Novellierte DIN und zweite Ausstattungswelle
Rauchwarnmelder retten Leben. Ihr lauter Signalton alarmiert die Bewohner und kann wertvolle Sekunden zur Flucht verschaffen. Deshalb sind die Melder in Deutschland in Neu- und Bestandsbauten flächendeckend Pflicht – das schreiben die jeweilige Landesbauordnungen vor. Mittlerweile läuft die zweite Ausstattungswelle. Passend dazu regelt die kürzlich novellierte DIN 14676 nun erstmals auch den Einsatz von ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern.
Konventionell oder ferninspizierbar?
Den Austausch sollten Eigentümer dazu nutzen, zu erwägen, auf welche Technologie sie in den nächsten zehn Jahre setzen wollen. Denn bei der Auswahl der Rauchwarnmelder können sie sich zwischen konventionellen und ferninspizierbaren Modellen entscheiden. Konventionelle Geräte werden einmal im Jahr mittels Sichtprüfung durch zertifiziertes Fachpersonal auf ihre Funktionalität hin überprüft. Mit dem Einsatz von ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern hingegen wird die jährliche Besichtigung vor Ort überflüssig.
Alle wichtigen Geräteparameter, wie beispielsweise die Funktion der Rauchkammer, der Demontageschutz, ob sich Hindernisse im Umfeld befinden oder die Batteriespannung können vom zuständigen Wartungsdienstleister elektronisch aus der Ferne überprüft werden. In einem Kundenportal kann dann der Gerätestatus angezeigt werden, sodass Verwaltungen und Wohnungsunternehmen jederzeit einen Überblick über die montierten Rauchwarnmelder in ihren Liegenschaften haben. Das verringert Koordinationskosten. Darüber hinaus begrüßen es die Mieter, wenn sie nicht mehr jedes Jahr dem Service-Personal Zutritt in ihre Wohnungen gewähren müssen.
Die Funk-Infrastruktur, die die Grundlage für die Ferninspektion der Rauchwarnmelder bildet, kann gleichzeitig auch für die Einbindung von fernauslesbaren Mess- und Erfassungsgeräten zur Heizkostenabrechnung genutzt werden. Gemäß der novellierten EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) werden diese ab Oktober 2020 ohnehin zur Pflicht. Daher lohnt es sich beim Einbau von ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern auch die Verbrauchserfassung von Wärme und Wasser mit in den Blick zu nehmen und vorausschauend zu planen.
Novellierung der DIN 14676
Typ A
Rauchwarnmelder des Typs A, die keine Möglichkeit zur Ferninspektion bieten, müssen auch weiterhin jedes Jahr mittels Sichtprüfung überprüft werden.
Typ B
Typ C
Die integrierte Funktechnologie wird somit endlich in die Lage versetzt, die Vorteile, die sie Wohnungsunternehmen und Mietern bietet, auch umzusetzen. Die Novellierung der DIN 14676 stärkt die Zukunftstechnologie und gibt damit dringend benötigte Klarheit für die Praxis.
Der passende Service
Bleibt noch der passende Service – denn Wohnungsunternehmen sind nicht nur auf die richtige Technologie, sondern auch auf erfahrene Partner mit Fachwissen und ausreichenden Kapazitäten angewiesen. Der Hamburger Full-Service-Dienstleister KALORIMETA GmbH (Kalo) bietet einen umfangreichen Rauchwarnmelder-Service an. Mittlerweile übernimmt das Unternehmen bundesweit die Wartung für über 2,5 Mio. Rauchwarnmelder.
Dank eines flächendeckenden Netzwerks von zertifizierten Servicefachkräften kann Kalo die Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern für die Wohnungswirtschaft von kleinen Wohnanlagen bis hin zu großen Quartieren anbieten. Die Hamburger haben außerdem für die Nutzer auch eine Notrufhotline eingerichtet. Kommt es zu Störfällen, können sie sich dank 24-Stunden-Rufbereitschaft an das Unternehmen wenden. Darüber hinaus stellt Kalo den Nutzern in unterschiedlichen Sprachen Informationsmaterial über die Geräte zur Verfügung und gibt Tipps für das richtige Verhalten im Brandfall.
Die Funk-Infrastruktur, die die Grundlage für die Ferninspektion