Flachdächer: Planung und Ausführung das A und O

Fehler werden nicht verziehen

Bei Flachdächern sind häufig die gleichen Ausführungsmängel zu beantstanden. Ein eigentlich selbstverständlicher aber entscheidender Punkt ist, dass die Regeldachneigung (> 2 %) eingehalten wird. Ist dies nicht der Fall, wird die komplette Konstruktion physikalisch und chemisch durch dauerhaft stehendes Wasser belastet: Durch den Wechsel von Nass- und Trockenzonen im Sommer und durch Eis im Winter werden Bitumen-Konstruktionen höher belastet und schneller beschädigt. 

Andere auftretende Mängel sind Materialunverträglichkeiten etwa an Kontaktstellen der Dämmung und der Dachabdichtung, die zu Schäden führen. Zu gering oder gar nicht geplante Randabstände von Einbauteilen wie Dachentwässerungen, führen zu Undichtigkeiten und Schäden, da deren Einbau gerade bei der Verwendung bahnenförmiger Abdichtungen nur mit Abstand zu Ecken und Aufkantungen fachgerecht und mangelfrei erfolgen kann. Der ausreichenden Bemessung und Befestigung von Flachdachabdichtungen gegen Windsog ist besondere Aufmerksamkeit gerade an den Ecken und Kanten der Dächer beizumessen. 

Fehlende Anschlagpunkte, die nachträglich nur mit Aufwand installiert werden können, bilden eine weitere Quelle möglicher Schadstellen am Flachdach. Die Anschlagpunkte müssen über ein Prüfzeugnis verfügen.

Die Konsequenzen: Schäden an Flachdächern werden häufig erst spät bemerkt und können zu großen Problemen führen. Deshalb ist die jährliche Inspektion so wichtig, vor allem an den Dachabläufen. Und: Der Eigentümer oder das Facility Management müssen die vorgegebene Lebensdauer der Konstruktion beachten und beizeiten eine Sanierung beauftragen. Eine Flachdachsanierung an sich ist grundsätzlich aufwändig aber planbar. Aber zu spät erkannte Mängel am Flachdach schädigen die Bausubstanz schleichend und sind in der Regel nicht kalkulierbar. 

Um Schäden zu verhindern, ist das A und O eine fach- und bedarfsgerechte Planung und Ausschreibung. Es gelten die Vorschriften gemäß DIN 18195 Teil 5, der Flachdachrichtlinie und der weiteren Regelwerke, wie der neuen, überarbeiteten DIN 18531, die in der Folge die DIN 18195-5 ersetzen wird.

Zudem stellen Flachdächer hohe Anforderungen an die Ausführungsqualität. Das lässt sich am besten durch eine baubegleitende Prüfung durch unabhängige Sachverständige gewährleisten. Wichtig ist zudem die Detailplanung, die es den ausführenden Betrieben ermöglicht, die Arbeiten fachgerecht zu erledigen. Da ein Großteil der Mängel auf die Ausführung zurückzuführen ist, ist es entscheidend, einen qualifizierten Betrieb für die Arbeiten zu wählen.

Das gilt auch für neuere Bauweisen wie die Flüssigabdichtungen, die nun ebenfalls in der DIN 18531 normativ erfasst werden. Gerade beim Aufbringen sind jedoch entgegen der Annahme einer wesentlich einfacheren Verarbeitung als bei Abdichtungsbahnen besondere Anforderungen an die Herstellung gegeben. Neben der notwendigen Einhaltung der örtlich hergestellten Schichtdicken und der fachgerechten Gewebeeinlagen muss der gesamte Unterbau und der Aufbau der Dämmung exakt und absolut fest sein, damit bei der Aufbringung der Abdichtung das Personal die Dämmplatten beim Betreten nicht bewegt und es dadurch zu Schäden und Rissen während des Abbindens der Abdichtung kommt. Hier steckt der Teufel im Detail.

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