Geänderte Trinkwasserverordnung

Nicht auf die lange Bank schieben

Die geänderte Trinkwasserverordnung verschafft der Wohnungswirtschaft mehr Zeit, ihre Trinkwasseranlagen auf Legionellen überprüfen zu lassen. Experten raten, diese zu nutzen und die Überprüfung nicht auf die lange Bank zu schieben. Denn die Risiken einer Legionelleninfektion lassen sich dadurch vermeiden, dass ein Befall frühzeitig erkannt und beseitigt wird. Zudem können Eigentümer so einem möglichen Kapazitätsengpass Ende 2013 entgegen wirken.

Die Mehrzahl der Wohnungsgesellschaften, Gebäudeeigentümer und Immobilienverwalter hat bereits die Beprobung ihrer Gebäude durchgeführt, so eine erste Bilanz des Energiemanagers Techem. Darüber hinaus nutzen viele die durch die Verschiebung der Frist für die Erstbeprobung auf den 31. Dezember 2013 gewonnene Zeit dazu, der eigentlichen Probenahme eine Präventivberatung in ihren Liegenschaften voranzustellen, um im Vorfeld der Erstbeprobung die Trinkwasseranlage ihrer Immobilie zu bewerten.

Für die eigentliche Erstbeprobung ist folgendes zu bedenken: Während der Bearbeitungszeit dauert alleine die Probenanalyse 14 Tage. Davor wird gegebenenfalls Zeit für die Anlagenaufnahme, Installation von Probenahmeventilen, und die Terminvereinbarungen benötigt. Die Wasserproben dürfen nur von geschulten Fachkräften entnommen und nur von akkreditierten Laboren analysiert werden. Techem arbeitet hier exklusiv mit dem Analyse-Unternehmen SGS Institut Fresenius zusammen und bietet seinen Kunden ein Dienstleistungspaket zur Legionellenprüfung und zur Beratung an.

Legionellenbefund – was ist zu tun?

Aufgrund der Gefährlichkeit der Krankheitserreger ist es erforderlich, die Legionellenbelastung in Trinkwasser-Installationen so niedrig wie möglich zu halten. Dabei gelten Legionellenkonzentrationen bis zu maximal 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) in 100 ml Wasser laut Trinkwasserverordnung als anzustrebender „Zielwert“. Liegt der Wert über 100 KBE/100 ml so sind sowohl die Hausbewohner als auch das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Ferner werden nun Sanierungsmaßnahmen zu einer Verringerung der Legionellenkonzentration erforderlich, die dem Gesundheitsamt anzuzeigen sind. Die geeigneten Maßnahmen werden auf Basis einer sogenannten weitergehenden Untersuchung sowie einer Gefährdungsanalyse festgelegt, die die Quelle der Kontamination ausfindig machen sollen. Der Umfang und der zeitliche Rahmen der weitergehenden Untersuchung wird im DVGW Arbeitsblatt W551 vorgeschrieben: Bei einem Befund zwischen 101 und 1.000 KBE/100 ml ist eine weitergehende Untersuchung binnen vier Wochen durchzuführen, bei einem Befund zwischen 1.001 und 10.000 KBE/100ml ist die weitergehende Untersuchung umgehend und bei einem Befall >10.000 KBE/100ml unverzüglich durchzuführen. Zusätzlich sind bei einem Befund >10.000 KBE/100ml Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Diese können beispielsweise in einem Duschverbot bestehen; solche für die Bewohner drastischen Maßnahmen können in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt jedoch zum Beispiel durch den Einbau von endständigen Legionellenfiltern in den einzelnen Wohnungen umgangen werden, um so Zeit für Sanierungsmaßnahmen zu gewinnen.

Betreiber und Mieter in der Pflicht

Mehr als zwei von drei Befragten (71 Prozent) haben schon einmal von Legionellen im Trinkwasser gehört, Angst vor einer Legionelleninfektion über das deutsche Trinkwasser haben jedoch weniger als zehn Prozent. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Marplan im Auftrag von Techem durchgeführt hat. Doch wie kann jeder Einzelne dazu beitragen, dass es erst gar nicht zu einer Legionellenbelastung des Trinkwassers kommt? Wie können sich Bewohner in Mehrfamilienhäusern vor der gefürchteten Legionellenkrankheit schützen? Dazu Lars Leblang von Techem: „Jeder Bewohner kann mit geringem Aufwand selbst einen Beitrag leisten, um sich vor einer Legionellose zu schützen. Es hilft beispielsweise schon, Wasser nach längerer Abwesenheit ablaufen zu lassen.“

Aus ökonomischen und ökologischen Gründen stellen viele Vermieter ihren Warmwasserkessel auf Temperaturen von unter 55 Grad Celsius ein. Allerdings sind Wassertemperaturen zwischen 25 Grad Celsius und 55 Grad Celsius eine ideale Brutstätte für Legionellen. „Wir raten daher den Anlagenbetreibern, den Kessel so einzustellen, dass das Trinkwasser am Kesselausgang dauerhaft eine Temperatur von mindestens 60 Grad Celsius aufweist“, so der Experte.

[1] Die Bewohner sind grundsätzlich zu informieren, also auch bei einem negativen Befund mit <101 KBE/100ml
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