Mietendeckel: Klare Absage an Enteignungsphantasien

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Mietendeckel“) für verfassungswidrig erklärt. Der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost, Dr. Robert Momberg, kommentiert dies wie folgt:

„Wir sind erleichtert, dass das Bundesverfassungsgericht der Sackgasse Mietendeckel ein Ende bereitet hat. Dies ist sowohl ein gutes Signal für die Berliner Wohnungswirtschaft als auch die gesamte Bauwirtschaft. Jetzt muss der Senat endlich die richtigen Schritte gehen, um den Wohnungsmangel in Berlin wirksam zu bekämpfen sowie Investoren und Unternehmen wieder Planungssicherheit zu geben.

Eine schnelle und vor allem langfristige Entspannung des Wohnungsmarktes kann vor dem Hintergrund der energie- sowie klimapolitischen Ziele nur durch eine konsequente Ausrichtung auf das Bauen gewährleistet werden. Zu diesem Zweck muss auf alternative und effektivere Instrumente zurückgegriffen werden. Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen und die Bereitstellung von Bauland sowie die Entbürokratisierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes gehören ebenso dazu, wie eine personell und technisch besser aufgestellte Verwaltung.

Das Urteil sendet aber auch ein deutliches Zeichen an alle Landesregierungen, von etwaigen Plänen zu einem Mietendeckel Abstand zu nehmen und die Wohnungspolitik wieder aktiv zu gestalten.“
 

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