Sicheres Arbeiten während der Pandemie

Corona-Schutz ist Chefsache

Fast alle deutschen Arbeitgeber müssen vor dem Corona-Hintergrund die Gefährdungsbeurteilungen in ihren Betrieben aktualisieren, wenn sie ihre Mitarbeiter schützen und rechtssicher arbeiten wollen. Denn die neuen Risiken durch SARS-CoV-2 betreffen alle Betriebe, in denen Menschen zusammenkommen und Infektionsgefahren bestehen. 

Gesundes und sicheres Arbeiten ist eine Aufgabe, die schwieriger geworden, aber nicht unlösbar ist. Die Arbeitgeber müssen vor dem SARS-CoV-2-Hintergrund alle Prozesse systematisch durchleuchten und auf den Prüfstand stellen, um weiterhin ihrer Arbeitgeberpflicht nachkommen zu können: die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Häufig wird aber eines vergessen: Die Gefährdungsbeurteilung ist für den Gesetzgeber das zentrale Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Für jeden Arbeitsplatz-Typ im Unternehmen muss beurteilt werden, welche Gefahren für den Arbeitnehmer davon ausgehen können. Die Ergebnisse dieser Analyse sind  die Grundlagen für alle weiteren Maßnahmen, technischen Prüfungen und Empfehlungen.

Durch das dauerhafte Auftreten von SARS-CoV-2 müssen bestehende Gefährdungsbeurteilungen nun bezüglich der Infektionsgefahren ergänzt werden. Gefragt sind Arbeitssicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner gleichermaßen: Die Schutzmaßnahmen betreffen organisatorische, technische und medizinische Maßnahmen.

Auch die psychischen Gefährdungen von Mitarbeitern, die bei der Arbeit einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, müssen gesondert erfasst und bewertet werden. Das erwähnt ausdrücklich der neue „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die Gefährdungsbeurteilung wird in Deutschland allgemein zu wenig beachtet. Nur rund sechs von zehn Unternehmen kommen dieser Pflicht im vollen Umfang nach, zeigt der Arbeitssicherheitsreport 2019, für den das Institut forsa im Auftrag von DEKRA 300 Mittelständler befragt hat. Vor allem kleinere Unternehmen haben Nachholbedarf.  

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