Erhalt der Trinkwassergüte

„Water-Safety-Plan wird ein wertvolles, gebäudespezifisches Tool für die Branche“

Vor gut einem Jahr, im Januar 2021, ist die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie der Europäischen Union (Drinking Water Directive; DWD 2020/2184) in Kraft getreten. Dadurch werden nicht nur umfassende, europaweit einheitliche Strukturen zum Erhalt der Trinkwassergüte aufgebaut: „Über das zugehörende Konzept des Water-Safety-Plans (WSP) erhalten die Verantwortlichen und Entscheider der Wohnungswirtschaft zugleich ein wertvolles, gebäudespezifisches Tool, künftig potenziellen Risiken für den Erhalt der Trinkwassergüte vorbeugend und planbar zu begegnen“, so Trinkwasser-Experte Dr. Christian Schauer, Director des Kompetenzzentrums Wasser, Corporate Technology, beim Systemanbieter Viega (www.viega.de).

Der Hintergrund: Über die DWD, die bis Ende diesen Jahres in nationales Recht überführt werden muss, wird der Erhalt der Trinkwassergüte als Schutzziel erstmals von der Wassergewinnung über die Transportstrecke bis zur letzten Zapfstelle betrachtet. Also auch die Trinkwasser-Installation bzw. -verteilung innerhalb von beispielsweise Geschosswohnungsbauten mit Aspekten wie bedarfsgerechter Auslegung oder bestimmungsgemäßem Betrieb auch bei Nutzungsunterbrechungen, um eine Belastung durch Legionellen zu verhindern.

Ziel ist ein prozessorientiertes Risiko-Management über alle Prozessabläufe hinweg: Mittels des Water-Safety-Plans sollen die für den Erhalt der Trinkwassergüte maßgeblichen Faktoren und Prozessabläufe innerhalb einer Trinkwasser-Installation zunächst identifiziert und anschließend im Sinne des Predictive Maintenance beherrscht werden.

Im Gespräch schildert Dr. Christian Schauer, warum der Water-Safety-Plan künftig für die Unternehmen der Wohnungswirtschaft eine wichtige Bedeutung bekommen wird – und warum die objektbezogene Aufstellung eines solchen Plans zugleich wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt.

Herr Dr. Schauer, warum sollten sich Verantwortliche und Entscheider aus der Wohnungswirtschaft überhaupt mit diesem Thema befassen? Denn ein Water-Safety-Plan für jedes Gebäude dürfte auf jeden Fall zunächst einmal mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden sein?

Dr. Schauer: Das ist zweifellos richtig. Aber jeder Betreiber einer Trinkwasseranlage, aus der Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird – und dazu zählen typischerweise Geschosswohnungs- oder Gewerbebauten –, ist gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) bisher schon für den Erhalt der Trinkwassergüte verantwortlich. Der WSP ist also im Grunde als Handlungsrahmen nur noch das ergänzende Tool, um diese Verpflichtung organisations- und damit rechtssicher zu erfüllen. Vergleichbares kennen wir im Übrigen schon vom Brandschutz.

Welcher direkte Nutzen ist denn, außer dem grundsätzlichen Schutzziel „Erhalt der Trinkwassergüte“, mit dem Aufbau eines WSP konkret verbunden?

Dr. Schauer: Für den Aufbau eines WSP muss zunächst einmal die Trinkwasser-Installation von einem dezidierten Übergabepunkt aus in ihrer Gesamtheit erfasst werden. Das sorgt insbesondere in den hygienisch besonders gefährdeten Bestandsobjekten als Erstes für einen aktuellen Kenntnisstand, wie die Trinkwasser-Installation dort im Detail aufgebaut ist. Im Zuge dieser Bestandsaufnahme werden als Zweites automatisch mögliche Schwachstellen und damit Optimierungsbedarf aufgedeckt. Schäden können beispielsweise direkt behoben und potenzielle Hygienerisiken, wie durch Totstränge oder Ähnliches, eliminiert werden.

Darüber hinaus ist der WSP die Basis für ein definiertes Nutzungskonzept und die damit verbundene Anlagen- und Prozessdokumentation sowie – in der Folge – eine fundierte Entscheidungsgrundlage für notwendige Investitionen in den Unterhalt oder die (sukzessive) Erneuerung einer Trinkwasser-Installation. Langfristig, steht zu erwarten, werden dadurch sogar die Unterhalts- und Betriebskosten für eine Trinkwasser-Installation sinken.

Wie muss man sich denn solch eine Bestandsaufnahme, vielleicht in einem typischen Zweispänner mit acht Wohneinheiten, vorstellen?

Dr. Schauer: Üblicherweise erfolgt die Bestandsaufnahme im Rahmen einer Ortsbegehung zur Sichtung der kompletten Trinkwasser-Installation. Dabei beginnt man möglichst an einem definierten Übergabepunkt, beispielsweise dem Wassermengenzähler, und geht entlang der Wasserwege warm/kalt über sämtliche Installationskomponenten bis hin zur letzten Zapfstelle. Und erfasst so definitiv jeden Rohrmeter inklusive Nennweite, jedes Ventil, jeden Filter, die komplette Warmwasserbereitung und -speicherung mit Temperaturmessung an den Zirkulationsventilen, die Kellerverteilung und die Schachtbelegungen – eben alles, was zu dieser Trinkwasser-Installation gehört und in ihr verbaut wurde.

Zudem werden die relevanten Dokumente und Unterlagen zur Trinkwasser-Installation zusammengetragen sowie die Leitungswege technisch dargestellt. Es gibt ab dann auch ein aktuelles Strangschema. Zudem werden die Nutzung des Trinkwassers und die Nutzergruppen inklusive Nutzungsbeschreibung dokumentiert. So kann in Verbindung mit dem Strangschema sogar bewertet werden, wie bedarfsgerecht – oder wie überdimensioniert – die Trinkwasser-Installation ausgelegt ist. Wichtige Stichworte sind in diesem Kontext unter anderem das Anlagenbuch, das Raumbuch und der daraus abgeleitete bestimmungsgemäße Betrieb. Also eine kurze, umfassende Funktionsbeschreibung des Gebäudes inklusive dem Nutzungskonzept. Das ist vor allem bei Neubauten ein wichtiges Tool, um von Anfang an die Risiken für den Erhalt der Trinkwassergüte zu beherrschen.

Bis hierhin sprechen wir bislang noch über eine Beschreibung des Ist-Zustandes. Wie geht es dann weiter?

Dr. Schauer: Die möglichst genaue Erfassung des Bestandes, des Ist-Zustandes, einer Trinkwasser-Installation ist unerlässlich für alles, was sich dann anschließt, und sollte deswegen auch entsprechend sorgfältig erfolgen. Denn jede Handlungsmaßnahme baut ja darauf auf...

Im nächsten Schritt wird das Thema WSP jedoch deutlich handfester, und zwar durch die Aufstellung eines interdisziplinär besetzten Teams zur Entwicklung und Umsetzung des WSP. Zu einem solchen Team gehören idealerweise der oder die Gebäudeverantwortliche, die Haustechniker, Vertreter der Gebäudenutzer, Vertreter des Gebäudemanagements mit Entscheidungs- und Budgetverantwortung sowie, falls notwendig, zumindest temporär ein Hygieneberater, um die später notwendige Bewertung möglicher Risiken für den Erhalt der Trinkwassergüte qualifiziert bewerten zu können.

Was könnten denn solche möglichen Risiken sein?

Dr. Schauer: Mögliche Risiken, die im WSP-Team diskutiert werden könnten, sind zum Beispiel problematische verbaute Werkstoffe wie Blei oder verzinkte Stahlrohre in der Warmwasserverteilung, Auffälligkeiten wie Färbung oder Geruch des Trinkwassers oder eventuelle Nutzungsunterbrechungen, weil einzelne Wohnungen vielleicht zeitweise nicht vermietet sind. Das Fachwissen des Teams – deswegen auch interdisziplinär – ist außerdem gefragt, um Risiken in der Temperaturhaltung etwa aufgrund externer Wärmeeinträge im Sommer oder interner Lasten, wie durch eine Heizzentrale, auf kaltgehende Trinkwasserleitungen einzuschätzen (siehe  „Unterschätzte Temperaturrisiken“). Zudem muss der allgemeine Betriebszustand der Installationskomponenten sowie der angeschlossenen Apparate bewertet werden – also letztlich alle Möglichkeiten, von denen in der Trinkwasser-Installation eine Gefährdung für die Trinkwassergüte ausgehen kann.

Erste Alarmhinweise sind übrigens immer das am Einsatz ungeeigneter Werkstoffe abzulesende Alter einer Installation oder die Überdimensionierung von Rohrleitungen, die nach der früher gerne genommenen Devise „Viel hilft viel!“ ausgelegt wurden.

Der WSP soll ja nicht in der Theorie steckenbleiben, sondern Trinkwasser-Installationen im Sinne der Betreiber wie der Nutzer hygienisch weiterentwickeln...

... und genau deswegen folgt im Anschluss an die Bestandsaufnahme und die Risikobewertung im WSP die Ableitung entsprechender Maßnahmen zur Risikobeherrschung der möglichen Gefährdungen. Diese Maßnahmen können baulich-technischer, betrieblicher oder auch nutzungsspezifischer Art sein. So ist eine betriebliche Überwachung mit Beobachtungen, Kontrollen oder der Messung von Parametern wie Temperaturen in der Warmwasserzirkulation und des Trinkwassers kalt in der Nutzungseinheit denkbar. Oder eine kontinuierliche Verifizierung, ob die Grenzwerte und Anforderungen der TrinkwV eingehalten werden. Auch die Festlegung geplanter und periodischer Revision gehört dazu, da ein WSP ja ein sich kontinuierlich fortsetzender, über die Nutzungsdauer des Gebäudes nie endender Prozess ist.

Sind baulich-technische Maßnahmen erforderlich, werden diese im Rahmen des Handlungsplans zum WSP priorisiert und gegebenenfalls in einen Investitionsplan überführt. Bei Bleileitungen mit der Risikoabschätzung „hoch“ kann das den „sofortigen Austausch“ bedeuten, bei Rohrleitungen aus verzinktem Stahlrohr in der Warmwasser­verteilung wäre es ein „baldiger Austausch bei Auffälligkeiten“, also bei Grenzwertüberschreitungen, die im Rahmen der zuvor beschriebenen Messungen festgestellt wurden.

So oder so sind die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsschritte und der zugrundeliegenden Erwägungen im Rahmen des WSP zu dokumentieren, damit sie nachvollziehbar bleiben. Wie erfolgreich die Maßnahmen waren, wird schließlich über eine typische Endpunktkontrolle geprüft, zum Beispiel durch eine hygienisch-mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers – deren Ergebnis natürlich ebenfalls schriftlich festzuhalten ist.

Der hygienegerechte Betrieb einer Trinkwasser-Installation im Sinne der Betreiberverantwortung wird durch den WSP also künftig deutlich besser planbar. Sie sprachen aber auch von ökonomischen Vorteilen, die solch ein Plan habe. Wie sieht es damit konkret aus?

Dr. Schauer: Bei den wirtschaftlichen Vorteilen muss man vor allem zwei Punkte hervorheben: Da sind zum einen die durchaus erheblichen finanziellen Risiken, falls es einmal zu hygienischen Problemen in einer Trinkwasser-Installation kommt. Kostentreiber sind dann nicht nur die Aufwendungen für Desinfektion und Reparaturen kontaminierter Netze, sondern in Mietobjekten auch die Einnahmeausfälle aufgrund nicht-nutzbaren Wohnraums oder die Schadensersatzansprüche eventuell geschädigter Nutzer.

Zum anderen bietet ein WSP durch die strukturierte Vorgehensweise die Chance, über die folgerichtige Übernahme absehbarer Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen in der Trinkwasser-Installation dem Vorsorgeprinzip folgend belastbare mittel- und langfristige Investitionspläne aufzustellen. Denn je nach Gebäudegröße stellen bekanntlich Ersatzinvestitionen wie der Austausch von Verteilleitungen mit bedarfsgerechter Dimensionierung zum Schutz vor Stagnation nicht unbeträchtliche Kostenblöcke dar, die durch den WSP deutlich planbarer werden, als wenn die Arbeiten aufgrund hygienischer Auffälligkeiten kurzfristig vergeben werden müssen.

Herr Dr. Schauer, wir bedanken uns herzlich für diesen informativen Einblick in Sinn, Aufbau und Umsetzung eines WSP in der Wohnungswirtschaft. Wer noch mehr dazu wissen möchte, findet außerdem unter www.viega.de/Trinkwasser ein ausführliches Whitepaper zu dem Thema.

Unterschätzte Temperaturrisiken

Neben der chemischen Belastung des Trinkwassers durch mögliche Reste von Blei-Leitungen oder verzinkte Rohrleitungen in Trinkwasser warm gehören im Bestand vor allem falsche Betriebstemperaturen in der Trinkwasser-Installation zu den großen Risikofaktoren für den Erhalt der Trinkwassergüte: Bei Trinkwasser kalt (PWC) > 25 °C und Trinkwasser warm (PWH bzw. PWH-C) < 55 °C kommt es fast zwangsläufig zum Legionellen-Wachstum.

Im Rahmen der Bestandsaufnahme für einen WSP ist also im gesamten Rohrleitungsnetz auf die entsprechende Temperaturhaltung zu achten. Außerdem muss ein regelmäßiger Wasseraustausch mindestens alle 72 Stunden erfolgen, eventuell sogar häufiger, um hygienekritische Temperaturveränderungen aufgrund von Stagnation zu vermeiden.

Indikatoren für mögliche Temperaturprobleme sind parallel im Schacht oder direkt unter der Fußbodenheizung verlegte Rohrleitungen für PWC, da hier von einem Wärmeübergang auf die Kaltwasser führende Installation auszugehen ist. Ein weiterer Indikator sind fehlende oder nicht mehr funktionierende Zirkulationsregulierventile. Stagnationsrisiken sind leicht an langen Stichleitungen ohne regelmäßig genutzte Hauptverbraucher am Ende, an nicht durchgeschliffenen Rohrleitungen oder an sogenannten Totleitungen zu erkennen.

Praxis-Tipp: Planungsgrundsätze zum Erhalt der Trinkwassergüte

Bei der Neuerrichtung einer Trinkwasser-Installation oder umfassenden Sanierungsarbeiten an Be-standsanlagen sind – im Sinne der Trinkwasserhygiene – folgende Planungsgrundsätze anzuwenden:

– Die Auslegung der Trinkwasser-Installation hat, auch unter spezieller Einbeziehung der Warmwasserbereitung bzw. -bevorratung, möglichst volumenreduziert zu erfolgen (Ressourcenschonung). Anstelle großvolumiger Speicher ist die Warmwasserbereitung nach dem zentralen Durchflussprinzip über einen zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer zu bevorzugen.

– Es sind im gesamten Rohrleitungsnetz möglichst kurze Leitungsstrecken vorzusehen. Zudem sind warm- und kaltgehende Rohrleitungen entweder räumlich getrennt in unterschiedlichen Schächten zu verlegen oder es muss auf andere Weise sichergestellt werden, dass sich Trink-wasser kalt im gemeinsamen Schacht nicht auf Temperaturen > 25 °C erwärmt.

– Auf zirkulierende Rohrleitungen für Trink­wasser warm ist in Nutzungseinheiten aufgrund der damit verbundenen Wärmeeinträge und Energieverluste zu verzichten. Bei eingebautem Wasserzähler kommen solche Zirkulationsleitungen ohnehin nicht in Frage.

– Die Trinkwasserverteilung sollte hydraulisch einfach und direkt aufgebaut sein, da vermaschte Trinkwasser-Installationen die Risiken von Stagnationsstrecken, einem höheren Anlagenvolumen und Bereichen mit hohen Verweilzeiten bergen. Außerdem wird bei vermaschten Netzen eine ursprünglich lokale Kontamination leicht verschleppt und so systemisch.

– In allen Rohrleitungsabschnitten ist auf eine hygienegerechte Temperaturhaltung des Trinkwassers zu achten. In der Risiko­abschätzung gilt dabei Rohrleitungen in warmen Kellerräumen oder Räumen mit hohen externen Wärme­einträgen (z. B. durch Sonneneinstrahlung) sowie Ver-teilungen auf der Etage (z. B. im Estrich in der Nähe zu Flächenheizungen) besonderes Augenmerk, da hier möglicher­weise die nach VDI/DVGW 6023 und DIN 1988-200 geforderte thermische Trennung von Kaltwasser­leitungen nicht umgesetzt wurde. Ähnliches gilt für Wärmeübergänge an Armaturen­körpern.
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