Feuerwehraufzug

Bestimmungen für den Brandfall

Eine einheitliche Regelung für die Beschaffenheit von Feuerwehraufzügen in Deutschland gibt es nicht. „Die Absprache zwischen dem Planer und dem Aufzughersteller zusammen mit der zuständigen Feuerwehr im Vorfeld ist deshalb der richtige Weg“, rät Lipphardt. „Dabei sollten die DIN EN 81-72 und die Hochhausrichtlinie immer hinzugezogen werden.“ Die Eu­­ronorm wurde Ende 2003 für Neuanlagen zu­­sam­­men­­ge-

stellt.


Informationen unter:

www.kone.de

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