Grundsteuer darf kein Bürokratiemonster werden

„Moment mal!“: Die Bundes­arbeits­­gemeinschaft Immo­bilien­wirtschaft Deutschland (BID) bezieht Stellung.

Man muss dem Bundesverfassungsgericht wirklich dankbar sein. Seit gut einem Vierteljahrhundert wird in Deutschland nun schon an einer Reform der Grundsteuer herumlaboriert, und das, ohne jemals auch nur annäherungsweise auf die Zielgerade eingebogen zu sein. Hätte das Bundesverfassungsgericht nicht eingegriffen und die Politik gezwungen, bis Ende 2019 eine Lösung zu finden – ich bin sicher, wir würden noch ein weiteres Vierteljahrhundert ergebnislos vor uns hin diskutieren.

Nun aber hat die Politik gar keine andere Wahl, als zeitnah eine neue Berechnungsgrundlage zu beschließen und diese im Anschluss umzusetzen – und tatsächlich hat die Runde der Finanzminister Anfang Februar die ersten Eckpunkte eines Kompromisses gefunden. Das Kompromissmodell sieht weitere Pauschalierungen des wertabhängigen Modells in Bezug auf die zugrunde zu legenden Mieten und auf die Bodenrichtwerte vor. Das heißt, es werden Vereinfachungen und Pauschalierungen des wertorientierten Modells vorgeschlagen, die allerdings im Mietwohnungsbereich vor allem die Bestände mit bezahlbaren Mieten zusätzlich belasten und bei Gewerbeimmobilien keinerlei Erleichterungen bringen. Damit entfernen sich die ermittelten Werte aber auch derart stark von den tatsächlichen Werten, dass es sich letztlich um fiktive Werte handelt.

Die BID plädiert deshalb weiter dafür, sich auf ein wertunabhängiges Flächenmodell zu verständigen. Wenn ein reines Flächenmodell aus Gerechtigkeitsgründen nicht umsetzbar sein sollte, kann das Flächenmodell auch durch bestimmte Lagefaktoren angereichert werden.

Eine flächenbasierte Berechnung, wie sie die Immobilienwirtschaft vorschlägt, ist relativ simpel und rasch durchzuführen. Sie ist zudem äußerst transparent und wenig streitanfällig, hat darüber hinaus langfristig wenig Anpassungsbedarf. Das Grundsteueraufkommen wäre planbar und stabil, schließlich würde es nicht automatisch mit den Grundstückswerten ansteigen. Eigentümer und Mieter hätten eine konstante Belastung und müssten keinen eingebauten Steuererhöhungsautomatismus fürchten.

Und wenn ich an dieser Stelle von Eigentümern und Mietern spreche, dann meine ich das auch so. Die in der Großen Koalition teilweise vertretene Idee, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen und somit nur noch Eigentümer zu belasten, würde dem Wesen der Grundsteuer zuwiderlaufen. Die Grundsteuer ist ein Ausgleich für die Nutzung der Infrastruktur und sollte daher vom Nutzer gezahlt werden, egal ob dieser zur Miete oder im Eigentum lebt. Würde die Umlagefähigkeit abgeschafft, verwandelte sich die Grundsteuer zu einer Art Vermögensteuer, was verfassungsrechtlich zumindest kritisch sein dürfte.

Hinzu kommt, dass die Umlagefähigkeit einen Schutz vor übermäßigen Steuererhöhungen darstellt. Da Mieter nicht zusätzlich belastet werden sollen, halten sich die Kommunen mit der Erhöhung des Hebesatzes bis dato zumindest einigermaßen zurück. Mit einem Umlageverbot allerdings würden absehbar alle Dämme brechen und die Hebesätze kräftig steigen. Schließlich befinden sich zahlreiche Kommunen in sehr prekärer Haushaltslage, weshalb ein erhöhtes Grundsteueraufkommen eine willkommene Möglichkeit wäre, die eigene Finanzsituation aufzubessern. Und weil mit dem Umlageverbot nur noch Eigentümer belastet würden, wären Erhöhungen des Hebesatzes auch politisch opportun.

Nicht zu vergessen: Investitionen in vermieteten Wohnraum würden mit der Abschaffung der Umlagefähigkeit deutlich unrentabler werden - kein gutes Zeichen an Investoren, die Wohnraum schaffen wollen.

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