestatus und Prüfergebnisse anonymisiert mindestens zweimal im Monat automatisch an den Dienstleister übermittelt. Das stellt eine schnelle Reaktion im Bedarfsfall und eine lückenlose Dokumentation sicher.

Fazit: Dank Ferninspektion auf der sicheren Seite

Ein großer Vorteil der Ferninspektion ist, dass der Gerätezustand deutlich öfter als normativ vorgeschrieben überprüft wird. Damit führt diese Methode zwangsläufig zu einem höheren Sicherheitsniveau, als sich mit der jährlichen Sichtprüfung allein erreichen lässt.

Die Ferninspektion sorgt dafür, dass bei jedem Melder die Kontrollen regelmäßig, automatisch und sogar häufiger als vorgeschrieben

durchgeführt werden – ohne Zutritt zur Wohnung.

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