Betreiberpflichten beachten

Spielplatz-Checks sind ein Muss

Öffentlich zugängliche Spielplätze müssen regelmäßig geprüft werden, warnen die Experten von Dekra. Das gilt auch für Anlagen auf Privatgelände – zum Beispiel von Wohnbaugesellschaften – wenn sie von allen genutzt werden können. Ein häufiger Irrtum: Wer ein Schild mit der Aufschrift „Privat“ aufstellt, bleibt in der Haftung.

Die Spielplatzsicherheit ist umfassend geregelt. Die Gerätehersteller müssen Spielplatzgeräte entsprechend den gültigen Normen herstellen und errichten. Sollte der Hersteller das Gerät nicht errichtet haben, haftet der Aufsteller für eventuelle Aufbaufehler.

Für die Einhaltung der Sicherheit im laufenden Betrieb sind jedoch in erster Linie Spielplatzeigentümer oder -betreiber verantwortlich. Das sind in der Regel Städte und Gemeinden und Wohnungsbau- oder Immobiliengesellschaften. Die Betreiber sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für den betriebssicheren Zustand zu sorgen. Dies betrifft die regelmäßige Wartung, Inspektion und Beseitigung von Mängeln. Gerätehersteller und Betreiber haften, wenn sie diese Vorschriften nicht beachten.

Für öffentliche Kinderspielplätze gelten strenge Maßstäbe. Die derzeit gültige Fassung der Norm „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ (DIN EN 1176) verlangt drei verschiedene Inspektionen. Neben einer wöchentlichen Sichtkontrolle zum Erkennen offensichtlicher Gefahren muss alle ein bis drei Monate eine Funktionskontrolle zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität durchgeführt werden. Ferner vorgeschrieben ist eine jährliche Hauptinspektion, die zur Beurteilung des allgemeinen betriebssicheren Zustands der Geräte dient. Hierzu wird häufig ein externer Sachverständiger von einer Expertenorganisation wie Dekra eingeschaltet.

Regen, Schnee und Sonne setzen den Spielplatzgeräten und Spielflächen zu. Experten fallen bei Prüfungen häufig morsche Holzbalken, rostende Ketten und hervorstehende Nägel auf. Besonders an neu entstandenen so genannten Fangstellen durch fehlende oder verschlissene Geräteteile können sich Kinder verletzen, wenn sie mit Kleidung, Gürtel oder Helmriemen hängen bleiben.

Durch mangelnde Standsicherheit von Geräten entsteht ein besonders hohes Verletzungsrisiko, zum Beispiel, wenn Holzpfosten mit Erdkontakt im Boden über den Winter oder durch Pilzbefall morsch werden. Das gilt besonders für Geräte mit nur einem Standpfosten, so genannte Einbeingeräte. Solche Mängel sind von einem Laien nur schwer zu erkennen.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 06/2016 Rückkühl- und Verdunstungskühlanlagen prüfen

Betreiber haften bei Legionellen-Befall

Wer Rückkühl- und Verdunstungskühlanlagen nicht warten und prüfen lässt, gefährdet sich und andere, erinnert die Expertenorganisation DEKRA vor dem Hintergrund der aktuellen Legionellose-Fälle...

mehr
Ausgabe 11/2021 SiGeKo sorgen für Sicherheit auf der Baustelle

Alle Gefahren im Blick

Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle auf Baustellen ist im letzten Jahr deutlich gestiegen. Insgesamt 97 Beschäftigte (Vorjahr 70) kamen ums Leben, viele davon durch einen Absturz von höher...

mehr
Ausgabe 09/2021

70 Jahre BundesBauBlatt: Wir gratulieren!

„Als Prüf- und Expertenorganisation setzt DEKRA auf fundierte und aktuelle Brancheninformationen. Das BundesBauBlatt leistet genau dies für die Wohnungswirtschaft: zielgruppengenau, nutzwertig und...

mehr
Ausgabe 11/2020 Neue Sicherheitsvorschriften für Kinderspielplätze

Nicht auf die leichte Schulter nehmen

Öffentlich zugängliche Spielplätze müssen regelmäßig geprüft werden. Die Betreiber müssen dabei strenge Sicherheitsvorschriften beachten. Was die Sache nicht einfacher macht: Die dabei...

mehr
Ausgabe 1-2/2020

Mehrwert durch den SiGeKo

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) auf Baustellen ist mehr als eine gesetzliche Pflicht des Bauherren: Der SiGeKo trägt dafür Sorge, dass niemand zu Schaden kommt, und er...

mehr