Klare Spielregeln für alle! Transparente Entscheidungen

Elisabeth Gendziorra, Geschäftsführerin des BFW Nordrhein-Westfalen, spricht Klartext. Es geht um die Vergabe von Grundstücken durch die öffentliche Hand.

Seit mittlerweile einem knappen Jahrzehnt stehen Kommunen und mittelständische Wohnungswirtschaft in einem engen Dialog bei der Entwicklung von Wohnungsbauprojekten. Die Einführung kommunaler Handlungskonzepte für die anteilige Errichtung öffentlich geförderter Wohnungen in möglichst vielen Bauprojekten war dafür der Startschuss. Die einst zähen Anfangsverhandlungen sind überwunden und zum konstruktiven Dialog geworden. Beide Seiten haben anerkannt, dass es trotz schwieriger Rahmenbedingungen ein gemeinsames Ziel zu verwirklichen gilt: bezahlbares Wohnen in der eigenen Stadt.

Die Kooperation wurde in manchen Städten bekräftigt durch ein lokales Bündnis für Wohnen. Dieser gemeinsame Weg trägt Früchte, denn fast jedes größere Wohnungsbauprojekt entsteht als gemischtes Quartier mit freifinanzierten und öffentlich geförderten Wohnungen.

Die besondere Leistung der mittelständischen Wohnungsunternehmen beruht dabei nicht auf der Tatsache, dass sie öffentlich gefördert bauen, sondern in heiß umkämpften Grundstücksmärkten trotz Höchstpreiszahlungen und aus eigener Kraft finanzieren.

Die Kompensation entfallender Einnahmen auf Jahrzehnte lässt sich nicht ohne weiteres auffangen und gelingt nur durch einen Ausgleich an anderer Stelle. Die Wohnraumförderprogramme der Länder haben zwar mittlerweile Wege gefunden, um in dieser historisch lang anhaltenden Niedrigzinsphase willigen Bauherren attraktive Konditionen zu bieten. Doch die Preisexplosion auf dem Grundstücksmarkt findet keine Berücksichtigung in den Förderbedingungen. Insofern ist es richtig, dass Grundstücke der öffentlichen Hand zum Zwecke der Errichtung öffentlich geförderten Wohnungsbaus vergünstigt abgegeben werden ... sollen. Eine gute und sinnvolle Spielregel, an die sich in den verantwortlichen Behörden aber selten jemand hält. Auch Kommunen machen keinen Preisabschlag, selbst dann nicht, wenn sie den Bau öffentlich geförderter Wohnungen fordern.

Trotzdem baut die mittelständische Immobilienwirtschaft gemischte Projekte. Jede zweite gebaute Wohnung in Deutschland wird verantwortet von Unternehmern, die sich mit ihrer Heimatregion identifizieren und aus dem eigenen Selbstverständnis heraus zu dieser sozialen Verantwortung stehen.

Da ist es irritierend, wenn in Kommunen intrasparente Grundstücksvergaben stattfinden und ein offensichtlich günstigeres Preisgefüge die Vergabe an kommunal verbundene Unternehmen ermöglicht, selbstverständlich mit der Zielvorgabe öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen.

Also eigentlich kein Unterschied zu den Mittelständlern – außer beim Grundstückspreis. Ob Wohnraumförderprogramm oder Mietrecht, für alle Akteure gelten die gleichen Spielregeln. Dieser Anspruch sollte auch bei der Vergabe von Grundstücken der öffentlichen Hand gegeben sein.

Gelöst werden könnte die Preisexplosion am Grundstücksmarkt durch einen neuen Förderbaustein, sozusagen eine Ankaufshilfe für Grundstücke. Die sollte natürlich für alle Unternehmen gelten, die öffentlich gefördert bauen wollen. Ausnahmslos! Fair Play wie beim Fußball.

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