Gemeinsamer Rechtsrahmen

Neues EU-Bauproduktenrecht

Nach zwei Jahren intensiver Verhandlungen wurde am 25. Mai 2010  im Wettbewerbsfähigkeitsrat der Ratsstandpunkt zur EU-Bauproduktenverordnung in 1. Lesung verabschiedet. Der Rat hat den vom Mai 2008 stammenden Vorschlag der Europäischen Kommission angenommen und durch wesentliche, auch von Deutschland eingebrachte Regelungen ergänzt. Vorgesehen ist nunmehr u.a. die Fortführung des bewährten Systems transparenter Produktinformation durch eine verbindliche CE-Kennzeichnung, die Beibehaltung von Produktinformationen direkt auf dem Produkt, die Einführung von Produktinfostellen, KMU-taugliche...

Englische Version und informelle deutschsprachige Fassung, die noch überarbeitet wird

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