Legionellen und Corona

Die Gefahr unter der Dusche

Sie wurde 1976 das erste Mal nachgewiesen und ist seitdem als Legionärskrankheit bekannt: eine durch Legionellen hervorgerufene Lungenentzündung. Die Bakterien, die natürlicherweise in geringer Anzahl im Grundwasser und in Oberflächengewässern vorkommen, können sich durch gewisse Umstände zu lebensgefährlichen Erregern vermehren. Daher besteht in Deutschland mit der Trinkwasserverordnung eine Prüf- und Meldepflicht. Durch die Corona-Pandemie und deren Konsequenzen kommt der Legionellen-Gefahr eine neue Bedeutung zu.

Die durch Legionellen ausgelöste Infektion kann Krankheitsbilder hervorrufen. Sie kann zum sogenannte Pontiac-Fieber mit Husten, Schnupfen und (leichtem) Fieber oder aber zu einer lebensbedrohlichen Lungenentzündung, der Legionärskrankheit, führen. Diese verschiedenen Formen der Erkrankung heißen Legionellosen. Sie werden nur in äußerst seltenen Fällen von Mensch zu Mensch übertragen. Auslöser ist durch Legionellen kontaminiertes Wasser, welches z. B. beim Duschen verdampft und durchs Einatmen von erregerhaltigen Aerosolen im Wasserdampf in die Lunge gelangt. Wird mit Legionellen verseuchtes Wasser getrunken, führt dies in der Regel nicht zu einer Infektion, außer das Wasser gelangt durch Verschlucken ebenfalls in die Lunge.

Ursache

Legionellen vermehren sich in (überwiegend) stehendem Wasser bei einer Temperatur zwischen 20 und 55 Grad Celsius. Darunter kommt es kaum zur Entwicklung, darüber, ab ca. 60 Grad Celsius, sterben die Legionellen meist ab. Aufgrund dieser Voraussetzungen sind künstliche Wassersysteme wie Wasserleitungen in Gebäuden insbesondere dann gefährdet, wenn sie nicht regelmäßig genutzt werden. Laut des Deutschen Fachverbandes für Luft- und Wasserhygiene (DFLW) sollte eine Nichtnutzung von mehr als 72 Stunden vermieden werden. Ältere und/oder schlecht gewartete sowie technisch falsch installierte Wassersysteme bieten den Legionellen ebenfalls einen guten Nährboden.

Lockdown

Aufgrund der Corona-Pandemie werden seit März 2020 immer wieder sogenannte Lockdowns verordnet, die unter anderem dazu führen, dass Hotels und Ferienwohnungen über längere Zeit schließen müssen. Mit der Konsequenz, dass weder Duschen noch andere Wasserentnahmestellen oder auch Klimaanlagen genutzt werden und dementsprechend still stehen. Solch eine vorhersehbare Legionellen-Gefahr hat es in diesem Ausmaß noch nicht gegeben. Das Robert Koch-Institut (RKI) ruft daher die Betreiber auf, den „einwandfreien Betrieb der Trinkwasseranlage“ sicherzustellen und „im Vorfeld der Wiedereröffnung die erforderlichen technischen Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos [zu] beachten.“ (Epidemiologisches Bulletin 24/2020) Es verweist zusätzlich auf die Technischen Regelwerke zur Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasseranlage und den Ratgeber des Umweltbundesamtes (UBA) „Trink was – Trinkwasser aus dem Hahn“.

Der DFLW hat dazu die Information „Covid-19 Neustart von Trinkwassersystemen“ veröffentlicht. Jens Hehne, Abteilungsleiter Trinkwasser bei der Kalorimeta GmbH (Kalo), macht darauf aufmerksam, dass nicht nur die großen Akteure im Gastgewerbe von der Gefahr betroffen sind: „Es gibt auch Wohnungsunternehmen und Verwalter, die Gästewohnungen vermieten. Die Nichtnutzung durch den Lockdown kann auch hier – bei nicht sachgemäßer Wartung – zu einem Legionellenbefall geführt haben. Dies muss dringend vor Wiedervermietung geprüft werden.“

Entwicklung

Die Zahl der an der Legionärskrankheit erkrankten Menschen steigt laut RKI stetig an: von 331 gemeldeten Fällen im Jahr 2001 auf 1548 gemeldete Fälle in 2019. Ein leichter Rückgang auf 1282 Fälle wurde 2020 verzeichnet. Dies interpretiert das RKI als Ergebnis der eingeschränkten Reisemöglichkeit durch den Lockdown, denn durchschnittlich werden ca. 20 Prozent der Erkrankung durch Reiseaktivitäten ausgelöst (Epidemiologisches Bulletin 44/2020).

Allerdings vermutet das RKI eine hohe Dunkelziffer. Im Infektionsepidemiologischen Jahrbuch 2019 heißt es dazu: „Es ist davon auszugehen, dass die im Rahmen des Meldesystems gemäß IfSG (Infektionsschutzgesetz A.d.R.) erfassten Erkrankungen – trotz der kontinuierlich weiter steigenden Fallzahlen – nur einen Bruchteil der tatsächlichen Erkrankungen repräsentieren.“ Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie empfiehlt das RKI im Epidemiologischen Bulletin 24/2020, „dass bei respiratorischen Symptomen und einer möglichen Exposition auch an eine (antibiotisch behandelbare) Legionelleninfektion gedacht und eine entsprechende Testung durchgeführt wird.“

Vorschrift

Um die Bevölkerung vor Erkrankungen durch kontaminiertes Trinkwasser zu schützen, hat die Bundesregierung im Jahr 2001 die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erlassen. Seitdem hat es vier Novellierungen gegeben. Die Neufassungen haben die Untersuchungspflicht auf Legionellen geschärft.

Laut der TrinkwV müssen alle sogenannten Großanlagen überprüft werden. Das sind zentrale Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 Litern Speichervolumen oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Ausgang des Trinkwasserspeichers und der am weitesten entfernten Zapfstelle. In der Regel muss die Untersuchung alle drei Jahre wiederholt werden.

Wird die Prüfung versäumt, können Bußgelder von bis zu 25.000 € verhängt werden. Zehn Jahre lang müssen die Ergebnisse der Beprobungen archiviert und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden. Kommt es in Anlagen, die nicht untersucht wurden, zu Krankheiten oder Todesfällen, liegt ein Haftungsproblem vor.

Trinkwasserprüfung

Kalo als Full-Service-Dienstleister hat seit 2012 bei nahezu 25.000 Liegenschaften das Trinkwasser analysiert. Insgesamt wurden 549.568 Proben durchgeführt. Wird bei der Legionellenuntersuchung der sogenannte technische Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) überschritten, spricht man von einer Kontamination. Bei rund 10 Prozent der untersuchten Liegenschaften wurden positive Befunde festgestellt. 26.099 der Proben, also rund 4,75 Prozent, wiesen erhöhte Werte auf. Bei 72,3 Prozent der kontaminierten Proben wurden Werte von 101 bis 999 KBE gemessen, bei fast einem Viertel der positiven Proben lagen die Werte im Bereich von 1000 bis 9999 KBE. Ca. 4 Prozent lagen sogar bei mehr als 10000 KBE. Je nach Befall gilt es, Sofortmaßnahmen, wie eine thermische Desinfektion, „unverzüglich“ (TrinkwV §16 Abs. 7) einzuleiten. Außerdem muss umgehend eine weitergehende Untersuchung und Gefährdungsanalyse durchgeführt werden. Aufgrund dessen können weitere Sanierungungen notwendig werden, deren Erfolg wiederum durch Nachuntersuchungen überprüft werden muss. 

Bei den untersuchten Liegenschaften fehlten häufig die Dokumentationen der Wartung und Instandhaltung der relevanten Bauteile des Trinkwassersystems. Gründe für den Legionellenbefall waren beispielsweise fehlende Strangregulierventile, nicht durchgeführte hydraulische Abgleiche im Trinkwassersystem, selten bis gar nicht benutzte Entnahmestellen, in denen das Trinkwasser stagnierte, sowie eine lückenhafte, bis hin zu komplett fehlender Wärmedämmung. Auch die Temperaturen der Probenahme entsprachen häufig nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und waren zu niedrig bzw. die Temperaturdifferenz zwischen dem Vorlauf des Trinkwassererwärmers und dem Rücklauf der Zirkulation zu hoch.

In der Vergangenheit haben eigens dafür ausgebildete Kalo-Mitarbeiter die Beprobung als auch die Gefährdungsanalyse übernommen. Aufgrund veränderter Vorgaben in der Trinkwasserverordnung und den damit einhergehenden gestiegenen Anforderungen, führt Kalo die Beprobung und die Gefährdungsanalyse nicht mehr durch, arbeitet aber eng mit den ausführenden Experten zusammen. „Wir nehmen unseren Kunden die Planung, Organisation und Dokumentation aller Beprobungen und notwendigen Untersuchungen ab – ein Rund-um-Sorglos-Paket also. Mit Blick auf die schweren Erkrankungen, die durch Legionellen hervorgerufen werden können, aber auch aufgrund der empfindlichen Strafen bei Missachtung der Vorgaben, möchten wir alle Vermieter motivieren, die Trinkwasserprüfung regelmäßig, also alle drei Jahre, durchführen zu lassen. Wir unterstützen gern“, erklärt Kalos Trinkwasser-Experte Jens Hehne.

Hinweis: Die Zahlen zur Legionärskrankheit sind den Angaben des Robert Koch-Instituts entnommen:

SurvStat@RKI 2.0, www.survstat.rki.de,

Abfragedatum: 7. April 2021.

Legionellen vermehren sich in (überwiegend) stehen dem Wasser bei einer Temperatur zwischen 20 und 55 Grad Celsius.

Die Zahl der an der Legionärskrankheit erkrankten Menschen steigt stetig an.

Bei den untersuchten Liegenschaften fehlten häufig die

Dokumentationen der Wartung und Instandhaltung der

relevanten Bauteile des Trinkwassersystems.

Jens Hehne, Abteilungsleiter Trinkwasser: „Als Messdienstleister sind wir dazu prädestiniert, alles rund um die Trinkwasserbeprobungen zu organisieren, da wir über Unterlagen verfügen, die sich andere erst mühsam zusammensuchen müssen. Bereits anhand von Ablesedaten erkennen wir, wo Leerstand herrscht, eventuell extrem wenig Warmasser verbraucht wird, wo es Stränge gibt, wo viel geduscht oder gebadet wird. Klar ist jedenfalls: Nur wenn einer den Überblick behält, ist eine schnelle und umfassende Beseitigung des Problems gewährleistet.“

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