Umsatzsteuersenkung: Messdienstleister warnen vor Verwirrung bei Abrechnung

Die Absenkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent bis zum Jahresende wird bei der
Abrechnung der Verbrauchskosten von Immobilien zu Verwirrung führen. Davor warnt
DEUMESS - Verband der mittelständischen Messdienstleister (www.deumess.de) und kritisiert die zahlreichen komplexen Regelungen. Diese werfen in ihrer Gesamtheit viele Fragen auf und verursachen einen erhöhten Aufwand. Die ursprünglich von der Regierung angedachte Entlastung von
Wirtschaft und Bürgern werde so nicht erreicht. Der Verband steuert mit intensiven
Schulungen seiner Mitgliedsunternehmen dagegen.

Endkunden, Immobilienverwaltungen und Messdienstleister erwartet bei der Abrechnung der
Verbrauchskosten von Immobilien teilweise ein großes Durcheinander. „Verwirrung ist
vorprogrammiert“, sagt Hartmut Michels. Das Vorstandsmitglied von DEUMESS sieht vor allem
bei der Anzahl vollkommen unterschiedlich gestalteter Verträge zahlreiche Probleme bei der
korrekten Abrechnung: „Mit der Senkung der Umsatzsteuer bis zum Jahresende wollte
die Bundesregierung eigentlich einen Impuls für mehr Wachstum setzen. Stattdessen verursacht
die zwischenzeitliche steuerliche Umstellung einen enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand.“

Ein Beispiel für die Komplexität: Je nach Messdienstunternehmen ist mit der
Immobilienverwaltung der Preis für die Verbrauchsabrechnung als Brutto- beziehungsweise als
Netto-Betrag vereinbart. Bei Ersterem entsteht kein Handlungsbedarf. Bei Letzterem stellt sich die
Frage nach der Leistungserbringung sowie der Rechnungserstellung. Je nach Sachlage wird dann
eine Rechnungskorrektur fällig. Ähnlich ist die Ausgangslage, wenn die Rechnung vorschüssig
gestellt wurde oder Abschlagszahlungen vereinbart sind.

„Der preisliche Unterschied bei der jährlichen Miete für einen Heizkostenverteier beträgt rund 15
Cent. Schon daran zeigt sich, dass der Aufwand für die Änderung in keinem wirtschaftlichen
Verhältnis steht“, erklärt Georg Eutermoser, ebenfalls Mitglied im Vorstand von DEUMESS. Der
Branchenexperte warnt: „Dennoch muss die Umstellung erfolgen, damit bei einer Prüfung durch
das Finanzamt keine Strafe aufgrund einer fehlerhaften Abrechnung der Umsatzsteuer droht. Da
stehen Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis.“

Um die Verbandsmitglieder auf die komplizierten Herausforderungen bestmöglich vorzubereiten,
hat DEUMESS in Kooperation mit branchenrelevanten Rechtsanwaltskanzleien entsprechende
Schulungsangebote auf den Weg gebracht. Michels: „Unsere Messdienstunternehmen werden
gut vorbereitet sein. Fachkompetenz und Genauigkeit sind wesentliche Qualitätsmerkmale
mittelständischer Messdienstunternehmen.“

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