Ausgebremst!

Überraschender BEG-Förderstopp lähmt die Wohnungswirtschaft auf ihrem Weg zur Klimaneutralität

Ein Paukenschlag: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am Montag, 24. Januar 2022, seitens der Bundesregierung mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt – gültig für alle Varianten des KfW-Programms in der BEG und damit auch für die wohnungswirtschaftlichen Programme. Begründet wurde diese Entscheidung mit der enormen Antragsflut der letzten Wochen, die zu einer Ausschöpfung der vom Bund hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel geführt habe.

Ebenso wie die gesamte Wohnungswirtschaft ist auch die Initiative Wohnen.2050 (IW.2050) schockiert über diese Maßnahme – insbesondere aufgrund der Tatsache, dass das Förderprogramm erst in 2021 aufgelegt wurde. Mit der BEG-Förderung wurde einer langjährigen Forderung Rechnung getragen, endlich investitionsminimierende Zuschüsse auch für die Wohnungswirtschaft zugänglich zu machen. Eine wesentliche Voraussetzung, um Klimaschutz und preisgünstige Mieten zu vereinen. Nachdem die Förderung nun von Wohnungsunternehmen dankbar angenommen wird und erwiesenermaßen greift, wird sie – gerade mal ein halbes Jahr später – aufgrund dieses Erfolgs ad hoc eingestellt. Besonders gravierend: Auch die erst im Juli 2021 gestartete Paketförderung für die Modernisierung ist von dem abrupten Stopp betroffen, obwohl gerade dieses Vorgehen einen größeren Hebel auf die Minimierung der CO2-Emissionen hat als Einzelmaßnahmen.

Aus Sicht einer Branche mit Planungsvorläufen von mindestens ein bis zwei Jahren ist die unvorhersehbare Aufhebung der Förderungen eine mehr als fatale Entscheidung. Den Wohnungsunternehmen – darunter auch die mittlerweile 146 Unternehmenspartner  unserer Initiative Wohnen.2050 – wird von heute auf morgen die Finanzierungsgrundlage für ihre laufenden und geplanten Baumaßnahmen entzogen. Gerade im sozialen Wohnungsbau wird dies zu allergrößten Problemen führen. Dabei helfen auch die ersatzweise in Aussicht gestellten KfW-Darlehensprogramme nicht. Denn: Wohnungsunternehmen brauchen echte Zuschüsse, um zeitnah die Höhe ihrer derzeit enormen Investitionensenken zu können.

Letztendlich stellt die nun getroffene Entscheidung einen Rückschlag dar für die intensiven Bemühungen der gesamten Branche – und insbesondere der Initiative Wohnen.2050 – in Bezug auf das Erstellen von individuellen Klimastrategien und das geforderte Erreichen der Klimaziele 2045. Da in einigen Städten sogar Klimaneutralität bis 2030 bzw. 2035 erzielt werden soll, wird durch den Wegfall der Förderungen eine unüberwindbare Hürde für die dort angesiedelten Wohnungsunternehmen aufgebaut.

Ob, wann und wenn ja, in welcher Höhe, die Förderung für Sanierungen und den Neubau wieder aufgenommen werden, ist derzeit noch ungewiss. Die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF arbeiten nach eigenen Aussagen mit Hochdruck daran. Möglichst schnell soll die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufgenommen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, aufgesetzt werden.

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