Gebäudetechnik

Mit dem Aufzug Leben retten

Bislang gilt: „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“. Doch Aufzüge können dabei helfen, Personen sicher und schnell aus dem Gebäude zu befördern. Die neue VDI-Richtlinie 6017 zeigt auf, unter welchen Bedingungen sie bei einem Brand weiter betrieben werden dürfen.

Die Neufassung der VDI-Richtlinie 6017 schafft die Bedingungen dafür, Aufzüge in Wohngebäuden zur Selbstrettung der Bewohner einzusetzen. Das ist ein sinnvoller Schritt, um Menschen vor den Folgen von Haus- und Wohnungsbränden zu schützen. Denn: Noch gefährlicher als die Flammen sind die Rauchgase, die den Bewohnern buchstäblich im Schlaf das Leben kosten. Daher fordern mittlerweile die meisten Bundesländer Brandmelder in Neu- und Bestandsbauten. Darüber hinaus gilt bislang, dass Aufzüge im Brandfall nicht benutzt werden dürfen. Dies ist in den Bauordnungen der Länder so festgelegt. Auf das Nutzungsverbot wird üblicherweise durch den schlichten Aufkleber „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“ in Nähe der Schachttüren hingewiesen. Jedoch verfügen die meisten Gebäude über keine Brandmeldeanlage. Im Falle eines Brandes ist der Aufzug weiter in Betrieb.

Anders sieht es aus, wenn eine automatische Brandfallsteuerung vorhanden ist. Dann soll der Aufzug die Nutzer so schnell wie möglich zu einer sicheren Haltestelle fahren, bevor er stillgesetzt wird. So empfiehlt es die VDI-Richtlinie 6017 über die Steuerung der Anlagen im Brandfall. Die Richtlinie will verhindern, dass Menschen mittels Aufzug in einen Gefahrenbereich gelangen oder aufgrund eines Stromausfalls in der Kabine eingeschlossen werden, was die Arbeit der Feuerwehr unnötig erschweren würde.

Aufzüge können Menschenleben retten

Im August 2014 erschien die Neufassung der VDI-Richtlinie. Darin berücksichtigen die Experten die technischen Fortschritte, die bei der Weiterentwicklung der Brandmeldetechnik erzielt wurden. Dazu flossen auch die Erfahrungen der Feuerwehren mit der Entwicklung und Ausbreitung von Bränden in die Novelle ein. So halten es die Experten nicht mehr generell für sinnvoll, den Aufzug so schnell wie möglich stillzulegen. Solange das Brandgeschehen nicht kritisch ist, kann der Aufzug helfen, Personen – vor allem solche mit eingeschränkter Mobilität – sicher und schnell aus dem Gebäude zu befördern und damit die Feuerwehr bei der Evakuierung zu entlasten.

Entsprechend will die Richtlinie aufzeigen, unter welchen Bedingungen der Aufzugbetrieb über den Zeitpunkt der Brandmeldung hinaus zur Selbstrettung der Bewohner verlängert werden kann. Dafür ist die Definition des kritischen bzw. unkritischen Brandereignisses von entscheidender Bedeutung. Damit ergänzt die Richtlinie die Norm DIN EN 81-73, in der die schnelle Stillsetzung der Anlage verlangt wird.

Informationen entscheiden

Wichtigste Bedingung, die die Richtlinie vorgibt: Das Gebäude benötigt eine automatische Brandmeldeanlage nach DIN 14675 (Kategorie 1) und DIN-VDE 0833-2, deren Signal die Fahrt des Aufzugs in die Evakuierungshaltestelle auslöst. Dabei muss die Brandmeldeanlage das gesamte Gebäude und die wichtigsten Kabelwege erfassen, um eine genaue Lokalisierung des Brandes zu ermöglichen. Nur dann ist sichergestellt, dass die Anlage nicht wegen Stromausfall stecken bleibt, dass sie aber sofort stillgelegt wird, wenn der Brand ein kritisches Ausmaß erreicht.

Bricht beispielsweise in einem Wohnzimmer ein Feuer aus, erlaubt die Lokalisierung des Brandherdes die Fortsetzung des Aufzugbetriebs. Erst wenn weitere Detektoren anschlagen, weil das Feuer dem Aufzug gefährlich nahe kommt, fährt die Kabine in die Evakuierungshaltestelle und wird dort festgesetzt. Eine andere kritische Situation ist die zeitnahe Auslösung mehrerer räumlich getrennter Rauchmelder: Das Feuer breitet sich in diesem Fall extrem schnell aus! Da die Bewohner das Gebäude dann nicht mehr sicher über den Aufzug verlassen können, wird er stillgelegt.

Die Beispiele zeigen: Die normgerechte Auslegung der Brandmeldeanlage allein kann über die Verlängerung der Betriebszeit des Aufzugs nicht entscheiden. Weitere Aspekte sind zu berücksichtigen:

– Ergänzende Nutzung des Wohngebäudes, z.B. durch Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen
– Beschaffenheit der Gebäudestruktur, insbesondere die Lage der Rettungswege
– Anordnung der Aufzüge innerhalb des Gebäudes bzw. zu den Rettungswegen
– Ausführung der Aufzüge, z.B. Personen-, Lasten- oder Panoramaaufzüge oder Anlagen nach Maschinenrichtlinie
– Szenarien der Brandentwicklung
– Anzahl der Aufzugnutzer unter Berücksichtigung ihrer Mobilität und ihrer Ortskenntnisse
– Mutmaßliches Verhalten der Nutzer im Brandfall

Entsprechend verlangt die neugefasste Richtlinie, unter Umständen bauliche Änderungen vorzunehmen. Sie sollen sicherstellen, dass der Aufzug bei einem „unkritischen Brandereignis“ weiter betrieben werden kann. So müssen die Wände des Aufzugsvorraums feuerhemmend von den Wohneinheiten abgetrennt sein. Der Zugang zum Vorraum muss mit einer Rauchschutztür geschützt werden. Wichtig ist auch die Lage des Vorraums in unmittelbarer Nähe einer Treppe.

Abstimmung aller Beteiligten

Die Bewertung der Brandsituation kann also nicht pauschal getroffen werden. Sie ist letztlich von der konkreten Situation und dem darauf fußenden Brandschutzkonzept abhängig. Darin werden Lage und Zahl der Brandabschnitte festgelegt. Zugleich werden die Bedingungen bestimmt, unter denen die Anlage stillgelegt werden muss.

In dem Konzept, das zwischen Aufzugherstellern wie Kone, Planern, Betreibern und Behörden abzustimmen ist, wird auch festgelegt, welche Art der Brandfallsteuerung zum Einsatz kommt. Meist reicht eine statische Steuerung aus: Sie fährt den Aufzug im kritischen Brandfall in die definierte Evakuierungshaltestelle – üblicherweise das Erdgeschoss – und legt ihn dort still. Gegebenenfalls kann eine erweiterte statische, also teildynamische Brandfallsteuerung sinnvoll sein: Ist das Erdgeschoss verraucht, fährt der Aufzug eine alternative Haltestelle an. Doch auch eine dynamische Steuerung ist möglich: Dabei kann jeder Halt zur Evakuierung genutzt werden.

Der Aufwand lohnt: Experten schätzen, dass durch eine ausgefeilte Brandmeldeanlage in Kombination mit der entsprechenden Brandfallsteuerung der Aufzug nach Auslösen des ersten Feuermelders im Gebäude bis zu 15 Minuten weiterbetrieben werden kann. Das ist ganz erheblich, bedenkt man, dass ein typischer Aufzug, wie er in einem fünf- oder sechsgeschossigen Bau eingesetzt wird, innerhalb dieser Zeitspanne mindestens 15 Fahrten oder mehr schafft.

Zeit gewinnen

Der Ansatz, den Aufzug nach Auslösen der Brandmeldung zur Personenrettung einzusetzen, findet sich auch andernorts. Voraussetzung sind entsprechende Sicherheitseinrichtungen: Je umfangreicher sie ausfallen, desto länger kann der Aufzug im Brandfall genutzt werden, wie der folgende Überblick zeigt: Am Anfang stehen die Aufzüge nach der geänderten VDI-Richtlinie 6017, die den bedingten Weiterbetrieb zur Evakuierung der Bewohner erlaubt. In kritischeren Situationen sollen – in größeren Gebäuden – so genannte Rettungsaufzüge eingesetzt werden, wie sie der Normentwurf prEN 81-76 definiert. Noch länger laufen die technisch entsprechend ausgerüsteten Feuerwehraufzüge, deren Nutzung aber den Rettungskräften vorbehalten ist.

Die VDI-Richtlinie 6017 ergänzt die Norm DIN EN 81-73.

Automatische Brandmeldeanlage würden mehr Sicherheit schaffen.

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