Einheitlich abrechnen bei unterschiedlicher Messtechnik
Wird der Energieverbrauch im gleichen Gebäude mit unterschiedlicher Messtechnik erfasst, ist das relevant für die Heizkostenabrechnung. In solchen Fällen müssen Vermieter und Verwalter die Kosten für Heizung und Warmwasser vor- und unterverteilen.
Um die Kosten für Heizung und Warmwasser für alle Bewohner nachvollziehbar abzurechnen, müssen Verwalter und Vermieter einiges beachten – vor allem, wenn es Unterschiede in der Art der Beheizung oder der Messtechnik gibt. Dann lassen sich die Verbrauchswerte der Einheiten nicht einfach miteinander vergleichen und abrechnen. Abhilfe schafft in solchen Situationen die Aufteilung des Wärmeverbrauchs in homogene Nutzergruppen mit einer entsprechenden Vor- und Unterverteilung der Kosten.
Wann sind Vorverteilungen notwendig?
Laut Heizkostenverordnung (§5, Absatz 2) sind Vorverteilungen bei unterschiedlicher Messtechnik verpflichtend. Ein Beispiel sind Wohnungen mit Fußbodenheizungen – hier wird der Wärmeverbrauch mit Wärmezählern gemessen – und Wohnungen mit Heizkörpern, bei denen Heizkostenverteiler zur Verbrauchserfassung eingesetzt werden. Der jeweilige Wärmeanteil der Einheiten mit Wärmezählern und der Einheiten mit Heizkostenverteilern muss deshalb zunächst gesammelt gemessen werden – erst dann können die Kosten auf die einzelnen Einheiten weiterverteilt werden.
Technisch sind Vorverteilungen auch immer bei unterschiedlichen Zonenregelungen notwendig, also wenn beispielsweise für einen Teil der Einheiten andere Vor- und Rücklauftemperaturen gelten als für einen anderen. Auch wenn die gemeinsame Wärmeversorgung sowohl aus Einrohr- als auch Zweirohrheizungssystemen besteht, müssen die Kosten vorverteilt werden. Das liegt daran, dass bei der Wärmeverteilung mit Einrohrheizungen systembedingt mehr Wärme ungemessen an das Gebäude abgegeben wird als bei Zweirohrheizungen.
In einheitliche Gruppen einteilen
Wichtig ist, dass alle Mitglieder einer Nutzergruppe die gleichen Messgeräte zur Verbrauchserfassung haben. So wären beispielsweise alle Nutzer mit Fußbodenheizungen in einer Gruppe, alle Nutzer mit Heizkörpern in einer weiteren und Gewerberäume mit raumlufttechnischen Anlagen schließlich in einer dritten. Nur mit einer solchen Vorverteilung ist sichergestellt, dass die Verbrauchswerte zwischen den Gruppen einheitlich, vergleichbar und abrechnungsfähig sind.
Nur wenn für jede Gruppe ein Gruppenzähler installiert ist, sind die Messergebnisse direkt miteinander vergleichbar und können in die weitere Abrechnung einfließen. Erst im zweiten Schritt werden die in der Vorerfassung ermittelten Kosten pro Gruppe an die einzelnen Einheiten unterverteilt.
Den passenden Verteilerschlüssel wählen
Fazit
Vor- und Unterverteilungen in der Heizkostenabrechnung trennen die Verbräuche nach Nutzergruppe auf, schaffen so Transparenz für die Bewohner und sind damit auch ein Vorteil für Vermieter und Verwalter. Weil sie sehr spezielle Abrechnungssituationen voraussetzen, sind Vor- und Unterverteilungen bei Heizkostenabrechnungen eher selten: Ihr Anteil am Gesamtbestand beträgt nur etwa vier Prozent.
Weil sie messtechnisch, logisch und rechnerisch sehr komplex sind, ist der Aufwand bei der Messausstattung und Abrechnung für Vermieter und Verwalter höher und auch für Mieter und Eigentümer ist eine solche Heizkostenabrechnung nicht unbedingt intuitiv verständlich. Damit sie dennoch nachvollziehbar und transparent ist, sollten Vermieter und Verwalter alle Abrechnungsschritte darstellen. Dabei helfen auch professionelle Messdienstleister wie Minol, die Abrechnungen mit Vor- und Unterverteilungen übersichtlich gestalten.
Vor- und Unterverteilungen in der Heizkostenabrechnung trennen die Verbräuche nach Nutzergruppe auf und schaffen so Transparenz für die Bewohner.