Barrierefreies Bauen und Wohnen

Technische Mindestanforderungen für den altersgerechten Umbau

Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ gibt einen finanziellen Anreiz für die Anpassung der Wohnungsbestände und definiert gleichzeitig bauliche Standards für altersgerechte Bestandsanpassungen. Es bietet über das Förder­programm hinaus Anhaltspunkte für einen praxisgerechten Barriereabbau.

Rechtzeitige Vorsorge für das Wohnen und Leben im Alter ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung. Nach bisher vorliegenden Untersuchungen ist nur rund 1 % des gesamten Wohnungsbestandes altersgerecht. Damit steht der Wohnungsmarkt vor einer großen Aufgabe. Es kommt vor allem darauf an, im vorhandenen Bestand Barrieren zu reduzieren und Wohnungen, Wohngebäude und Wohnumfeld baulich an die Bedürfnisse und Anforderungen alter Menschen anzupassen. Barrierefreie oder barrierearme Wohnungen sind jedoch nicht nur für alte Menschen wichtig, sondern schaffen mehr Wohnqualität für alle.

Die Bundesregierung hat mit dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ Investitionsanreize für den Barriereabbau in Wohnungsbestand und Wohnumfeld gesetzt. In den Jahren 2009 bis 2011 hat sie jeweils rd. 80–100 Mio. Euro für die Zinsverbilligung von Darlehen und für Investitionszuschüsse bereitgestellt. Das Programm stand selbstnutzenden Wohnungseigentümern, privaten Vermietern und Mietern sowie Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften zur Verfügung. Bis Ende 2011 wurden durch das Programm rund 82.500 Wohneinheiten altersgerecht saniert und damit Investitionen von rd. 1,4 Mrd. Euro ausgelöst. Ab Januar 2012 hat die KfW das Eigenmittelprogramm „Altersgerecht Umbauen“ in modifizierter Form aufgelegt. Die Zuschüsse, die besonders älteren selbstnutzenden Eigentümern zugute kamen, sind entfallen.

Praktikable Standards
für Bestandsanpassungen

Mit dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ wurden 2009 erstmals Technische Mindestanforderungen für den barrierearmen Umbau im Wohnungsbestand eingeführt. Während sich barrierefreies Bauen im Neubau inzwischen immer mehr zu einem Qualitätskriterium entwickelt, lassen sich die in der DIN 18040-2 für den Neubau formulierten Anforderungen an Barrierefreiheit im Bestand oft baustrukturell gar nicht oder nur durch erhebliche bauliche Eingriffe und mit hohem finanziellen Aufwand herstellen. Die an der DIN orientierten und auf den Bestand ausgerichteten Anforderungen bieten die Chance, Barrieren zu reduzieren, wo sich Barrierefreiheit nicht vollständig herstellen lässt. Sie tragen den Gegebenheiten vieler Bestandsbauten Rechnung. Ihre Umsetzung eröffnet neue Spielräume, Wohnungen und Gebäude komplett oder nur teilweise altersgerecht umzubauen, je nach Erfordernis oder baulichen und finanziellen Möglichkeiten.

Die Technischen Mindestanforderungen beziehen sich auf sieben zentrale Nutzungsbereiche der Wohnung und des Wohngebäudes, einschließlich des unmittelbaren Wohnumfeldes. Für die altersgerechte Anpassung des Bestandes erweisen sich diese Mindestanforderungen als praxisgerecht. Dies zeigen die bei der KfW gestellten Förderanträge und die ausgewerteten Erfahrungen der Modellvorhaben „Altersgerecht umbauen“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Häufig lassen sich schon durch kleinere bauliche Maßnahmen Hindernisse beseitigen und die Wohn- und Lebensqualität verbessern. Großer Vorzug der Technischen Mindestanforderungen ist, dass sie genau darauf ausgerichtet und sehr flexibel umsetzbar sind. Sie bilden einen Orientierungsrahmen, mit dem umfassend oder auch nur in Teilbereichen Hindernisse abgebaut oder reduziert sowie mehr Platz und Bewegungsspielraum geschaffen werden können, je nach Bedarf der Nutzer und der baulichen Beschaffenheit des Bestandes. Auf diese Weise sind sehr individuelle Planungen und Anpassungen mit unterschiedlichsten Kombinationen von Maßnahmen möglich. Die Technischen Mindestanforderungen eignen sich gleichermaßen für kleinere wie für komplexe Umbauvorhaben.

Wo werden am
häufigsten Barrieren abgebaut?

Die Sanitärräume sowie die äußere und die gebäudeinterne Erschließung haben sich als die zentralen Umbauschwerpunkte herauskristallisiert. Darauf weisen sowohl die Programmanalyse der KfW zu den beantragten Förderbausteinen als auch die Ergebnisse der Bundesmodellvorhaben hin. Nach Auswertung der KfW für die Förderperiode 2009 bis 2011 beziehen sich 33 % aller Maßnahmen auf den Sanitärbereich und 29 % auf Erschließungsmaßnahmen.

Ein kleines oder unzureichend ausgestattetes Bad zu nutzen, bereitet bei eingeschränkter Beweglichkeit oder bei ambulanter Pflege oft große Schwierigkeiten. Man braucht Platz und Sicherheit, um sich abzustützen, sich mit Rollator oder Gehhilfen zu bewegen oder um sich hinzusetzen. Die Sturzgefahr ist groß. Das Bad stellt deshalb den wichtigsten Umbauschwerpunkt dar. Der altersgerechte Umbau eines Sanitärraumes umfasst meist mehrere Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere, die notwendigen Bewegungsflächen herzustellen und funktionale, sicher nutzbare Sanitärobjekte einzubauen.

Ein barrierearmer Haus- und Wohnungszugang ist die entscheidende Voraussetzung, um trotz eingeschränkter Mobilität das alltägliche Leben gut zu meistern. Die verschiedenen Maßnahmen zur besseren Erschließung des Gebäudes und der Wohnungen spielen deshalb eine große Rolle. Sie beginnen bei den Wegen zum Gebäude, schließen den – oft über einige Treppenstufen zu erreichenden – Hauseingang ein und reichen über die Erschließung durch das Treppenhaus bis hin zum Wohnungseingang. Im Mittelpunkt des Umbaus stehen Alternativlösungen zu Treppen, aber auch gestalterische Maßnahmen zur besseren Orientierung und zur sichereren Nutzung der Erschließungsbereiche.

Beispiel für einen
Anpassungsbereich: Sanitärräume

Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen an Maßnahmen in Sanitärräumen zeigen beispielhaft die Systematik der Technischen Mindestanforderungen (KfW: Anlage zum Merkblatt Altersgerecht Umbauen – Technische Mindestanforderungen. Stand: 03/2013):

Zur Anpassung der Raumgeometrie müssen Sanitärräume:

– mindestens 1,80 m x 2,20 m groß sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen zumindest folgende Bewegungsflächen eingehalten werden:

– Vor den einzelnen Sanitärobjekten (Waschtische, WCs, Urinale, Bidets, Badewannen und Duschen) muss jeweils bezogen auf das Sanitärobjekt mittig eine Bewegungsfläche von mindestens 0,90 m Breite und 1,20 m Tiefe vorhanden sein, wobei sich die Bewegungsflächen überlagern dürfen.

– Der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand muss mindestens 0,25 m betragen.

– Vorkehrungen zur späteren Nachrüstung mit Sicherheitssystemen vorsehen.

Duschplätze müssen

– bodengleich ausgeführt werden. Ist dies baustrukturell nicht möglich, darf das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als 20 mm abgesenkt sein. Übergänge sollten vorzugsweise als geneigte Fläche ausgebildet sein.

– mit rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelägen versehen sein.

Waschbecken müssen

– mindestens 0,48 m tief und in der Höhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer montiert sein.

– Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen bieten.

WCs müssen

– in ihrer Sitzhöhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer angebracht oder in der Höhe flexibel montierbar sein.

Badewannen müssen

– eine Einstiegshöhe von maximal 0,50 m aufweisen. Alternativ können Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg verwendet werden oder Badewannen sind so einzubauen, dass sie mit mobilen Liftsystemen unterfahrbar sind.

Anforderungen weiter bekannt machen

Nach den derzeitigen Erfahrungen eignen sich die Technischen Mindestanforderungen generell als praktikable Standards, um Barrieren im Bestand zu reduzieren. Grundsätzlich ist festzustellen, dass sie sich im Wesentlichen in allen Bestandstypen und Gebäuden unterschiedlichen Baualters umsetzen lassen. Die auf Förderbereiche bezogenen Anforderungen bieten dabei ein Höchstmaß an Flexibilität in der Anwendung und ermöglichen bedarfsgerechte Anpassungen des vorhandenen Wohnungs- und Gebäudebestandes. Es ist deshalb empfehlenswert, die aktuellen Förderbereiche so zu belassen, diese als Standards weiter umfassend bekannt zu machen und altersgerechte Bestandsanpassungen – auch unabhängig von Fördermaßnahmen – daran auszurichten. Insgesamt sind kontinuierliche Informationen und Öffentlichkeitsarbeit von großer Bedeutung, um verstärkt auf das Thema aufmerksam zu machen und praktikable Lösungen aufzuzeigen.

Bundesmodellvorhaben
„Altersgerecht umbauen“

Begleitend zum KfW-Programm förderte das BMVBS gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) von 2010 bis 2012 bundesweit 14 Modellvorhaben zum altersgerechten Umbau von Wohngebäuden. Sie hatten eine thematische Breite, die von der Konzipierung und Umsetzung konkreter baulicher Anpassungsmaßnahmen über die Beratung von Eigentümern und Multiplikatoren bis hin zum Aufbau von Kooperationen und Netzwerken zur Förderung des altersgerechten Umbaus reichte. Durch die Modellvorhaben konnten somit zahlreiche praktische Erfahrungen zu baulichen, städtebaulichen, sozialen und finanziellen Aspekten beim altersgerechten Umbau sowie der Nutzung des KfW-Programms und der Weiterentwicklung der Technischen Mindestanforderungen gewonnen werden.

Weeber + Partner, Berlin/Stuttgart, und Analyse & Konzepte, Hamburg, haben gemeinsam als Forschungsassistenz im Auftrag des BMVBS/BBSR die Bundesmodellvorhaben „Altersgerecht umbauen“ über drei Jahre begleitet. Das BMVBS veröffentlicht in Kürze eine Broschüre mit Ergebnissen der Modellvorhaben zum altersgerechten Umbau.

Die Anforderungen der DIN 18040-2 sind im Bestand oft gar nicht oder nur mit hohem finanziellen Aufwand realisierbar.

Die Technischen Mindestanforderungen tragen den Gegebenheiten von Bestandsbauten Rechnung.

Wichtigste Umbauschwerpunkte: Bad und Erschließung.

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