Wohnungsübergabe

Formulare digital ausfüllen

Mit Orangeform gibt es eine digitale Lösung, die es ermöglicht, Formulare und Protokolle digital auszufüllen. Die Anwendung der Firma 28 Apps (www.28apps.de) lässt sich, wie es heißt, für jedes Bedürfnis anpassen. Ist dies geschehen, muss nur ein Tablet oder ähnliches technisches Hilfsmittel an die Kunden verteilt werden. Diese füllen das Formular aus und geben das Tablet zurück. Schon sind die Daten im System der Praxis oder des Geschäfts.

Auch besteht die Möglichkeit, einen QR-Code einzurichten. Das Formular läasst sich auch auf der hauseigenen Website einbinden, sodass der Kunde es auf seinem eigenen Smartphone ausfüllen und verschicken kann. Ergeben sich im Laufe der Zeit Daten, die zusätzlich abgefragt werden sollen oder nicht mehr notwendig sind, lassen sich Ausfüllfelder ergänzen oder löschen.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 06/2011 Heizungswartung

Apps erleichtern Arbeit

Die App EasyPlan hilft bei der richtigen Dimensionierung und Einstellung von Heizkörpern, während die App EasyScan den schnellen Zugriff auf Ersatzteilinformationen ermöglicht – beispielsweise bei...

mehr
Ausgabe 06/2021 Die neue SWSG-MieterApp

Einfach, schnell und immer dabei

Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) verfolgt einen breiten Digitalisierungsansatz. Dazu gehört auch die im Oktober 2020 eingeführte SWSG-MieterApp. Über sie können die mehr...

mehr
Ausgabe 06/2020

Digital Ready Check für Bestandsgebäude

Ob cube berlin, The Ship, SpringPark Valley oder Quartier Heidestraße: Innovative Bürogebäude und Quartiere in ganz Deutschland setzen auf die Möglichkeiten der Digitalisierung. Dabei sind diese...

mehr
Ausgabe 12/2022 Verbrauchsdaten

Digital agieren

In der Wohnungswirtschaft sorgen inzwischen Verbrauchsdaten für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Haushalten und Gebäuden – es ist jetzt jedoch auch in der Wohnungswirtschaft dringend an...

mehr

Minol: Bei einer Wohnungsanzeige ohne Energiekennwert droht Bußgeld

Jetzt kann es teuer werden: Wenn Vermieter oder Verkäufer die erforderlichen Energiekennwerte in kommerziellen Immobilienanzeigen nicht angeben, riskieren sie ein Bußgeld von bis zu 15.000 €. Die...

mehr