Betreiber müssen strenge Sicherheitsvorschriften einhalten

Wöchentliche Spielplatz-Checks sind Pflicht

Betreiber müssen die Sicherheit von öffentlich zugänglichen Spielplätzen – auch auf Privatgrund – sicherstellen. Damit Kinder Spielplätze gefahrlos nutzen können, sind strenge Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Was häufig vergessen wird: Diese Vorschriften sehen auch eine wöchentliche Kontrolle durch den Betreiber vor. Dabei sollen offensichtliche Gefahren erkannt und beseitigt werden.

Die DIN-Norm EN 1176 schreibt verschiedene Arten von Inspektionen vor. Nach Errichtung eines Spielplatzes oder Spielplatzgerätes muss beispielsweise eine Inspektion vor Eröffnung und Freigabe zur öffentlichen Nutzung erfolgen. Diese Inspektion muss durch eine unabhängige Person erfolgen. Dafür beauftragt der Betreiber in der Regel einen Sachverständigen.

Während des Betriebes schreibt die DIN 1176 eine wöchentliche Sichtkontrolle durch den Betreiber vor. Dabei geht es um das Erkennen offensichtlicher Gefahren: Müll und gefährliche Abfälle wie Glassplitter, offensichtliche Beschädigungen zum Beispiel durch Vandalismus oder ungleichmäßig verteilter Fallschutz sind die typischen Gründe für Gefährdungen. Bei entsprechend hoher Nutzung des Spielplatzes kann auch ein täglicher Rundgang ratsam sein.

Alle ein bis drei Monate ist gemäß DIN 1176 eine Funktionskontrolle durch eine befähigte Person erforderlich, bei der die Stabilität und der Betrieb von Geräten überprüft wird. Dabei werden bestimmte sicherheitskritische Punkte und Funktionen geprüft und dokumentiert und Mängel an den Betreiber gemeldet. Der Prüfer hat dabei besonders den Verschleiß im Blick.

Darüber hinaus ist eine jährliche Hauptinspektion vorgesehen, bei der die allgemeine Betriebssicherheit der Geräte und der Gesamtanlage beurteilt wird. Die Spielgeräte werden dabei nach sicherheitstechnischen Kriterien nach den Anforderungen der Regeln der Technik – zum Beispiel nach Normen wie DIN 1176 und DIN 18034 – geprüft. Auch diese Inspektion muss durch eine entsprechend qualifizierte und unabhängige Person durchgeführt werden. Hierzu werden häufig externe Sachverständige eingeschaltet.

Um die Inspektionen im Blick zu haben, müssen Betreiber von Spielplätzen für jeden Spielplatz einen Inspektionsplan erstellen. Art, Häufigkeit und Verfahren der durchzuführenden Inspektionen sind festzulegen, wobei auch die Herstellerangaben der Spielplatzgeräte und Fallschutzböden sowie die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.  

Wichtig: Diese Sicherheitsnormen unterliegen ständigen Änderungen. Betreiber von Spielplätzen müssen die aktuelle Entwicklung der sicherheitstechnischen Anforderungen verfolgen und im Falle von sicherheitsrelevanten Punkten an den Stand der Technik anpassen.  Bei sicherheitsrelevanten Änderungen von Spielplätzen und Spielplatzgeräten sollte unbedingt das Know-how von Sachverständigen hinzugezogen werden.

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