BVMB begrüßt Pakt, fordert aber 6-Monats-Frist und verantwortliche Stelle für die Umsetzung

In einem viel beachteten Treffen am Montag haben sich Bund und Länder auf den Weg zu schnellerem und unkomplizierterem Bauen gemacht. Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben beschlossen, die „Verfahren zu verschlanken, indem das Recht modernisiert sowie Prüfschritte in Genehmigungsverfahren reduziert und standardisiert werden“, heißt es in einer Erklärung der Bundesregierung. Vor allem die Digitalisierung soll dabei helfen. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB), Michael Gilka, begrüßt die Einigung ausdrücklich, mahnt aber auch zur Eile: „Die verschiedenen Vorhaben müssen am besten innerhalb eines halben Jahres umgesetzt werden“, fordert Gilka. „Wir haben schon öfter das Versprechen z. B. für die Digitalisierung vom Bund und den Ländern gehört – aber wenig bis nichts ist passiert und umgesetzt.“

Viele Maßnahmen, für die die BVMB sich starkmacht, sollen kommen

Der „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ umfasst an die 100 Einzelregelungen. Damit sollen alle Planungs- und Bauprozesse beschleunigt werden, die in den letzten Jahren durch überbordende Bürokratie immer langsamer geworden sind. Konkret geplant sind dabei insbesondere folgende Schritte:

• Digitalisierung: Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen digitalisiert und massiv beschleunigt werden.

• Reform des Baurechts: Im Baugesetzbuch soll die Digitalisierung des gesamten Verfahrens festgeschrieben werden. Vorschriften sollen abgebaut werden. Länder sollen Typengenehmigungen für Gebäude in ihre Landesbauordnungen aufnehmen, damit nicht alle Bauten pro Bundesland neu geprüft werden müssen.

• Stichtagsregelung: Gegen ausufernde Verfahren sollen soll es künftig sogenannte „Genehmigungsfiktionen“ geben. Anträge werden nach Ablauf von Fristen einfach als genehmigt angesehen.

• Kürzere Fristen: Diese sollen vor allem bei Windenergieanlagen und im Verkehrsbereich eingeführt werden. Der Bund soll diese aber auch auf weitere Planungsgesetze ausweiten. Der Bund will eine Gutachterdatenbank und ein Umweltdatenkataster anlegen, damit Daten nicht immer wieder neu aufgenommen und gutachterlich beurteilt werden müssen.

• Umweltverträglichkeitsprüfung: Künftig sollen bei Ersatzbauten, also wenn etwa ein neues Windrad ein älteres ersetzt, keine neuen Genehmigungen nötig sein.

• Vorzeitiger Beginn: Der Bund soll rechtssichere Möglichkeiten schaffen, damit Baumaßnahmen bereits vor dem nötigen Bescheid starten und einige Unterlagen erst danach eingereicht oder geprüft werden können.

• Schwertransporte: Hier sollen bisher nötige, oft kleinteilige Genehmigungen gebündelt werden.

• Geld: Für mehr Personal bei Planungs- und Genehmigungsbehörden erwarten die Länder vom Bund, dass er ihnen 500 Mio. Euro als Festbetrag im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung stellt.

Verantwortliche Stelle beim Bund für Kontrolle und Umsetzung

Nach Ansicht von Michael Gilka sollte die Umsetzung in den Gesetzen direkt mit Fristen unterlegt sein, um so die zügige Realisierung zu gewährleisten. „Dafür muss es eine verantwortliche Stelle beim Bund geben, die mit den Ländern für die Umsetzung sorgt und diese kontrolliert“, so Gilka weiter. In dem Beschluss heißt es dazu: „Die Umsetzung des Pakts wird regelmäßig überprüft. Dazu wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeskanzleramts eingerichtet. Erste Ergebnisse sollen im ersten Quartal 2024 vorliegen.“

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