Heizöl ist zu wertvoll, um es zu verbrennen

Wärmepumpenanlagen für den ehemals sozialen und heutigen öffentlich geförderten Wohnungsbau sind alles an­dere als die Norm. Ein Frankfurter Investor und ein Kölner Architekt setzen wegen der besseren Vermietbarkeit und der höheren Werthaltigkeit auf regenerative Energien – und zwar weit über jenen Anteil hinaus, den das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verlangt. ↓

Jüngstes Beispiel sind die noch im Wachstum befindlichen Kaiserhöfe in Köln. Für das BundesBauBlatt fragte der Autor den Architekten Werner Wittkowski und den Planer Ralf Mnich, warum die Rechnung aufgehe.

Herr Wittkowski, Herr Mnich, Wärmepumpen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau gelten trotz ihrer Energieeffizienz nicht als Normalfall. Die Investo­ren wollen die Investitionen wegen des gedeckelten Mietpreises niedrig halten, die Heizkosten zahlen die Mieter …

Mnich: Lassen Sie mich unterbrechen. Nach dem Wohnungsbauförderungsgesetz 2003 besteht nur bei Erstbezug eine Kaltmiete-Obergrenze, die Sie jährlich um einen geringen Prozentsatz erhöhen dürfen. Zum zweiten gelten die Mietpreisbindung und die Belegungsbindung nicht ewig, sondern über die Laufzeit des zinsgünstigen Darlehens, also...

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Ausgabe 12/2016

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