Beispiel eines VdS-geprüften Rauchmelders

In Hamburg wird aufgerüstet

Die Sicherheit ihrer Mitglieder liegt der Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG am Herzen. Noch weit vor der gesetzlich festgelegten Frist rüstet die Hamburger Wohnungsbaugenossen­schaft seinen gesamten Bestand von 4 600 Wohnungen mit Rauchwarnmeldern aus.

Seit dem 1. April 2006 besteht in Hamburg die Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen. Die Regelung der Landesbauordnung schreibt neben einer Einbaupflicht in Neubauten vor, dass bis zum 31. Dezember 2010 in allen Bestandsbauten ebenfalls Melder nachgerüstet werden müssen. Für die Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG bedeutet dies, dass in den rund 4 600 Wohnungen ca. 17 000 Rauchwarnmelder montiert werden müssen.

Mit der Lieferung bzw. Montage und Wartung ­be­­auftragte die Genossenschaft die Brunata ­Wär­­memesser Hagen GmbH & Co. KG, die auch den jährlichen Service übernimmt.

Der...

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