Barrierefreies Bauen und Wohnen

Kontrast-Reich

In den nächsten Jahren wird der Anteil der hochaltrigen Bevölkerung steigen – und damit auch die Anzahl der Menschen mit Sehbeeinträchtigung. Um ihre Unabhängigkeit und Selbstständigkeit zu unterstützen, sollten Mietwohnungen und institutionelle Wohnformen auch farblich entsprechend gestaltet sein.

Bei vielen Menschen lässt die Sehfähigkeit im Alter generell etwas nach. Außerdem gibt es Augenkrankheiten, die das Sehvermögen beeinträchtigen. Nicht so bekannt ist, dass Menschen mit Demenz prozentual stärker an Sehbehinderungen leiden als gleichaltrige, nicht an Demenz erkrankte Menschen. Farbgestaltung bietet eine besonders gute Möglichkeit, die abnehmende Sehfähigkeit im Alter zu berücksichtigen und ein Umfeld zu schaffen, in dem sich auch Menschen mit verringerter Sehfähigkeit und Menschen mit leichten kognitiven Einschränkungen (leichter Demenz) gut zurechtfinden.

Wird für einen Raum ein Farbkonzept entwickelt, ist es ratsam, die Kontraste im Voraus zu planen. Werden beispielsweise Wände, Decke und Innenausbau in elegantem Weiß und der Bodenbelag in einem dezenten Sandton gehalten, kann das für Menschen mit normaler Sehfähigkeit beeindruckend puristisch und überzeugend stilsicher wirken. Für Menschen mit Sehbehinderung jedoch wird ein solcher Raum „der reine Horror“ sein. Der Grund: Sie sehen lediglich eine undefinierte „helle Masse“, weil sie die einzelnen Raumelemente nicht klar voneinander unterscheiden können. Sehbehinderte nehmen ihre Umgebung vor allem über erhöhte Kontraste wahr. Boden, Wände, Türen und Mobiliar sollten daher möglichst erkennbar und vom Umfeld differenzierbar sein.

Sehbehindertengerechte Gestaltung

„Visuelle Barrierefreiheit“ beschreibt die sehbehindertengerechte Gestaltung der Umwelt. Im Dezember 2009 wurde die DIN 18040 für barrierefreies Planen und Bauen durch die DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“ ergänzt. Sehbehindertengerechte Gestaltung bedeutet, dass die Umgebung durch höhere Helligkeitskontraste an „relevanten“ Raummerkmalen für eine verbesserte Wahrnehmbarkeit angepasst wird. Visuelle Barrierefreiheit unterscheidet dabei zwischen den drei Anwendungsfeldern

– Warnung vor Gefahren,

– Entscheidungshilfen und

– Leitfunktionen 

und kommt vor allem im öffentlichen Raum sowie bei Gebäudezugängen, Leitsystemen und Bodenmarkierungen zum Einsatz. Die DIN formuliert zwei Kontrastwerte: einen höheren für Schrift- und Bildzeichen und einen geringeren für Leit- und Orientierungssysteme. An dieser Stelle wird nur auf die geringeren Kontraste für Leitsysteme und räumliche Kennzeichnungen eingegangen.

Helligkeitskontraste berechnen

Helligkeitskontraste, genauer gesagt Leuchtdichtekontraste, lassen sich mit Hilfe der Michelson-Formel berechnen. Die Formel bezieht sich auf den Kontrast gleicher Oberflächen bei gleicher Lichteinstrahlung. Diese Angabe zeigt schon, dass die Umsetzung in der Praxis nicht einfach sein kann, da Lichteinfall und Verschattung in einer Raumstruktur ständig differieren. Dennoch kann es lohnen, die Kontrastformel in einer vereinfachten Form als „Faustformel“ anzuwenden, um bewusster mit dem Einsatz von Helligkeitskontrasten umzugehen. Gewünschte Kontrasthöhen können mit den Hellbezugswerten (HBW) von Farbtönen ermittelt werden.

Die in der DIN geforderten Kontrasthöhen lassen sich allerdings nicht 1:1 auf Wandflächen übertragen. Dennoch kann der Einsatz der „Faustformel“ hilfreich sein, um Kontraste zu prüfen und sicherzugehen, dass einzelne Raumelemente wie etwa Stützen im Innenraum für Sehbehinderte wahrnehmbar sind. Dabei sollten die ausgewählten Farbtöne immer mit Musterflächen vor Ort auf die jeweilige Lichtsituation abgestimmt werden.

Visuelle Barrierefreiheit wird im öffentlichen Raum, bei Neubauten und Sanierungen verstärkt gefordert. Neben den Warn-, Leit- und Orientierungsfunktionen kann Farb- und Kontrastgestaltung so eingesetzt werden, dass Menschen mit Sehbehinderungen – und auch kognitiven Einschränkungen – sich räumlich orientieren können.

Erhöhte Helligkeitskontraste für verbesserte Raumwahrnehmung

Besonders für Menschen mit demenziellen Einschränkungen sollten die vorhandenen Raum- und Gebrauchselemente unterscheidbar sein. Was sie nicht sehen können, kann von ihnen nicht genutzt werden. Es kann Angst machen – man sieht nicht, wohin man sich bewegt – oder es kann gar zur Gefahrenquelle werden, weil Stufen beispielsweise nicht erkennbar sind, so dass der Mensch stürzt. Die räumliche Umgebung muss sich den Erkrankten „erklären“, da diese das nicht mehr kognitiv leisten können.

Farbgestaltung hat besonders in Pflegeeinrichtungen die Aufgabe, den hochaltrigen Menschen ein angenehmes Wohnumfeld zu bieten. Vielfach sind etwa 70 % der Bewohner demenziell erkrankt. Es wird oft die Frage gestellt, ob Menschen, die an einer Demenz leiden, eher Beruhigung oder Anregung brauchen. Wie jeder Mensch brauchen auch Demenzkranke beides. Hier sollte für die einzelnen Nutzungsbereiche entschieden werden, wo eher Anregung und wo Beruhigung angemessen ist. In Fluren z.B. können unterschiedliche anregende Farben zum Einsatz kommen, Gemeinschaftsbereiche hingegen sollten vor allem Ruhe ausstrahlen und dabei wenige anregende Elemente enthalten.

Interessant ist allerdings, dass Raumgestaltung auch beides gleichzeitig vermitteln kann. Ähnlich wie bei einem Aufenthalt in der Natur – der Ausblick in einen Garten oder eine Landschaft beruhigt und regt gleichermaßen an – können Materialien und Oberflächen solch eine „beruhigende Anregung“ transportieren. Meist kommen hier natürliche Materialien oder natürlich anmutende Oberflächen zum Einsatz. Dazu zählen etwa Hölzer, Wandlasuren, Dekore und z.B. Textilien, in denen „das Licht spielen kann“.

Die Wirkung von Räumen hat auch besonders mit den in ihnen verwendeten Kontrasten zu tun. Im Gegensatz zu dem oben beschriebenen stilvoll-weißen Raum mit ganz geringen Kontrasten, kann ein Raum, in dem vor allem hohe Kontraste zum Einsatz kommen, unruhig, „hart“ und unangenehm wirken. Beide Varianten – geringe und hohe Kontraste – können den institutionell-klinischen Eindruck einer Pflegeeinrichtung verstärken. Wissenschaftliche Untersuchun­­gen bestätigen, dass anregungsarme, institutionell wirkende „Wohnumgebungen“ für Menschen mit Demenz Unsicherheit und Stress bedeuten. Wichtig ist es hier, mit mittleren Helligkeitskontrasten zu arbeiten, die Wohnlichkeit vermitteln können und die hoch genug sind, um auch funktionalen und wahrnehmungsfördernden Aspekten gerecht zu werden.

Natürlich anmutende Farb- und Materialkombinationen können demnach wohnlich angenehme Umgebungen schaffen, die institutionelle Raumwirkungen zum Positiven verändern können.

Farben bieten Anregung und Abwechslung

Die Farbauswahl in einer Pflegeeinrichtung sollte also einerseits auf die unterschiedlichen Nutzungsbereiche abgestimmt werden. Andererseits ist zu beachten, dass den Bewohnern verschiedene Aufenthaltsatmosphären angeboten werden. Aufgrund der abnehmenden Mobilität im Alter schränkt sich der Lebensraum stark ein, so dass die nahe Wohnumgebung den Bedarf nach vielfältigen Erlebnisräumen decken sollte: Jeder Mensch möchte mal zu Hause im ruhigen Kämmerlein sitzen, dann aber auch durch die Straßen flanieren oder in eine Kneipe gehen. Auch wenn das innerhalb eines Pflegeheims nicht möglich ist, besteht das Bedürfnis nach Abwechslung. Farben können Raumatmosphären prägen. Wichtig ist der Einsatz natürlich anmutender Farbnuancen in mittleren Helligkeiten, die gut zwischen hell-lichten Farben und intensiven Akzenten vermitteln und für Wohnlichkeit sorgen.

Der in einer Einrichtung verlegte Bodenbelag prägt wesentlich die Stimmung, die ein Raum hat. Wenn möglich sollten warmtonige Beläge zum Einsatz kommen, die an natürliche Böden erinnern: Holzoptiken, Beige- und Terrakottatöne und auch warme Grautöne. Der Boden kann Trittsicherheit vermitteln und sich deutlich von der Wandfarbigkeit unterscheiden. Bei hohem Tageslichteinfall kann ein Belag dunkler sein, bei geringer Beleuchtung etwas heller.

Der Eindruck von „Wohnlichkeit“ wird im Besonderen durch „natürliche Materialien“ erzeugt. Warme und natürlich anmutende Farben können natürliche Materialien nicht ersetzen. Die gelungenste Farbauswahl kann bei der Umsetzung in vor allem künstlich und hart anmutenden Oberflächen nicht zur Wirkung kommen.

Licht kann Handlungskompetenzen fördern

Ohne Licht kann man nichts sehen. Gerade hochaltrige Menschen sind auf hohe Beleuchtungsstärken angewiesen: 80-jährige Menschen brauchen etwa 5mal so viel Licht wie 20-jährige.

Und die Farbauswahl sollte auf das Lichtkonzept abgestimmt werden, weil künstliche Lichtquellen sehr unterschiedliche Lichtspektren haben. Man kann nur die Farben wahrnehmen, die im vorhandenen Lichtspektrum enthalten sind. Beispielsweise kann man im Licht einer Leuchtstofflampe warme Rot- und Orangetöne niemals so sehen, wie sie sich im Tageslicht zeigen. Sie wirken immer kühler bläulich.


Quellen

– Demenz Support Stuttgart, www.demenz-support.de

– „Licht und Demenz“, Demenz Support Stuttgart, von Sybille Heeg und Chr. Striffler, 2010

– „Barrierefreie Gestaltung von Kontrasten und Beschriftungen“ von Dietmar Böhringer, 2012

– „Licht und Farbe: Wohnqualität im Alter“, 2009, KDA – Kuratorium Deutsche Altershilfe, www.kda.de

www.barrierefrei-mobilitaet.de

www.nullbarriere.de

Sehbehinderte nehmen ihre Umgebung vor allem über erhöhte Helligkeitskontraste wahr.

Die räumliche Umgebung muss sich „erklären“.

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