Dichte Hülle bleibt Voraussetzung
Das neue Gebäudeenergiegesetz führt die Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Im Zuge dessen ergeben sich für Bauherren zahlreiche Neuerungen. Eine davon betrifft die Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test). Eine luftdichte Gebäudehülle ist die Voraussetzung für eine optimale Energiebilanz und Reduzierung der Wärmeverluste. Sie schützt aber auch Bauteile vor Feuchteschäden durch Tauwasser.
Gemäß der neuen Norm ISO 9972 entfallen die früheren Verfahren A und B und werden durch lediglich ein Verfahren („Verfahren 3“ für Deutschland) ersetzt, welches im Wesentlichen aber dem bisherigen Verfahren A entspricht. Das GEG schreibt mindestens eine Luftdichtheitsprüfung für neue Gebäude vor. Nach den Erfahrungen von DEKRA-Experten ist es für Bauherren ratsam, jeweils einen Test nach Herstellung der luftdichten Gebäudehülle und einen weiteren nach Fertigstellung des gesamten Gebäudes durchzuführen.
Die neuen Regeln nach dem GEG gelten für alle neuen Gebäude, die nach dem 1. November 2020 genehmigt werden. Die ersten praktischen Erfahrungen mit der Umsetzung wird es voraussichtlich ab dem Frühjahr 2021 geben. Bestandsimmobilien sind von den neuen Regeln ebenso betroffen, wenn sie energetisch saniert werden und die Planung nach dem 1. November 2020 erfolgt.