Modernisierung

Flächenheizung im Bestandsbau? Warum nicht!

Bei Neubauten mit niedrigem Wärmebedarf sind sie gesetzt, auch bei Modernisierungen sind sie immer gefragter: Flächenheizungsysteme. Sie punkten vor allem in Sachen Nachhaltigkeit: Die niedrigere Vorlauftemperatur schlägt sich in einem verringerten Energieverbrauch nieder und senkt den CO2-Ausstoß. Zudem bieten sie dank des zugrunde liegenden Strahlungsheizungsprinzips maximalen Komfort.

In Deutschland stammen 16 Prozent der CO2-Emissionen aus dem Gebäudesektor. Dabei spielt das Thema Heizen eine große Rolle: 60 Prozent der Gebäudeenergie wird zum Heizen verwendet – weitere 12 Prozent für Warmwasser. Das Einsparpotenzial ist hier groß, denn noch wird mehr als die Hälfte der Gebäude mit Gas oder Öl beheizt.

Alternativen zu diesen fossilen Brennstoffen, vor allem Wärmepumpen, sind bei Neubauten bereits weit verbreitet, aber um die CO2-Bilanz des Gebäudesektors insgesamt zu senken, muss auch der Bestandbau energetisch verbessert werden. Hier gilt es, nicht nur den Wärmebedarf mit Gebäudedämmung und Fenstertausch zu verringern, sondern auch die Heiztechnik umzustellen. Damit aber beispielsweise Wärmepumpen im Altbau eingesetzt werden können, muss nicht nur der Energiebedarf gesenkt werden, sondern auch die Beheizung auf Flächenheizsysteme umgestellt werden: Erst dann lassen sich durch niedrige Vorlauftemperaturen gute Leistungszahlen erreichen.

Aus Wunsch wird Wirklichkeit: Rahmenbedingungen klären

Wollen Eigentümer die Energiebilanz ihres Bestandsgebäudes verbessern und ein Modernisierungsprojekt starten, müssen sie zuvor einige Rahmenbedingungen klären. Zunächst ist es wichtig, den Wärmebedarf realistisch einzuschätzen: Wie ist der Stand heute und was wird künftig angestrebt? Welche Maßnahmen werden zusätzlich zur Heizungsmodernisierung getroffen oder sind im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgeschlagen? Vorab überlegt werden sollte auch, ob die Sanierung im unbewohnten Zustand stattfinden kann, oder ob das Gebäude währenddessen bewohnt bleibt. 

Bei der Finanzierung können Bauherren auf umfangreiche Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzen. Nicht nur der Wärmeerzeuger selbst wird gefördert, sondern auch die Fußbodenheizung, weil sie durch die Absenkung der benötigten Vorlauftemperatur zu einer besseren Energieeffizienz der Wärmeerzeuger beiträgt. Dabei ist die gesamte Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme förderfähig: Dämmung, Rohrbefestigung, Rohr, Estrich, Oberbodenbelag und die Regelung. Dies gilt auch, wenn kein Austausch des Wärmeerzeugers selbst vorgenommen wurde – allerdings ist es dann nur eine Einzelmaßnahme und der Fördersatz ist deutlich niedriger.

Im zweiten Schritt geht es schließlich darum, die technischen Rahmenbedingungen zu klären: Welcher Schall- und Wärmeschutz ist gefordert? Welche Aufbauhöhe steht zur Verfügung? Der Heizungsbauer muss zudem überlegen, wie Verteiler und Anschlussleitungen realisiert werden können. Und er muss sich auf andere Montagepartner als bei Neubauprojekten einstellen – etwa den Oberbodenleger oder Trockenbauer – und sich mit verschiedenen Sonderkonstruktionen auseinandersetzen. 

Vorgeschriebener Schutz vor Wärme und Schall

Die energetischen Vorgaben an Gebäude sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Paragraph 48 definiert, welche Anforderungen bei Änderungen an bestehenden Gebäuden gelten – Ziel ist ein verbesserter Wärmeschutz. Anlage 7 nennt deshalb die erlaubten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen – etwa Wänden, Fenster oder Dächer – bei Änderungen an Bestandsgebäuden. Ist die Dämmschichtdecke jedoch technisch begrenzt, „so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird, wobei ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/(m·K) einzuhalten ist“ (Fußnote 1, Anlage 7, §48 GEG). Oder einfacher ausgedrückt: So viel Wärmedämmung wie möglich – in einer ausreichenden Qualität. 

Beim Schallschutz ist die Lage etwas anders. Hier gilt nach einem Urteil des BGH, dass bei Sanierungsmaßnahmen, die der üblichen Instandsetzung oder (gegebenenfalls zugleich) der Modernisierung dienen, ein verbessertes Schallschutzniveau grundsätzlich nicht beansprucht werden kann. Maßgeblich bleiben somit die technischen Standards, die bei Errichtung des Gebäudes galten. Darauf zu achten ist beispielsweise, wenn im Zuge der Sanierung in den Estrich eingegriffen wird. Genauer hinschauen muss man, wenn der Bodenbelag in die Ermittlung des Schallschutzes mit einbezogen wurde oder ein bestimmter Bodenbelag, etwa Teppichboden, vorgeschrieben ist. In diesem Fall müsste nach einer Renovierung wieder der gleiche Bodenbelag genutzt werden.

Um die Anforderungen an Wärme- und Schallschutz zu erfüllen, bietet Uponor (www.uponor.de) eine ganze Reihe an Sonderlösungen für die Renovierung an – etwa das Uponor Klett Twinboard für Flexibilität bei der Wärmedämmung oder beim Schallschutz eine Kombination mit der Trittschall-Dämmplatte TP-GP 12-1 von Knauf. Zu beachten ist, dass diese Lösungen außerhalb der Estrichnorm DIN 18560-2 liegen und deshalb der Bauherr darauf hingewiesen werden sollte, dass es sich um Sonderlösungen handelt.

Die Aufbauhöhe als springender Punkt

Bei Modernisierungsprojekten ist die Aufbauhöhe des Fußbodens inklusive Heizsystem meist von großer Bedeutung. Sie kann einerseits zu Veränderungen der Raumhöhe führen, anderseits können ungewollte und unkomfortable Schwellen zwischen Zimmern entstehen, wenn beispielsweise nur ein Badezimmer mit einer Fußbodenheizung ausgestattet wird. Meist gilt: umso geringer, desto besser.

Selbst mit Standardsystemen, also Systemplatten mit integrierter Dämmung und normalem Schall- und Wärmeschutz, wie sie für den Neubau verwendet werden, können reduzierte Aufbauhöhen realisiert werden. Das Nassbausystem Uponor Klett bietet verschiedene Möglichkeiten: Werden die Klett Rollplatten DES 25-2 und DES 30-2 zusammen mit dem Estrich für Fußbodenheizungen FE Eco von Knauf verlegt, ist eine Überdeckung über Scheitelpunkt Rohr von nur 25 mm möglich. Das reduziert die Aufbauhöhe gegenüber einem Standardaufbau mit Zementestrich um 20 mm auf 66 bzw. 71mm.

Besonders flexibel auf die Renovierungsanforderungen können Planer mit dem Klett Twinboard reagieren. Die Verlegung des Klett-Rohrs funktioniert bei dieser Variante wie beim Standardsystem – die handliche, faltbare, mehrwandige Hohlkammerplatte mit einer Dicke von nur 3 mm und geringem Gewicht kann jedoch unabhängig von der Dämmung eingesetzt werden. Je nach Auswahl der Dämmung erzielen Planer so eine besonders niedrige Aufbauhöhe oder gute Trittschaldämmung. 

Mit der Trittschalldämmplatte TP-GP 12-1 von Knauf, einer 12 mm starken Mineralwolldämmung, und einer Rohrüberdeckung von 25 mm der Knauf Nivelliermasse N440 wird eine Gesamtaufbauhöhe von nur 54 mm und gleichzeitig ein geprüftes Trittschallverbesserungsmaß von 28 dB erreicht. Ist die Aufbauhöhe weniger entscheidend und der Schallschutz spielt eine größere Rolle, kann eine 25 mm starke Mineralwolldämmung mit einer dynamischen Steifigkeit von nur 5 MN/m3 und eine 40 mm Überdeckung mit einem Knauf Fließestrich verwendet werden. Auf diese Weise wird ein Trittschallverbesserungsmaß von 37 dB erreicht.

Egal für welche Klett-Variante man sich entscheidet, in jedem Fall muss der alte Estrich entfernt und durch einen neuen ersetzt werden. Möchte man darauf verzichten, ist Uponor Minitec die richtige Lösung. Bei diesem System verlegt der Installateur das 9,9x1,1 mm Rohr auf einer 12 mm hohen Noppenfolie, die auf den bestehenden Untergrund geklebt wird. Das kann der alte Oberbodenbelag sein oder, wenn dieser entfernt wird, der alte Estrich. Vorteil der zweiten Variante: Die Aufbau-
höhe wird geringer. Diese hängt zudem von der verwendeten Nivelliermasse und dem gewählten Oberbodenbelag ab.

Für den Oberboden ist die Spannweite der zu addierenden Aufbauhöhe groß: von modernen LVT-Designbelägen, die nur 2 mm messen, bis hin zu Fliesen, für die mit Fliesenkleber mit ca. 15 mm zu rechnen ist. Auch bei der Nivelliermassen gibt es einen Spielraum von 3 mm bis 8 mm Überdeckung über Scheitelpunkt Rohr. Dabei gilt jedoch: Umso geringer die Aufbauhöhe ist, desto teurer ist die
Nivelliermasse. Deshalb werden gering auftragende Systeme vor allem bei der raumweisen Sanierung – beispielsweise einem neuen Badezimmer – verwendet. Nämlich immer dann, wenn es auf eine möglichst geringe Stufe zum Nachbarraum ankommt. Die höher auftragenden Systeme eigenen sich für die Sanierung eines gesamten Geschosses. Hier muss nur der Höhenversatz zu Treppen und der Eingangstür berücksichtigt werden.

Der Untergrund muss bei einer Verbundkonstruktion immer entsprechend den Vorgaben des Nivellierestrichlieferanten grundiert werden. Neben der Verlegung im Verbund ist Minitec auch auf einer Trennlage direkt auf einem Estrich, darunterliegender Holweichfaserdämmung, gebun dener Schüttung oder der Trittschalldämmplatte TP-GP 12-1 verlegbar. In diesem Fall wächst die Aufbauhöhe auf 49 mm, ist aber immer noch niedriger als in Kombination mit dem Klett Twinboard. Das Trittschallverbesserungsmaß beträgt in beiden Fällen 28 dB. Trotz der geringen Aufbauhöhe hat das Minitec System immer noch ein Flächengewicht von ca. 80 kg/m2 und wie bei allen Nasssystemen müssen Austrocknungszeiten für Estriche und Nivelliermassen sowie die Restfeuchtigkeit/Belegreife für die Oberbodenbeläge beachtet werden.

Sonderaspekte Statik und Montagezeit

Unabhängig von Wärme-, Schallschutz oder Aufbauhöhe, kann bei Modernisierungen auch die Statik die Auswahl des Systems beeinflussen. Gerade wenn ein Dach ausgebaut wird, gilt es oft, Gewicht zu vermeiden. Darüber hinaus kann auch der Baufortschritt eine zentrale Rolle bei der Entscheidung spielen. In beiden Fällen bieten Trockenbausysteme wie Uponor Siccus Vorteile: Trocknungszeiten entfallen – der Oberbodenbelag kann bereits drei Tage nach der Systemverlegung erfolgen – und das System punktet mit einem niedrigeren Gewicht von etwa 25 kg/m². 

Für das Siccus System wird eine Trockenestrichplatte mit einer Stärke von 18 bis 23 mm auf eine Systemplatte gelegt, in deren Aussparungen die Rohre verlegt sind. Die Wärmeleitung nach oben erfolgt durch Aluleitlamellen. So erhält man eine ebene Unterkonstruktion, die eine vollständige Unterstützung der Trockenestrichplatte gewährleistet. Abstriche muss man bei dieser Systemwahl jedoch in Punkto Schallschutz machen: Damit die Trockenestrichplatten unter Belastung nicht brechen, müssen sie nicht nur verschraubt und verklebt werden, sie dürfen auch nicht auf einem nachgebenden Untergrund wie einer weichen Trittschalldämmung verlegt werden. Eine Optimierungsmöglichkeit, die allerdings trotzdem nur ein Trittschallverbesserungsmaß von 20 dB erreicht, ist die Knauf Holzfaserdämmplatte.

Die Möglichkeiten für die Montage eines Flächenheizungssystems in der Renovierung sind vielfältig. Die zu klärenden Rahmenbedingungen sind aber deutlich umfangreicher und komplexer als im Neubau, sodass eine detaillierte Beratung zum richtigen System erfolgen sollte. Spezialisten wie Uponor zeigen jedoch: Für jeden Anwendungsfall gibt es die passende Lösung.

Wand- und Deckenheizsysteme als Alternative

Allen Fußbodenheizungslösungen ist gemein, dass für die Verlegung der gesamte zu renovierende Raum ausgeräumt werden muss. Das ist manchmal nur schwer möglich, weshalb sich Wand- oder Deckenheizungen als Alternative anbieten, bei denen Möbel vielleicht umgestellt, aber nicht komplett aus dem Raum entfernt werden müssen.

Wandheizungen gibt es als Nassbausystem (Uponor FIX 14), Trockenbausystem (Uponor Siccus Wall) oder Modul, bei dem die Heizungsrohre schon werkseitig in eine Knauf Diamant Trockenbauplatte mit 15 mm Stärke integriert sind (Uponor Renovis). Die Systeme erreichen theoretisch große Leistungen von bis zu 160 W/m², dafür werden jedoch auch hohe Oberflächentemperaturen von ca. 40°C benötigt. Aber solche Temperaturen erinnern eher an
Heizkörper, statt an eine Strahlungsheizung – erst bei niedrigeren Oberflächentemperaturen gleicht die Wärmeabgabe der Wandheizung der einer Fußbodenheizung.

Um trotzdem eine hohe Leistung zu erreichen, ist dann mehr Heizfläche von Nöten. Das ist oft der Knackpunkt des Systems: Wo soll die Wandheizung installiert werden? Wo werden später Möbel positioniert oder Bilder angebracht? In selbstgenutztem Wohnraum sind solche Fragen noch zu klären, in vermietetem Wohnraum ist es deutlich schwieriger, darüber zu informieren, wie und wo Möbel aufgestellt und wo Nägel in die Wand geschlagen werden dürfen.

Dieses Kommunikationsproblem existiert bei Deckenheizungen, etwa Uponor Thermatop M, nicht. Einschränkend ist hier eher die geringere Heizleistung von nur ca. 60 W/m² – denn die maximale Deckentemperatur ist durch die maximale Strahlungstemperaturasymmetrie begrenzt. Im unsanierten Altbau reicht diese Leistung zum Heizen nicht aus – in einem auf aktuellem Dämmstandard sanierten Gebäude wird die Deckenheizung jedoch zu einer interessanten Alternative.

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