Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften

Im Rahmen der Energiewende hat sich die Bundesregierung die Ziele gesetzt, den Wärmebedarf der Bundesgebäude bis 2020 um 20 % (Bezugsjahr 2010) zu mindern und einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen. Dazu soll bis zum Ende der 17. Legislaturperiode unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und mit maßgeblicher Beteiligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein energetischer Sanierungsfahrplan erarbeitet werden. Anknüpfend an die Selbstverpflichtungserklärung vom 18. Oktober 2000 strebt die Bundesregierung außerdem das Ziel einer Reduzierung der CO2- Emissionen bei Gebäuden aus ihrem Geschäftsbereich um 50 % bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 an. 

Um diese Ziele erreichen zu können, ist es von grundsätzlicher Bedeutung, den Gebäudebestand sowohl hinsichtlich des energetischen Zustands der Liegenschaften als auch hinsichtlich der zu erwartenden flächenbezogenen Sanierungskosten zu untersuchen. Wichtig für die Planung der Sanierungsstrategie sind ebenfalls Kenntnisse über die Bewirtschaftungsstruktur der Gebäude.

Es kann grundsätzlich zwischen vier Gruppen unterschieden werden

– Dienstliegenschaften des Bundes im Einheitlichen Liegenschaftsmanagement der BImA (ELM) einschließlich der „nichtmilitärischen“ Dienstliegenschaften der Bundeswehr (ca. 5 % der Bundeswehrflächen), baufachliche Betreuung durch Bundesbauverwaltung;      

– Dienstliegenschaften des Bundes, die durch die Ressorts eigenverantwortlich bewirtschaftet werden; hierunter fallen insbesondere die „militärischen“ Dienstliegenschaften der Bundeswehr (ca. 95 % der Bundeswehrflächen); keine Durchführung von Baumaßnahmen durch die BImA; baufachliche Betreuung durch Bundesbauverwaltung;

– Dienstliegenschaften der mittelbaren Bundesverwaltung, grundsätzlich keine Verantwortlichkeiten und Zugriffsmöglichkeiten seitens der BImA und der Bundesbauverwaltungen (z.B. Bundesagentur für Arbeit; Deutsche Rentenversicherung);

– Angemietete Dienstliegenschaften des Bundes; Verantwortung und Zuständigkeit für Baumaßnahmen liegt grundsätzlich beim (externen) Eigentümer.

Der Bund verfügt über knapp 4 500 Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von ca. 50 Mio. m², die jährlich Energiekosten von rd. 0,5 Mrd. € verursachen. Rund 2 000 dieser Liegenschaften werden zivil genutzt. Der Wärmeenergieverbrauch dieser Gebäude weist seit 1990 einen abnehmenden Trend auf, wohingegen der Elektroenergieverbrauch im Trend zunimmt.

Die Bundesregierung hat bereits mit dem Energieeinsparprogramm Bundesliegenschaften einen wichtigen Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs in den Bundesliegenschaften geliefert. Bislang konnten durch die umgesetzten Maßnahmen für zivile Liegenschaften 60 Mio. kg CO2/a und 203 Mio. kWh/a eingespart werden. Im militärischen Bereich wird nach Abschluss der geplanten Maßnahmen Ende 2011 eine geschätzte jährliche Energieverbrauchssenkung von rund 320 Mio. kWh erwartet, dies entspricht einer CO2-Vermeidung von rund 96 Mio. kg CO2/a. Zur weiteren Reduzierung des Wärmeverbrauchs in den zivilen Liegenschaften des Bundes hat das BMVBS bereits mit Erlass vom 3. März 2011 besondere Vorgaben zur Unterschreitung der Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) im Bereich der Neu- und Sanierungsbaumaßnahmen des Bundes festgeschrieben. Danach sollen der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf um 20 % und die mittlere energetische Qualität der Gebäudehülle um 5 % die Vorgaben der aktuellen EnEV unterschreiten. Das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) hat sich diesen Vorgaben angeschlossen und diese auf die militärischen Liegenschaften übertragen.

Für die Erstellung des Sanierungsfahrplans für Liegenschaften im ELM hat die BImA die Deutsche Energie-Agentur (dena) beauftragt. Das Projekt wird durch eine Kernarbeitsgruppe bestehend aus dem BMF, der BImA, dem BMVg und dem BMVBS begleitet. In der Konzeptionsphase wurden die grundsätzlichen Anforderungen an den aufzustellenden Sanierungsfahrplan benannt. Dabei werden vorerst insgesamt 2 010 Liegenschaften (1 890 Dienstliegenschaften im Einheitlichen Liegenschaftsmanagement der BImA und 120 militärische Bundesliegenschaften der BImA in ziviler Nutzung) berücksichtigt. Die vorhandenen bzw. noch zu erfassenden Gebäude-, Verbrauchs- und Nutzerdaten werden in ein Bewertungssystem (Scoring-Modell) überführt und im Anschluss unter Ansatz baulicher, energetischer und immobilienwirtschaftlicher Kriterien auf die erforderlichen bzw. möglichen Sanierungsmaßnahmen (z. B. Betriebstechnik, Hülle, etc.) geprüft. Dies gilt auch für die aus dem Geschäftsbereich des BMVg noch zu übernehmenden Liegenschaften. 

 

Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen

Obligatorisches Kriterium der Umsetzung von Sanierungsprojekten ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen. Ob und inwieweit ungeachtet dessen das Wirtschaftlichkeitsgebot hinter den energetischen Zielsetzungen zugunsten der Zielerfüllung zurückstehen soll oder gar muss, wird zu gegebener Zeit anhand des konkreten Einzelfalls unter Berücksichtigung des dann erreichten Zielerreichungsgrades beantwortet werden. Unabhängig von der Tatsache, dass die BImA im Rahmen des ELM bereits Sanierungsmaßnahmen durchgeführt hat und durchführt, gilt es, möglichst schnell mit weiteren Sanierungsmaßnahmen zu beginnen, da das Umsetzungszeitfenster vor allem angesichts der erforderlichen Liegenschaftsvoruntersuchungen (einschließlich Prüfung auf Contracting-Eignung), der planungsrechtlichen überjährigen Vorlaufzeiten und der verfügbar zu machenden und sicherzustellenden Kapazitäten der BImA, der Bauverwaltungen sowie ggf. auch externer Partner gering sein wird (in 2013 allenfalls erste kleinere Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Sanierungsfahrplans).

Um den Sanierungsfahrplan aufzustellen und umzusetzen sowie um die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu koordinieren, wird ein Kompetenzzentrum bei der BImA eingerichtet. Derzeit stellt die BImA in enger Kooperation mit den Bundesbauverwaltungen die energierelevanten Daten zu ihrem, Liegenschaftsbestand zusammen. Weiterhin wird für die zeitnahe Umsetzung erster Sanierungsprojekte eine Detailplanung auf der Grundlage weitergehender Liegenschafts­untersuchungen erarbeitet.

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