Neubau von Wohnungen erreicht Rekordniveau

Positive Bilanz der Wohnraumoffensive.

Auf Einladung des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Horst Seehofer haben am 23. Februar 2021, knapp zweieinhalb Jahre nach dem Wohngipfel, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Vizekanzler Olaf Scholz sowie weitere hochrangige Vertreter der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände eine positive Bilanz zur Wohnraumoffensive gezogen.

Alle zentralen Maßnahmen der Wohnraumoffensive sind umgesetzt oder in Umsetzung befindlich. Im Jahr 2020 sind trotz der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zum ersten Mal seit 2001 wieder mehr als 300.000 neue Wohnungen innerhalb eines Jahres gebaut worden. Die auf dem Wohngipfel 2018 vereinbarte Bewilligung von 100.000 neuen Sozialwohnungen in dieser Legislaturperiode wird deutlich übertroffen.

Um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hatte die Bundesregierung auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame Wohnraumoffensive vereinbart. Das historisch breite Maßnahmenpaket umfasst neben investiven Impulsen für den Wohnungsbau und die Sicherung der Bezahlbarkeit auch den Bereich der Baukosten und der Fachkräftesicherung.

Investive Impulse für den Wohnungsbau

– Der Bund unterstützt den sozialen Wohnungsbau der Länder in dieser Legislaturperiode mit 5 Mrd. Euro auf Rekordniveau. Um ab 2020 wieder zweckgebundene Bundesfinanzhilfen zu ermöglichen, wurde das Grundgesetz geändert. Mit einer weiteren Milliarde Euro pro Jahr bis 2024 wird Planungssicherheit für Länder, Kommunen und Investoren geschaffen.

– Neben dem sozialen Wohnungsbau tragen auch frei finanzierte Mietwohnungen zur Wohnraumversorgung für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen bei. Mit einer Sonderabschreibung werden deshalb steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment gesetzt. 

– Das Baukindergeld fördert Familien bei der Wohneigentumsbildung. Bisher sind 330.000 Anträge mit einem Volumen von insgesamt 7 Mrd. Euro eingegangen. Mit einem durchschnittlichen zu versteuernden Haushaltseinkommen von 45.000 Euro im Jahr erreicht das Baukindergeld vor allem Familien mit einem niedrigen bis mittleren Einkommen.

– Die Städtebauförderung wurde mit 790 Mio. Euro pro Jahr auf Rekordniveau verstetigt. Bund und Länder haben eine neue, wesentlich vereinfachte Programmstruktur vereinbart, die die Städtebauförderung auch auf den Erhalt und die Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen fokussiert und die Nutzung innerörtlicher Brachflächen für den Wohnungsbau intensiviert. 

– Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wird die Bundesregierung nicht nur ihrer Verantwortung für den Klimaschutz gerecht, sondern sorgt auch dafür, dass dieser sozialverträglich stattfindet und das Wohnen und Bauen bezahlbar bleibt. 

Sicherung der Bezahlbarkeit des Wohnens

– Zentrale Voraussetzung für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist bezahlbares Bauland. Das im parlamentarischen Verfahren befindliche Baulandmobilisierungsgesetz soll Kommunen die Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau erleichtern. Der Bund trägt mit der verbilligten Abgabe eigener Liegenschaften direkt dazu bei. 

– Das soziale Mietrecht wurde weiterentwickelt. Dabei wurden Mietpreisbremse und Betrachtungszeitraum der Vergleichsmieten verlängert sowie die umlegbaren Modernisierungskosten begrenzt. Mit einer Reform des Mietspiegelrechts sollen Qualität, Rechtssicherheit und Verbreitung von Mietspiegeln gestärkt werden.

– Mit der Wohngeldreform 2020 erhalten bestehende Wohngeldhaushalte im Durchschnitt rund 30 % mehr Wohngeld. Im Kontext der Einführung der CO2-Bepreisung in 2021 wurde das Wohngeld zusätzlich erhöht. Zudem wird das Wohngeld ab 2022 alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.

Baukosten und Fachkräftesicherung

– Der GdW hat mit Unterstützung des BMI, der BAK und des HDB 2018 einen Rahmenvertrag für „seriellen“ und „modularen“ Wohnungsbau abgeschlossen. Dieser wird von der Wohnungswirtschaft auch angenommen.

– Im Themenfeld „Bauen & Wohnen“ wird an der Digitalisierung von mehr als 60 Leistungen gearbeitet. Eine zentrale Leistung ist die digitale Baugenehmigung. In der Pilotkommune Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern ist am 01.01.2021 die Leistung „vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren“ online gegangen.

– Gemeinsam mit den Beteiligten wird das serielle und modulare Bauen als preisgünstige und qualitätsvolle Antwort auf die wachsende Nachfrage nach Wohnungen vorangetrieben. Auch die BImA nutzt die Potentiale und wird bis zu 8.000 Wohneinheiten für Bundesbedienstete in modularer Bauweise errichten. 

– Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Verlängerung der Westbalkanregelung stärkt die Verfügbarkeit von Baufachkräften. 

Die positive Entwicklung der Bautätigkeit verdeutlicht, dass die guten Rahmenbedingungen, die mit der Wohnraumoffensive geschaffen wurden, angenommen werden. Die gestiegene Wohnungsbautätigkeit und die Weiterentwicklung des sozialen Mietrechts wirken der Preisentwicklung gezielt entgegen. In allen Kreistypen, aber insbesondere in den Großstädten, ist bei den Angebotsmieten ein deutlich dämpfender Effekt zu erkennen. Die Bestandsmieten entwickeln sich im Gleichklang mit der Inflationsrate.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bau- und wohnungspolitische Impulse Zeit benötigen, bis sie ihre volle Wirkung entfalten. Nachdem die Anzahl genehmigter Wohnungen bereits in 2019 deutlich gestiegen ist, wurden in 2020 mit +2,2 % erneut mehr Wohnungen als im Vorjahr genehmigt. Baugenehmigungszahlen sind ein wichtiger Frühindikator für die künftige Bautätigkeit. Die Wohnraumoffensive hat damit auch den Grundstein für weiter ansteigende Fertigstellungszahlen in der Zukunft und damit für eine weitere Entspannung der Wohnungsmärkte gelegt.

Die umgesetzten Maßnahmen gilt es jetzt fortzuführen und strategisch weiterzuentwickeln, um die guten Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu verstetigen.

Erfolgreiche Wohnungspolitik

Mehr Informationen zum Stand der Umsetzung gibt es unter www.bmi.bund.de/wohnraumoffensive-bilanz

Eine Broschüre mit aktuellen Daten ist unter www.bmi.bund.de/wohnraumoffensive-faktenblaetter erhältlich.

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