Lüftungsanlagen

Zertifizierung ersetzt keine Inspektion

Für Klimaanlagen und ihre Komponenten gibt es Zertifizierungsprogramme oder Baumuster-Prüfungen durch die Hersteller. Diese Zertifikate ersetzen jedoch nicht Erstinspektion und die regelmäßige Prüfung vor Ort, damit von der Anlage keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Betreiber müssen trotzdem Klima- und Lüftungsanlagen regelmäßig warten und eine Hygieneinspektion nach VDI-Richtlinie 6022 vornehmen lassen, wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen. 

Für Anlagen mit Luftbefeuchter ist die Inspektion alle zwei Jahre, ohne Luftbefeuchter alle drei Jahre vorgeschrieben. Die Hygieneinspektion erfolgt...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 06/2019 Betreiberpflichten

Sorglos trotz Pflichten für Aufzugsbetreiber

Sicherheit für die Nutzer, Werterhalt und hohe Verfügbarkeit – das sind die wesentlichen Anforderungen, die Immobilienbetreiber an Aufzüge stellen. Um diese Ziele zu erreichen, sind ein...

mehr
Ausgabe 10/2017 Verdunstungskühlanlagen: 42. BImSchV in Kraft

Neue Pflichten für Betreiber

Wer Verdunstungskühlanlagen betreibt, muss neue Betreiberpflichten beachten: Seit August ist die entsprechende Verordnung (42. BImSchV) zur Planung, Inbetriebnahme und zum Betrieb von...

mehr
Ausgabe 06/2025 Wartung von Lüftungsanlagen

Ein Muss für gesunde Luft

Der Mensch atmet täglich rund 10 bis 20 Kubikmeter Luft ein – und das meist unbewusst. Während wir Nahrungsmittel oder Wasser gezielt konsumieren, geschieht das Atmen ganz automatisch. Gerade weil...

mehr

Frischluft-Garanten

Die steigende Nachfrage beschränkt sich jedoch nicht nur auf den deutschen Markt. Auch im europäischen Ausland und sogar in Japan zeichnen sich Wachstumsmärkte für dezentrale Lüftung mit...

mehr
Dezentrale Lüftung

Wohnraumlüftung mit Feuchterückgewinnung

Mit ComfoSpot 50 stellt Zehnder ein dezentrales Lüftungsgerät vor, welches es ermöglicht, auch auf kleinen Wohnflächen mit minimalem Montageaufwand von den Vorteilen komfortabler Wohnraumlüftung...

mehr