Bundesbauministerium: Förderung für klimafreundliches Bauen startet im März

Das Bundesbauministerium unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung, die ab 1. März 2023 startet. Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft.

Die Gebäude zeichnen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus.  Damit leistet diese Förderung einen Beitrag für den Klimaschutz und für die Einhaltung der nationalen Klimaziele.

Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss. Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten.

Mit diesem jährlich 750 Mio. Euro schweren Programm fördern wir ausschließlich den klimafreundlichen Neubau. Jeder kann die KfW-geförderte Zinsverbilligung beantragen. Sie hilft genau dann, wenn es oft am schwierigsten ist: Beim Start der Finanzierung für ein Eigenheim oder Mehrfamilienhaus.

Wichtig ist, es als Teil eines großen, sozialen und klimafreundlichen Bauförderprogramms der Bundesregierung zu sehen. Allein auf das Jahr 2023 bezogen, investieren wir mehrere Milliarden in den sozialen Wohnungsbau, Azubi- und Studierendenwohnen, in die Förderung von Wohneigentum von Familien, das Bauen von Mehrfamilienhäusern und Genossenschaftswohnen. Zielgenau fördern, heute das Morgen mitdenken und Mitnahmeeffekte ausschließen – das ist das Förderprinzip dieser Bundesregierung beim Bauen.“

Zum Programm:

• Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.

• Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

• Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.

• Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

• Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei der zwischen Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert wird.

• Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen.

• Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG des BMWK weiterläuft.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau ist eine Maßnahme des sektorübergreifenden Klimaschutzes. Die neuen Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus sind u.a. ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der „grauen Emissionen“, der Treibhausgasemissionen, die auf die Herstellung und Errichtung von Gebäuden einschl. Lieferkette zurückgeführt werden können. Gemäß der BBSR-Studie „Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland“ entfallen auf die Herstellung, Errichtung und die Modernisierung von Gebäuden rund 7 % der nationalen Treibhausgas-Emissionen (etwa 65 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente). Hinzu kommen noch 35 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente von Zulieferern im Ausland.

Darüber hinaus trägt das neue Programm dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente zu mindern und somit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die jährlichen CO2-Äquivalente-Minderungsziele für die einzelnen Sektoren ergeben sich aus den zulässigen Jahresemissionsmengen des Bundesklimaschutzgesetzes.

Aus dem Klima- und Transformationsfonds stehen im Jahr 2023 Programmmittel i.H. von 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon sollen 750 Mio. Euro auf das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau und 350 Mio. Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien entfallen.

Die Richtlinie zum Programm „Klimafreundlicher Neubau“ gibt es unter www.bmwsb.bund.de

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