Schutz, der sich gewaschen hat

Legionellen sind ein Gesundheitsrisiko. Ist eine Wohnanlage kontaminiert, müssen Vermieter sofort alle erforderlichen Maß­­nahmen einleiten. Dabei gilt: Wer schnell handelt, profitiert.

Der Verein für Volkswohnungen eG München (VfV) hat Kalo damit beauftragt, Trinkwasseruntersuchungen in 13 Wohnanlagen mit ca. 1500 Wohnungen durchzuführen. In zwei Wohnanlagen wurden Legionellen nachgewiesen. Ist eine Wohnanlage kontaminiert, müssen Vermieter sofort alle erforderlichen Maßnahmen einleiten. Weil es schwierig ist, im Ernstfall unter Zeitdruck einen Fachkundigen zu finden, der sich um die Angelegenheit kümmert, bieten Messdienstleister, die für das Massengeschäft der Trinkwasserprobenahme besonders prädestiniert sind, die Gefährdungsanalyse und die Anlagensanierung bundesweit an.

Nur durch  Unternehmen wie Kalo, die alle Arbeiten aus einer Hand abdecken können, ist eine schnelle Problembehebung gewährleistet. Die Relevanz einer professionellen Trinkwasseruntersuchung ergibt sich auch aus den gesetzlichen Vorschriften. Am 31. Dezember 2013 ist die Frist für die Erstprüfung auf Legionellen abgelaufen. Die aktuelle Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass alle Großanlagen erstmalig bis Ende des vergangenen Jahres hätten überprüft werden müssen. Eigentümern und Verwaltern, die diese Frist verpasst haben, drohen Bußgelder. Kommt es in Anlagen, die noch nicht untersucht wurden, zu Krankheiten oder Todesfällen, liegt außerdem ein Haftungsproblem vor.

Unter Großanlagen versteht der Gesetzgeber alle zentralen Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 l Speichervolumen oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Ausgang des Trinkwasserspeichers und der am weitesten entfernten Zapfstelle. All diese Anlagen hätten bis zum 31.12.2013 auf Legionellen überprüft werden müssen. Seit Ablauf der Frist können bei Nichterfüllung der Vorschriften Bußgelder von bis zu 25.000 € verhängt werden.

Die letzte Verordnungsnovellierung, die Ende 2012 erlassen wurde, bringt mehr Verantwortung und damit ein größeres Haftungsrisiko mit sich, da Eigentümer und Verwalter die notwendigen Arbeiten von mit Legionellen befallenen Anlagen in eigener Verantwortung organisieren müssen. Treten in Anlagen, die noch nicht untersucht wurden, Krankheiten oder Todesfälle auf, die auf Legionellenbefall zurückzuführen sind, liegt ein Haftungsproblem vor, das zu straf- und zivilrechtliche Konsequenzen führen kann.

VfV München: Untersuchung rechtzeitig in Auftrag gegeben

Der VfV hat insgesamt 1572 Wohnungen in seinem Bestand. Der Großteil davon – 882 Wohnungen – wurde bereits vor 1948 gebaut. Für die Wohnanlagen mit zentralen Warmwasserbereitungsanlagen beauftragte der VfV Kalo mit der Untersuchung des Trinkwassers. Durch einschlägige Publikationen und  Informationsveranstaltungen der Verbände war der VfV bestens über die Vorschriften der Trinkwasserverordnung informiert. Jürgen Weikmann, geschäftsführender Vorstand des VfV, be­­richtet: „Im Mai 2013 haben wir Angebote von mehreren Anbietern eingeholt und noch im selben Monat haben wir uns für eine Zusammenarbeit mit Kalo entschieden. Wir haben uns darum bemüht, die Beprobungen zeitig zu beginnen, um nicht zu einem späteren Zeitpunkt in Verzug zu geraten.“

Laut Aussage des Geschäftsführers fiel die Wahl auf Kalo aus Hamburg, da der VfV mehrere Anlagen untersuchen lassen musste und es deswegen wichtig war, bei einem Dienstleister nicht verschiedene zuständige Kontaktpersonen, sondern nur einen Ansprechpartner  zu haben.  Weikmann erzählt: „Ein Ansprechpartner, der zentral für alle unsere Anliegen zuständig ist, so dass er auch schnell reagieren kann, wenn Handlungsbedarf herrscht – das war unser Anliegen. Kalo kann außerdem mit inzwischen 150.000 Erstbeprobungen einen imposanten Erfahrungsschatz vorweisen und gehört zu den wenigen Dienstleistern, die eine Gefährdungsanalyse mit eigenem zertifiziertem Personal anbieten können.“

Auch dass die Gefährdungsanalyse sofort nach der Feststellung einer Kontamination mit Legionellen durchgeführt werden konnte und nicht erst neue Fachleute gesucht werden mussten, war ein entscheidender Vorteil, der für Kalo sprach. Damit wird entscheidend Zeit gespart, da neue Fachleute sich für gewöhnlich erst mit der Anlage vertraut machen müssen. „Nur so ist im Sinne der Wohnungsnutzer eine schnelle Umsetzung derSanierung realisierbar“, sagt Weikmann, „wir hätten bei einer längeren Bearbeitungszeit sicher Unruhe bei unseren Wohnungsnutzern erzeugt. Kalo hat alle Leistungen sehr zügig mit eigenen Fachkräften erbracht – das spricht für den Dienstleister.“

Kalo führte Beprobungen im Oktober und im November 2013 durch. Vorher wurden die Anlagen auf­­genommen und dokumentiert sowie die Probenahmeventile eingebaut.  Dann folgte die Erstbeprobung, durch die festgestellt werden kann, ob eine Kontamination vorliegt.

Legionellen in zwei Wohnanlagen

In den zwei Wohnanlagen, mit insgesamt 320 Wohneinheiten, wurden jeweils vier Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes in den Trinkwasserproben festgestellt. Der Befund dieser Trinkwasserproben reichte bis zu einem technischen Maßnahmewert von 10.000 KBE/100 ml und grenzte somit an einer extrem hohen Kontamination – Gesundheitsamt und Bewohner wurden umgehend über die Ergebnisse informiert. „Hierbei war das um­­fangreiche Informationsmaterial von Kalo sehr hilfreich“, so Weikmann, „von den Bewohnern fühlten sich alle gut informiert und es gab keine Rückfragen.“ Im Anschluss führte Kalo sofort eine Gefährdungsanalyse durch und teilt die abgeleiteten Maßnahmen ans Gesundheitsamt mit. Der für den VfV zuständige Sanitärbetrieb setzte die notwendigen Maßnahmen, wie z.B. den hydraulischen Abgleich der Stränge, um. Im Anschluss daran führte Kalo sofort die Nachbeprobung durch.

Nachbeprobung: Anlagen entspre­­chen wieder den Anforderungen deTrinkwasserverordnung

Bei der Nachbeprobung wurde keine Kontamination bzw. eine geringe Kontamination, die den technischen Maßnahmenwert unterschreitet, gemessen. Die Trinkwasseranlagen entsprechen wieder den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.  Eine Gefährdung der Wohnungsnutzer ist damit ausgeschlossen.

Die Relevanz einer professionellen Trinkwasseruntersuchung ergibt sich auch aus den gesetzlichen Vorschriften.

Die letzte Verordnungsnovellierung, die Ende 2012 erlassen wurde, bringt mehr Verantwortung und damit ein größeres Haftungsrisiko mit sich.

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