Bautenschutz

Balkone, Loggien und Laubengänge abdichten

Nach DIN 18531-5* müssen Beschichtungen für Balkone, Loggien und Laubengänge neue Anforderungen erfüllen. Die Norm gilt vorrangig für Neubauten. Bei Sanierungen muss geprüft werden, inwieweit die Anforderungen der Norm erfüllt werden können.

Anders als Bauteile in Gebäuden sind Außenbauteile wie Balkone, Terrassen und Laubengänge hohen Beanspruchungen ausgesetzt. Sie müssen nicht nur ästhetischen Kriterien genügen: Ihre Standsicherheit muss wechselnden mechanischen Belastungen trotzen. Die Beschaffenheit des Bodens soll Unfallgefahren vorbeugen, die Nutzbarkeit zu jeder Zeit gewährleistet sein. Eine intakte, rundum gut geschützte Bausubstanz ist dafür die Voraussetzung – ganz gleich, wie alt das Bauteil ist. Zudem soll ihre Gestaltung zum Gebäude passen und den Bewohnern gefallen.

Seit Juli 2017 gibt es eine neue Abdichtungsnorm, die erstmals explizit den Anwendungsbereich Balkone, Loggien und Laubengängen behandelt. Die „DIN 18531-5: 2017-07: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge“ ist Teil einer ganzen Reihe von neuen Abdichtungsnormen (DIN 18531-18535) für unterschiedliche Bauteile.

Neben anderen Abdichtungsmaterialien (z.B. Bahnenabdichtung) können nach DIN 18531-5* Flüssigkunststoffe (FLK) verwendet werden, die auf der Grundlage der ETAG 005 geprüft wurden. Diese Abdichtung besteht aus ein- oder mehrkomponentigen flüssigen Stoffen auf Basis von Reaktionsharzen, zum Beispiel Polyurethanharz. Eine Vlieseinlage, die bei der Verwendung auf Flachdächern vorgeschrieben ist, ist auf Balkonen nicht zwingend erforderlich. Die erforderliche Mindestschichtdicke der Abdichtung beträgt 2 mm.

Mit dem Disbon Premium Balkon-System steht ein geprüftes Abdichtungs-System zur Verfügung, das ohne Vlieseinlage eingesetzt wird. Das System besteht aus einer neuartigen, wässrigen EP-Grundierung/ Kratzspachtelung (DisboPOX W 402/ DiaboADD 940) und aus einer hoch elastischen, 2K PUR-Abdichtung (DisboPUR 304). Als Schutz- und Nutzschicht kommt DisboPUR 306 zum Einsatz, das mit DisboADD 8255 Farbchips farbig gestaltet werden kann.Die Vorteile auf einen Blick

– Geprüftes System nach DIN 18531-5
– Hohe Elastizität und Rissüberbrückung
– Einfache Verarbeitung, es ist keine Vlieseinlage erforderlich
– Geruchsarm, lösemittelfreie Abdichtung
– Rutschklasse R 10 ohne zusätzliche Versiegelung

Wann ist eine Abdichtung nach DIN 18531-5* erforderlich?

Nicht jeder Balkon benötigt zwingend eine Abdichtung nach DIN 18531-5*. Speziell bei der Sanierung von bestehenden Gebäuden muss geprüft werden, um was für eine Balkonkonstruktion es sich handelt. Es gibt verschiedene Varianten:

Variante 1: Wasserundurchlässige Bauteile (WU-Beton)

Die DIN 18531-5 gilt nicht für wasserundurchlässige Bauteile (WU-Beton). Balkone (z.B. aus Betonfertigteilen) die über eine ausreichende Dichtigkeit und Dauerhaftigkeit verfügen, benötigen keine zusätzliche Abdichtung. Sie können auch zukünftig mit Materialien beschichtet werden, die nicht nach DIN 18531-5 geprüft sind (zum Beispiel DisboTHAN 449).

Variante 2: Balkone mit Abdichtung unter Estrich

Bei manchen Balkonen befindet sich eine Abdichtung auf der Betonkragplatte, die dann mit einem Schutzestrich überdeckt wird. Dieser Schutzestrich kann mit Materialien beschichtet werden, die nicht nach DIN 18531-5 geprüft sind, wenn sich darunter eine zugelassene Abdichtung befindet. Auch hier können die bekannten Disbon-Beschichtungs-Systeme weiterhin eingesetzt werden.

Variante 3: Normalbeton mit Verbundestrich
Wird ein Verbundestrich auf eine Betonkragplatte aufgebracht, können Flüssigkunststoffe (FLK) als Abdichtung eingesetzt werden, die mit einer zusätzlichen Schutzschicht versehen werden. Diese Beschichtung/Abdichtung muss nach ETAG 005 geprüft sein.

Fazit

Die Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen muss sorgfältig geplant werden. Nicht in jedem Fall lässt sich augenscheinlich erkennen, um was für eine Konstruktionsvariante es sich handelt. Da die neue Normenreihe vorrangig für Neubauten gilt, muss bei der Sanierung geprüft werden, inwieweit die Anforderungen der Norm erfüllt werden können. Die Höhe der Anschlüsse an aufgehende Bauteilen (mindestens 0,15 m) oder das geforderte Mindestgefälle (mindestens 1,5 %) kann im Bestand nicht immer eingehalten werden. Wird von der Norm abgewichen, muss dies mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart werden.

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*DIN 18531-5: 2017-07 Titel (Deutsch): Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge

DIN 18531-5 ist Teil einer ganzen Reihe von neuen Abdichtungsnormen für unterschiedliche Bauteile.

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