Bauindustrie: Erster Hoffnungsschimmer bei den Baugenehmigungen

„Der Wohnungsbau springt noch nicht nachhaltig an. Aber es gibt einen ersten Hoffnungsschimmer.“ Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, Tim-Oliver Müller, die vom Statistischen Bundesamt bekanntgegebenen Genehmigungszahlen. An Neu- und Umbauten wurden von Januar bis Juli rund 131.800 Wohnungen genehmigt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies ein Plus von 6,6 Prozent. Im Juli 2025 wurde das Niveau des Vorjahresmonats mit insgesamt 22.100 Wohnungen (Neu- und Umbau in Wohn- und Nichtwohngebäuden) zwar um 30 Prozent überschritten. Doch im Juli 2024 lag die Zahl genehmigter Wohnungen auf dem niedrigsten Wert für einen Juli seit 2009.

„So lässt sich eine ausreichende Versorgung von Singles sowie Familien insbesondere in Ballungsgebieten mit Wohnraum nicht realisieren. Denn das wichtigste Segment, der Geschosswohnungsbau, auf den zwei Drittel des Neubaus entfallen, zündet nur sehr langsam“, so Müller weiter. Das Genehmigungsvolumen hat sich von Januar bis Juli 2025 auf rund 69.250 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gegenüber dem Vorjahreszeitraum stabilisiert. Dies entspricht einem Plus von 5,6 Prozent – allerdings nach jahrelang zweistelligen Einbrüchen.

Im Segment des klassischen Eigenheimbaus verzeichnen die monatlichen Genehmigungszahlen für Einfamilienhäuser seit Januar wieder einen Aufwärtstrend. Mit rund 25.400 Genehmigungen in den ersten sieben Monaten 2025 liegen sie im Vergleich zu Januar bis Juli 2024 um 15 Prozent im Plus. Im Vergleich zu 2020 liegen die Genehmigungen aber immer noch 50 Prozent im Minus. „Viele potenzielle Eigenheimbauer bleiben somit weiterhin in ihren Mietwohnungen, die dann nicht für andere Nutzer freiwerden“, ergänzt Müller.

Umso wichtiger sei es, dass die Politik den kleinen Hoffnungsschimmer nutze, um daraus eine richtige Trendwende zu generieren. „Dazu gehören auch die Pläne der Regierung, eine befristete EH55-Förderung für den bestehenden Bauüberhang (genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Wohnungen) bereitzustellen. Allerdings bleibe es zunächst fraglich, wie nachhaltig der Effekt auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt ausfallen werde. Die Förderung müsse im Volumen ausgebaut und verstetigt werden. Müller: “In den Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2026 müssen jetzt die finanziellen Vorkehrungen für die vielen guten Ansätze aus dem Koalitionsvertrag getroffen werden. Dazu gehören etwa die versprochenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, eigenkapitalentlastende Maßnahmen für Wohnungsbaugesellschaften und die Zusammenführung bislang komplizierter Förderprogramme für Neubau und Sanierung.

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