Masten, Spielplatz & Co: Sicherheit rund ums Gebäude
Umstürzende Masten sind eine Gefahr für Menschen und Sachwerte, warnen die Experten von DEKRA. Für Schäden haftet der Eigentümer des Grundstücks oder der Betreiber der Wohnanlage im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht. Aber auch von Spielplätzen oder Ladeinfrastruktur rund ums Gebäude darf keine Gefahr ausgehen. Regelmäßige Prüfungen durch DEKRA Sachverständige schaffen Sicherheit.
Foto: DEKRA Automobil GmbH
Beleuchtungsmasten – oder auch Fahnenmasten – üben häufig jahrzehntelang ihre Funktion aus, ohne dass sie auf Standsicherheit geprüft werden. Herkömmliche Prüfverfahren für die Standsicherheit von Masten erzeugen in der Regel eine hohe Materialbelastung. Zuweilen kommt es bei den Prüfungen zu Schäden mit hohen Folgekosten. Zudem müssen die Masten für die notwendigen Prüfaufbauten und Maschinen zugänglich sein.
DEKRA setzt hier jetzt auf die patentgeschützte „mastap“-Technologie. Sie ermöglicht die zerstörungsfreie Prüfung ohne Materialbelastung und kann Schäden frühzeitig entdecken und Gefährdungen vermeiden. Die Prüfung geschieht durch anerkannte Sachverständige vor Ort ohne Behinderung des laufenden Betriebs. Der Einsatz ist auch an schwer zugänglichen Orten möglich.
Das mastap-System nutzt für die Standsicherheitsprüfung die individuelle Eigenfrequenz des Masts, wobei der Mast kontrolliert zum Schwingen gebracht wird. Abweichungen von den Sollwerten lassen Rückschlüsse auf die Standsicherheit des Mastes zu, auf mögliche Schwachstellen und Schäden sowie den Gesamtzustand.
Eine weitere Gefahren- und Haftungsquelle in Wohnanlagen sind Spielplätze. Betreiber müssen die Sicherheit von öffentlich zugänglichen Spielpätzen – auch auf Privatgrund – sicherstellen. Dabei sind strenge Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Die DIN-Norm EN 1176 schreibt verschiedene Arten von Inspektionen vor: Nach Errichtung oder wesentlichen Änderungen eines Spielplatzes oder Spielplatzgerätes muss eine Inspektion nach Fertigstellung vor Freigabe zur öffentlichen Nutzung erfolgen. Diese Inspektion muss durch eine unabhängige Person erfolgen. Dafür beauftragt der Betreiber in der Regel einen Sachverständigen, beispielsweise von DEKRA.
Während des Betriebes schreibt die Norm eine wöchentliche Sichtkontrolle durch den Betreiber vor, die vielen Akteuren in der Wohnungswirtschaft nicht bekannt ist. Dabei geht es um das Erkennen offensichtlicher Gefahren: Müll und gefährliche Abfälle wie Glassplitter, offensichtliche Beschädigungen zum Beispiel durch Vandalismus oder ungleichmäßig verteilter Fallschutz sind die typischen Gründe für Gefährdungen.
Auch E-Ladestationen rund ums und im Gebäude – z.B. in der Tiefgarage – müssen regelmäßig geprüft werden: So dürfen nach UVV (Unfallverhütungsvorschriften) lediglich Ladestationen in einwandfreiem Zustand in Betrieb genommen und betrieben werden. Betreiber müssen diese regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit prüfen lassen – angefangen vom Ladestecker bis hin zur komplexen Ladesäule. Basis für die elektrische Sicherheit sind die geltenden Gesetze und Normen, wie beispielsweise die VDE-Vorschriften. Auch dabei unterstützen Sachverständige von DEKRA.
Weitere Informationen: www.dekra.de
