Betriebssicherheit

Notruf im Aufzug: Das ändert sich für Betreiber

Bis 2020 muss jeder Aufzug über einen Fernnotruf verfügen. Was müssen Betreiber, die ihre Aufzüge noch nicht mit einem entsprechenden System ausgestattet haben, beachten? Eine Expertin gibt Auskunft.

Gemäß der 2015 novellierten Betriebssicherheitsverordnung müssen alle Aufzüge mit einem Fernnotrufsystem ausgestattet werden. Das Zwei-Wege-Kommunikationssystem stellt bei Betätigung der Notruftaste automatisch eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Leitzentrale her. Die Übergangsfrist läuft noch bis 2020. Aufzugsunternehmen rufen Betreiber daher auf, spätestens jetzt aktiv zu werden.

„Wir schätzen, dass es in Deutschland noch mehr als 100.000 Aufzüge ohne Notrufleitsystem gibt“, sagt Ruth Sinigoj, Head of Digital Sales bei Schindler Deutschland. Zudem entsprechen einige der eingebauten Systeme nicht den Normen. Die Expertin empfiehlt: „Um sicher zu gehen, sollten bereits vorhandene Notrufsysteme geprüft und auf den neuesten Stand gebracht werden.“ Betroffen sind davon zum Beispiel die Tableaus in der Kabine, die noch nicht alle relevanten Notruffunktionen wie Notrufknopf, Piktogramme sowie die Beleuchtung aufweisen.

Kennzeichnung gibt Sicherheit

Wird das gesetzlich vorgeschriebene Notruf-system bis zum Ende der Übergangsfrist nicht nachgerüstet, kann dies zur Außerbetriebssetzung der Anlage durch die zuständige Behörde führen. Ruth Sinigoj ergänzt: „Neben der Sorge vor den rechtlichen Konsequenzen liegt das Interesse des Betreibers meist darin, dass die Bewohner den Aufzug gerne benutzen und sich sicher fühlen.“ Ist der Aufzug mit einem Fernnotrufsystem, das den Anordnungen des Gesetzgebers entspricht, ausgestattet, wird dies gekennzeichnet.

Betreuung rund um die Uhr

Die Sicherheit der Fahrgäste wird gewährleistet, indem Systeme wie der Schindler Notruf eine direkte Sprechverbindung zur rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale herstellen. Speziell ausgebildetes Personal leitet den Notruf an den zuständigen Servicetechniker weiter und betreut eingeschlossene Personen, bis der Mitarbeiter die Personenbefreiung einleitet. Dies muss nach rechtlichen Vorgaben innerhalb einer halben Stunde geschehen.

Fernnotrufsysteme können einfach nachgerüstet werden. Heutzutage entscheidet sich der Betreiber in der Regel für die kostengünstigere Mobilfunkverbindung anstelle des konventionellen festen Telefonanschlusses. Um die Anforderungen der Europanorm 81-28 zu erfüllen muss sichergestellt sein, dass kein Notruf verloren geht, ein regelmäßiger automatischer Funktionstest durchgeführt wird und sowohl eine Missbrauchserkennung als auch eine Notstromversorgung vorhanden sind.

Aufzugsunternehmen fahren Lager- und Montagekapazitäten hoch

Noch scheint 2020 in weiter Ferne, doch die Schindler-Expertin rät allen Betreibern möglichst schnell zu handeln: „Aktuell sind noch ausreichend Geräte verfügbar. Um der erwarteten Anzahl der Aufträge gerecht zu werden, erweitern wir unsere Lager- und Montagekapazitäten in den nächsten Monaten.“ Damit die Montagerouten der Servicetechniker möglichst effizient koordiniert und tatsächlich auch alle Nachrüstungen rechtzeitig durchgeführt werden können, plant das Unternehmen gerne im Voraus. „Je früher der Auftrag erteilt wird, desto besser. Unser Wunsch ist es, dass die Aufträge bis spätestens Mitte 2019 bei uns eingegangen sind, sodass wir unsere Kapazitäten dementsprechend einteilen können“, so Ruth Sinigoj. „Darüber hinaus signalisiert eine frühzeitige Beauftragung dem Gesetzgeber auch, dass der Betreiber seine Pflichten kennt und ernst nimmt.“

Umstellung auf IP-Technologie

Aufhorchen sollten Betreiber, wenn die Deutsche Telekom oder andere Provider ihren Anschluss auf IP-Technologie umstellen wollen. Nach und nach soll das analoge Telefonnetz abgeschaltet und durch ein IP-basiertes Netz ersetzt werden, bei dem alle Verbindungen, die zum Telefonieren, Mailen, Surfen und Faxen notwendig sind, über das Internet aufgebaut werden. Das betrifft auch sämtliche Notrufsysteme für Aufzüge, die heute über einen Festnetzanschluss mit der Leitzentrale kommunizieren. Wird eine solche Leitung auf die IP-Technik umgestellt, kann das Notrufsystem unter Umständen ohne Umbau keine Verbindung mehr herstellen und somit auch keinen Notruf mehr absetzen.

Betroffen sind in erster Linie Anlagen mit einem ISDN- oder einem kombinierten DSL- und Sprachanschluss. In diesen Fällen ist der Weiterbetrieb des bestehenden Notrufsystems nicht mehr möglich, sobald das Telekom-Netz auf IP-Technik umgestellt ist. Die Mehrheit der Aufzüge verfügt jedoch über einen rein analogen Sprachanschluss (Tarife T-Net, Call Start, Call Plus). Damit diese Notrufgeräte auch künftig ohne komplizierte Zusatzgeräte funktionieren, hat die Deutsche Telekom eine netzinterne IP-Umstellung klassischer Analoganschlüsse zugesagt. „Viele unserer Kunden nutzen diese Gelegenheit trotzdem, Ihr Notrufsystem auf Mobilfunktechnik umzurüsten, weil sich damit die Tür zur Welt der digitalen Dienstleistungen am Aufzug öffnet“, berichtet Ruth Sinigoj.

Mobilfunkanschluss: mehr als Plan B

Die Telekom wird die Inhaber der betroffenen Verträge kontaktieren und ihnen einen IP-Anschluss anbieten. Wenn es um ihren Aufzugsnotruf geht, sollten Betreiber zunächst Rücksprache mit ihrem Aufzugsunternehmen halten. Wird nach mehrmaligem Angebot der Umstellung schließlich der analoge Anschluss durch die Telekom gekündigt, bleibt nur die Umrüstung des Aufzugsnotrufs. In jedem Fall ist die Investition in das Mobilfunkmodul, eine gute Investition. Zum einem ist die Anlage dann von der IP-Umstellung nicht betroffen, zum anderen amortisieren sich die Kosten in wenigen Jahren.

Notfallplan ist Pflicht

Ergänzend zum Notrufsystem ist seit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung für jede Anlage ein Notfallplan erforderlich, der regelmäßig aktualisiert werden muss. Dieser enthält unter anderem Informationen zum Standort des Aufzugs, dem verantwortlichen Arbeitgeber und zu Personen, die eine Notbefreiung vornehmen können. Auch Erste-Hilfe-Hinweise sowie eine Befreiungsanleitung sind vorgesehen. Bei Aufzügen mit einem modernen Notrufsystem reicht es, wenn der Notfallplan beim Notdienst und in der Betreiberdokumentation hinterlegt ist. Bei Anlagen, die nicht an einen Notdienst angeschlossen sind, sondern bei denen noch eine beauftragte Person für die Notbefreiung verantwortlich ist, muss der Notfallplan sichtbar in der Nähe des Aufzugs angebracht sein.

Wird das Notrufsystem nicht nachgerüstet, kann dies zur Außer-betriebssetzung der Anlage durch die zuständige Behörde führen.

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