Mehr Wohnraum für Hamburg

Geschäftsgebiete für Wohnen

Der Hamburger Senat hat das Planrecht in der Innenstadt geändert, um das Wohnen in der Innenstadt im Einzelfall zulassen zu können. Dafür werden mit dem Bebauungsplan die alten Geschäftsgebietsfestsetzungen auf Kerngebiet nach § 7 der Baunutzungsverordnung in der geltenden Fassung umgestellt. Grundeigentümer erhalten Spielräume bei Umbau oder Modernisierung oder bei Neubauprojekten Die Stadt erhofft sich, dass wieder mehr Wohnungen in der Innenstadt entstehen, auch dort, wo es heute kaum Wohnungen gibt. Zugleich erhofft sich die Stadt durch die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten auch einen...