Wohnungsleerstand

Managen, nicht verwalten!

Rund zwei Mio. Wohnungen stehen in Deutschland leer. Damit brechen Vermietern nicht nur Einnahmen weg, sondern der Leerstand muss auch gemanagt werden. Normalerweise ist ein Vermieter ausschließlich für die Beschaffung von Allgemeinstrom, etwa für die Hausflur- und Außenbeleuchtung, für Aufzüge und ähnliches, zuständig. Steht eine Wohnung jedoch leer, fällt der Strombezug für die Zeit des Leerstandes dem Vermieter zu.

Während des Leerstandes muss der Vermieter bezüglich der Stromversorgung theoretisch nicht tätig werden: Die Stromzähler fallen automatisch in die Grundversorgung und der Vermieter erhält vom Versorger die Rechnung. Doch es lohnt sich für den Vermieter aktiv zu werden. Neben der Tatsache, dass Grundversorgertarife in der Regel überteuert sind, ist das Abrechnungssystem meistens nicht auf den Leerstand zugeschnitten und dadurch für den Vermieter mitunter mit unnötigem Aufwand verbunden.

Denn obwohl der Stromverbrauch bei Leerstand normalerweise nahe bei null liegt, muss der Vermieter im Grundversorgertarif einen monatlichen Abschlag zahlen, der auf einen durchschnittlichen monatlichen Verbrauch hin berechnet wird. Zwar erhält der Vermieter bei Beendigung des Leerstandes bis auf den Grundpreis den gezahlten Beitrag zurück, doch muss er zunächst in Vorleistung gehen. Das bündelt zum einen Kapital und ist zum anderen bei einer Vielzahl an Zählern bürokratisch aufwändig. Dies gilt vor allem, wenn die Objekte in unterschiedlichen Netzgebieten liegen. Dann kommen auf ihn mitunter verschiedene Tarife sowie An- und Abmeldeformulare zu.

Kosten und Aufwand senken

Im Idealfall werden Objekte wieder schnell vermietet, doch wo das nicht möglich ist, unterstützt ein Leerstandsmanagement die Vermieter. Der Energieanbieter LichtBlick hat einen speziellen Leerstandstarif entwickelt, der auf den Nullverbrauch zugeschnitten ist. „Wir haben festgestellt, dass viele Vermieter durch den Leerstand nicht nur Einbußen durch die fehlenden Einnahmen aus der Vermietung haben, sondern zugleich monatliche Stromkosten für einen nichtexistierenden Energieverbrauch haben“, so Dino Hiller, Projektmanager Wohnung- und Immobilienwirtschaft bei LichtBlick. „Diese Kosten können wir mit unserem Tarif senken.“

Statt für einen normalen durchschnittlichen Stromverbrauch zu zahlen, berechnet LichtBlick beim Leerstandstarif lediglich eine geringe, feste monatliche Pauschale, in der 5 kWh Stromverbrauch pro Abnahmestelle und Monat enthalten sind, eine kostenlose Endabrechnung pro Abnahmestelle und Jahr sowie sämtliche Zähler- und Messkosten. So fallen für den Vermieter pro Monat geringere Kosten an, der Preis ist deutschlandweit einheitlich und wenn es vom Vermieter gewünscht ist, kann die Stromrechnung gesammelt nach Beendigung des Leestandes erstellt und muss nicht jährlich abgerechnet werden.

Leerstand besser managen

Die Kosten für den Leerstand sind somit für den Vermieter bereits im Voraus berechenbar und werden nur einmal abgerechnet. Sollte er zudem mehrere Objekte in diversen Grundversorgergebieten haben, entfallen mit dem Leerstandstarif die verschiedenen An- und Abmeldeformulare. „Wir bieten eine transparente und faire Abrechnung“, erklärt Hiller. „Besonders über unser Onlineportal ist die An- und Abmeldung von Leerständen einfach. Neben dem verbesserten Leerstandsmanagement können die Vermieter zudem sicher sein, dass bei Strombedarf 100 % Ökostrom fließt.“

Für Vermieter oder Immobilienverwalter ist eine schnelle Vermietung ihrer Gebäude natürlich vorrangig. Doch mit Angeboten, wie sie etwa LichtBlick bietet, können sie nun die Kosten beim Leerstand besser kalkulieren. „Neben dem Management bieten wir grundsätzlich die Stromversorgung mit Ökostrom“, sagt Hiller. „Preislich kann Strom aus erneuerbaren Energien längst mit herkömmlichen Strom mithalten – und da viele Mieter immer häufiger Wert auf Nachhaltigkeit legen, können Vermieter mit einer ökologischen Energieversorgung durchaus am Markt punkten.“

Statt für einen normalen durchschnittlichen Stromverbrauch zu zahlen, wird beim Leerstandstarif lediglich eine geringe, feste monatliche Pauschale berechnet.

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