Von guten Absichten und falschen Mitteln
Der ehrenamtliche BFW-Präsident Andreas Ibel spricht Klartext.
Derzeit sind in Deutschland nur etwa 6 % des Wohnungsbestandes preisgebunden – und es werden jährlich weniger. Während im Jahr 2016 rund 26.200 Sozialmietwohnungen gebaut wurden, lief bei 88.700 Wohnungen die Mietpreisbindung aus. Für einen positiven Saldo müsste sich der Neubau bei ca. 90.000 Sozialwohnungen jährlich einpendeln und somit mehr als verdreifachen.
Bei gleicher Fördereffizienz würden 90.000 neue Sozialwohnungen jährlich ungefähr 3,7 Mrd. € Bundesmittel erfordern. Mit den in Aussicht gestellten jährlichen 1,25 Mrd. € Fördermitteln von 2018 bis 2021 wird der Bestand an Sozialwohnungen demnach jährlich um 60.000 sinken.
Wenn die zweckwidrige Verwendung der Gelder durch einige Länder nicht eingeschränkt wird, sogar noch stärker. Hier zeigt sich: Die große Koalition mag die Erhöhung der Fördermittel beim Sozialwohnungsbau zwar als Trendwende verkaufen – doch das ist sie unterm Strich wahrlich nicht!
Aber nicht nur bei der sozialen Wohnraumförderung verfehlt so manch eingesetzter Euro den vorgesehenen Zweck. Nach einer Studie der Humboldt-Universität erreichen Haushalte, die unter 60 % des mittleren Einkommens zur Verfügung haben, einen Medianwert der Miethöhe von 7,20 €/qm. Haushalte mit einem Einkommen von über 140 % bezahlen im Median 8,10 €/qm. Das macht 90 Cent pro Quadratmeter Unterschied im Mietzins
Und es verdeutlicht: Das Mietrecht ist wahrlich kein geeignetes Mittel, um den günstigsten Wohnraum auch den Bedürftigsten zur Verfügung zu stellen.
Die Mietpreisbremse hat in ihrer Wirkung diese Situation weiter verschärft, da im Zweifel der solventeste Mieter die preisgedeckelte Wohnung erhält. Ein Blick auf die Zahlen zeigt also: In der Wohnungspolitik sollte nicht der gut gemeinte Zweck die falschen Mittel heiligen – vielmehr sollten die gewählten Mittel dem richtigen Zweck dienen!