Das neue Bauproduktenrecht

EU-BauPV



Die neue EU-Bauproduktenverordnung, „Verordnung (EU) Nr. 305/ 2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten“ wurde am 4. April 2011 bekanntgemacht. Sie gibt dem europäischen Bauproduktenrecht eine neue Rechtsgrundlage und löst damit dieBauproduktenrichtlinie aus dem Jahr 1988 ab – damals noch eine Richtlinie der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ (89/106/EWG).


Informationen unter www.bmvbs.de

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