Holz-, Pellet- und Kohleheizungen

Neue Messintervalle

Seit dem 22. März 2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die unter anderem verschärfte Emissionsgrenzwerte vorsieht. Die novellierte Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) re­­gelt, unter welchen Bedingungen kleine und mittlere Holz-, Pellet- und Kohleheizungen aufgestellt und betrieben werden dürfen.

Sie beschreibt unter anderem, wie oft und in welchem Umfang eine Anlage vom Schornsteinfeger künftig aus Umweltschutzgründen betreut wird. Neu definierte Grenzwerte legen fest, wie viele Schadstoffe entweichen dürfen.

Was ändert sich u.a.?

Da viele Häuser heute besser gedämmt sind und moderne Heizungsanlagen effektiver arbeiten, werden zunehmend kleinere Anlagen eingebaut. Damit auch diese Anlagen von der Verordnung und damit von Maßnahmen zum Umweltschutz erfasst werden, wurde der Bereich Messungen nach der 1. BImSchV erweitert. Künftig misst der Schornsteinfeger auch Heizkessel für feste Brennstoffe ab vier Kilowatt.

Weitere Informationen unter www.schornsteinfeger.de

Messfristen Öl und Gas

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