Sicher auf der Flucht

Der Brandschutz stellt besondere Anforderungen an die Baustoffe, die bei der Ausbildung von Flucht- und Rettungswegen verwendet werden. Oft sind es Balkone, Terrassen und vor allem Laubengänge, die Bewohner im Brandfall nutzen sollen. Mit flammhemmenden Systemlösungen lassen sich Außenbereiche den Regeln entsprechend abdichten und beschichten.

Spezielle Additive machen das Polymethylmethacrylatharz (PMMA) schwer entflammbar und erhöhen den Brandschutz in Gebäuden nachweislich. Planern und Verarbeitern gewährt der Flüssigkunststoff überzeugende Alternativen zu herkömmlichen Außenbelägen wie Platten oder Fliesen. Eigentümer und Mieter profitieren von erhöhter Sicherheit bei Feuergefahr.

Der bauliche Brandschutz sollte bereits bei der Erstellung des Gebäudeplans be­rücksichtigt und Baustoffe entsprechend ihres Brandverhaltens ausgewählt werden. Bei der Sanierung bestehender Außenräume von Wohngebäuden und Geschäftshäusern spielt der vorbeugende Brandschutz eine wichtige Rolle.

Die wesentlichen Anforderungen regelt die Musterbauordnung (MBO) bzw. die jeweilige Landesbauordnung (LBauO). „Baustoffe, die nach Verarbeitung oder dem Einbau leicht entflammbar sind, dürfen bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen nicht verwendet werden“, legt die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) in §17, Abs.1, Satz 2 fest. Hinsichtlich ihres Brandverhaltens werden Baustoffe gemäß §26 MBO klassifiziert und unterteilt in nicht brennbar, schwer entflammbar, normal entflammbar und leicht entflammbar. Die genaue Zuordnung erfolgt über die Bauregelliste A Teil 1, Anlage 0.2.

Geprüfte Systeme

Eine besondere Bedeutung kommt Laubengängen, Balkonen und Terrassen zu, wenn sie bei einem Feuer als Flucht- bzw. Rettungsweg dienen. Sie müssen so angeordnet sein, „dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist“ (§36 (1) MBO). Für Bodenbeläge in offenen Bereichen wie Laubengängen enthält die MBO keine Vorgaben. Bei vorgeschriebenen Treppenräumen muss der Bodenbelag allerdings aus mindestens schwer entflammbaren Baustoffen bestehen.

Diese Anforderungen übertragen die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg auch auf Bodenbeläge in offenen Gängen – dort ist für Laubengänge ein mindestens schwer entflammbarer Bodenbelag gefordert. Ähnliche Bedingungen gelten auch in anderen Bundesländern. Der Einsatz aufeinander abgestimmter, geprüfter Systeme ist für solche Bereiche empfehlenswert, um den geltenden Bestimmungen, z. B. der LBauO, zu entsprechen. Abdichtungs- und Beschichtungssysteme mit Flüssigkunststoff von Triflex bewähren sich dabei als erprobte Lösungen.

Spezielle Additive

Erhöhte Brandschutz-Anforderungen erfüllt etwa das Balkon-Abdichtungssystem Triflex BTS-P in der Variante S1. Aufgrund spezieller Additive ist das vollflächig vliesarmierte System schwer entflammbar. Das belegt die Brandschutzklassifizierung Cfl1 S1 nach DIN EN 13501, dem Pendant zur nationalen Klassifizierung „schwer entflammbar“ nach DIN 4102. Das mehrschichtige System besitzt ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis entsprechend Bauregelliste A, Teil 2 Nr. 2.10.3 und erfüllt somit die Mindestanforderungen an schwer entflammbare Baustoffe. Zudem ist es mechanisch hoch belastbar und hält Witterungseinflüssen dauerhaft stand. Auf Basis von schnell reaktivem Polymethylmethacrylatharz (PMMA) hergestellt, verlangt es nur kurze Sperrzeiten. Ein weiteres Plus ist die Möglichkeit, verschiedene Oberflächen nach individuellem Geschmack attraktiv zu gestalten.

Brandschutz in Farbe

Eine weitere effiziente Lösung für die Oberfläche von Fluchtwegen über nicht genutzten Räumen bietet  Triflex BSF in der Variante S1. Das Balkon-Beschichtungssystem ist ebenfalls schwer entflammbar und in denselben Klassen eingestuft wie Triflex BTS-P (S1). Eine individuelle Gestaltung ist in verschiedenen Ausführungen möglich: Rutschhemmende Flächen bis zur Klasse R12 können ebenso hergestellt werden wie eine farbige Akzentuierung. Diese ist bei beiden Systemen zum Beispiel mit Triflex Creative Design möglich.

Maximale Sicherheit

Die S1-Systeme zeichnen sich besonders dadurch aus, dass sie Funktionalität und Brandschutz mit einer dekorativen Optik kombinieren. Zudem wird das Spezialharz in der Regel ohne offene Flamme auf der Oberfläche aufgebracht. Das ist vor allem bei der Abdichtung von Anschlüssen an Fenster und Türen von Vorteil. Einerseits werden mögliche Verfärbungen und Verformungen an Holz- oder Kunststofflaibungen vermieden, anderseits ist keine Brandgefahr während der Applikation zu befürchten. Planern und Eigentümern gewähren die Systemlösungen in der Variante S1 maximale Sicherheit, und der Brandschutz in Gebäuden wird langfristig erhöht.

Der bauliche Brandschutz sollte bereits bei der Erstellung des Gebäudeplans berücksichtigt und Baustoffe entsprechend ihres Brandverhaltens ausgewählt werden.

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