Warum Mietrecht Ländersache bleiben muss

„Moment mal!“: Die Bundes­arbeits­­gemeinschaft Immo­bilien­wirtschaft Deutschland (BID) bezieht Stellung. Diesmal geht es um bezahlbaren Wohnraum in der EU.

Einmal mehr ertönt der Ruf nach mehr Regulierung auf dem Wohnungsmarkt. Diesmal ist es die europäische Ebene, die mit Eingriffen ins Mietrecht die Wohnungssituation der EU-Bürger verbessern will. Das Recht auf Wohnen solle als Grundrecht anerkannt und verpflichtende Minimumstandards definiert werden. So steht es in einem Bericht, den das Europaparlament im Januar angenommen hat. Das Ziel ist nachvollziehbar. Doch es auf diesem Weg zu erreichen, dürfte schwierig werden. Denn die Eigentums- und Mietwohnungsquoten in den einzelnen EU-Staaten sind ebenso unterschiedlich wie das Ausmaß mietrechtlicher Regulierung. Gleichmacherei würde die unterschiedlichen gesellschaftlichen Ausprägungen des Mietrechts ignorieren und die Staaten in ihrer Handlungsfähigkeit hindern.

Europäische Eingriffe ins Mietrecht sind schon allein deshalb fragwürdig, weil sie gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen würden. Jedes Land muss individuell auf die Entwicklung der Wohnungsmärkte reagieren können. Blickt man auf die Lage in Deutschland, so wird bereits viel für den Mieterschutz getan. Das Thema Wohnen ist hierzulande durch das Grundgesetz in Verbindung mit bestehenden Bundes- und Landesgesetzen hinlänglich geregelt. Eine Verfassungsänderung würde hieran nichts ändern und wäre reine Symbolpolitik, die von den eigentlichen Herausforderungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ablenkt. Verfassungsrechtlich kann ohnehin kein subjektives Recht auf eine bestimmte Wohnung abgeleitet werden. Wohnen ist zudem keine rein staatliche Aufgabe und damit auch kein rein staatlicher Verantwortungsbereich. Der Staat schafft lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die von der privaten Immobilienwirtschaft, von Vermietern und Wohnungskäufern für eigene vertragliche Beziehungen genutzt werden.

Aber wie kann bezahlbarer Wohnraum langfristig gesichert werden? Die klare Antwort lautet: Durch optimale Bedingungen für mehr Bautätigkeit. Dies fängt bei der Bereitstellung von Bauland an, die in Deutschland derzeit durch das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz noch schwerfälliger zu werden droht. Auch ein vereinfachtes Bauordnungsrecht wäre eine vernünftige Maßnahme, ebenso wie eine Senkung der Grunderwerbssteuer. Kurzum: Die richtigen Fördermaßnahmen sind der entscheidende Faktor. Dies muss der Ansatz sein, wenn tatsächlich länderübergreifend etwas für den Wohnungsmarkt getan werden soll.

Gedeckelte Mieten dagegen helfen niemandem, wie sich gerade am Beispiel Berlins zeigt. Im Gegenteil: Sie würgen die Investitionsbereitschaft der Unternehmen von vornherein ab. Vermieter versuchen stattdessen, mietpreisrechtliche Eingriffe zu kompensieren und Investitionen in die Mietwohnungsbestände auf das notwendige Maß zu beschränken. Sinken die Ertragsaussichten, dürften viele Vermieter eher in Betracht ziehen, Wohnungen aus ihrem Bestand als Eigentumswohnungen zu veräußern, als sie zu staatlich begrenzten Preisen weiterhin zu vermieten. Die Folge ist ein weiterer Rückgang des Angebots an bezahlbaren Mietwohnungen. Mehr Regulierung bremst den Wohnungsmarkt also aus, statt den dringend benötigten Neubau zu beschleunigen. Weitere Eingriffe ins Mietrecht führen deshalb nicht zum Ziel – erst recht nicht, wenn sie von europäischer Ebene erfolgen.

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