Trinkwasserhygiene

Bleifrei und andere Aspekte

An die Trinkwasserhygiene in Wohngebäuden werden hohe Anforderungen gestellt. Installationen, die in diesem Bereich eingesetzt werden, müssen daher normgerecht sein. Die reine Erfüllung der Normen reicht jedoch womöglich für die Qualität nicht aus, etwa bei der Einhaltung des Grenzwerts für Blei.

Damit Wasser klar und gesundheitlich unbedenklich aus der Armatur läuft, sind einige Rahmenbedingungen zu beachten. Auf die Wasserqualität wirken einerseits die eingesetzten Werkstoffe, andererseits die Temperatur sowie die Verschmutzung der Komponenten vor und während der Montage und die Art der Leitungsführung.

Was die Werkstoffe angeht, hat man zur Sicherung der Trinkwasserqualität vor allem den Eintrag von Blei per EU-Richtlinie 98/93-EG auf 0,01 mg/l begrenzt. Mit der Trinkwasserverordnung ist dies schon 2013 in Deutschland in Kraft getreten, wobei jeweils höchstens 0,005 mg/l vom Wasserversorger eingeleitet bzw. von der häuslichen Installation eingetragen werden dürfen.

Wichtig ist hier, dass es um die Summe des Bleieintrags geht: Alle wasserberührten Komponenten nach der Übergabe in das Gebäude – von Armaturen über Rohrverbindungen bis zu Wasserzählern – sowie die Zusammensetzung des Wassers können sich auswirken. Selbst wenn ausschließlich zugelassene Produkte installiert werden, kann es in bestimmten Situationen schlimmstenfalls zu einer Grenzwertüberschreitung kommen. So gab es 2015 eine Reihe von Fällen, in denen solche Überschreitungen festgestellt wurde und kostenintensiv behoben werden musste. Im Bestand sind die Unternehmen der Wohnungswirtschaft als Vermieter für die Einhaltung des Grenzwertes verantwortlich. Auch Temperatur und Leitungsführung sind für die Trinkwasserqualität relevant und entsprechend im ersten Stadium eines Projekts zu berücksichtigen. Schon während der Montage wird Einfluss auf den Grad der Verschmutzung genommen.

Festzuhalten bleibt, dass bei anspruchsvollen Projekten in der Wohnungswirtschaft Planer, Verarbeiter und Betreiber die Verantwortung tragen, jedwedes Gesundheitsrisiko für die Bewohner zu minimieren. Das geht so weit, dass ein Vermieter für infiziertes Leitungswasser haftet (Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Az. VIII ZR 161/14).  Beachtenswert ist auch das Ergebnis einer Auswertung des Unternehmens Techem, veröffentlicht am 18. November 2015: Bei zunehmender Gebäudegröße wächst das Risiko für einen Legionellenbefall. Eine auf die Hygiene abgestimmte Anlagenplanung bildet demnach die Grundvoraussetzung für Qualität, Haltbarkeit und Nachhaltigkeit einer Trinkwasserinstallation.

Vorausschauende Planung

Die DIN EN 806 (Technische Regeln Trinkwasserinstallation) gibt vor, dass eine Installation für eine kalkulierte Lebensdauer von 50 Jahren den funktionalen Anforderungen entsprechen muss, keinen Schaden anrichten und die Gesundheit nicht gefährden darf. Dies beinhaltet, das Entstehen und die Ausbreitung von Mikroorganismen, etwa das Bakterium Legionella pneumophila, zu unterbinden. Solche Mikroorganismen entstehen insbesondere durch die Stagnation des Wassers, den Eintrag von Nährstoffen und wachstumsfördernde Temperaturen.

Diese negativen Punkte lassen sich durch optimierte Rohrleitungsverläufe, exakte Dimensionierung und entsprechende Werkstoffe weitgehend unterbinden. Die bedarfsgerechte Auslegung stellt sicher, dass bereits im normalen Betrieb ein ausreichender Wechsel des im System befindlichen Wassers stattfinden kann.

Als Vorgabe nach VDI 6023 gilt, dass der Inhalt eines Trinkwassersystems spätestens nach 72 Stunden ausgetauscht sein muss. Voraussetzung hierfür ist eine exakte Rohrnetzberechnung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einzelwiderstände und einer dem Nutzerverhalten angepassten Gleichzeitigkeit.

Statt einer T-Installation werden die Entnahmestellen heute in Schleifenform angeschlossen. Regelmäßig genutzte Entnahmestellen lassen sich am Ende dieser Schleifeninstallation anordnen. Alternativ kann eine gesamte Stockwerksleitung als Ringleitung ausgeführt werden. Eine thermische Desinfektion, bei der eine Mindesttemperatur von 70 °C an allen Entnahmestellen vorgeschrieben wird, ist mit diesen Installationsmethoden weitaus einfacher möglich. Darüber hinaus sind Probeentnahmeventile zu installieren, um die vorgeschriebenen Prüfungen im 3-Jahres-Turnus möglichst einfach durchführen zu können.

Die Temperaturen von Kalt- und Warmwasserleitungen sind durch fachgerechte Verlegung und Dämmung zu begrenzen – Legionella pneumophila entwickelt sich zwischen 25 und 45 °C. Zu den wichtigen Maßnahmen zählen der Abstand der Kaltwasserleitungen zu wärmeführenden Installationen, keine Durchführungen durch Heizestriche sowie separate Schächte für Steigleitungen. Auf diese Weise wird garantiert, dass Kaltwasser maximal bis 25 °C erwärmt wird, Warmwasser nicht unter 55 °C. Diese Werte gelten für alle Teile des Systems.

Installationssysteme ohne Blei

Mögliche Konsequenzen aus der Überschreitung des Bleigrenzwertes, insbesondere Stilllegung und hohe Kosten für Sanierungsmaßnahmen, lassen sich mit den richtigen Produkten von vornherein vermeiden. Schon seit Mitte 2012 liefert Sanha Systemrohre und -fittings für eine bleifreie Installation (siehe Übersicht in Tabelle 1).

Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Press- oder Gewinde-Fittings aus Siliziumbronze (CuSi), einer besonders harten und dichten und daher sehr korrosionsbeständigen Kupferlegierung. Sie können mit Rohren aus verschiedenen Werkstoffen wie Edelstahl oder Kupfer zu einem bleifreien Trinkwassersystem verbunden werden.

Mit hochwertigen Werkstoffen lässt sich demnach eine normgerechte und vor allem komplett bleifreie Installation realisieren. So ist es nicht verwunderlich, dass bei Ausschreibungen inzwischen gezielt bleifreie Produkte eingesetzt werden. Auch Wasseranalysen oder Messungen nach der Inbetriebnahme sollen sicherstellen, dass die Qualität des Trinkwassers den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Saubere Produkte

Neben dem Werkstoff wirkt sich der Umgang mit den Produkten aus. So stellt Sanha sicher, dass die wasserberührenden Teile nach der Herstellung sorgfältig geschützt werden. Die Rohre sind mit Verschlusskappen versehen und die Fittings hygienisch einwandfrei in Schutzbeutel verpackt. Die Kappen dürfen erst unmittelbar vor der Montage entfernt werden, ebenso werden die Fittings erst direkt vor ihrer Verarbeitung aus den Schutzbeuteln entnommen.

Der Verarbeiter prüft alle Bauteile vor der Montage auf Sauberkeit. Im Falle von Montageunterbrechungen sind offene Leitungsenden sicher zu verschließen. Auf diese Weise dringen so wenig Schmutzpartikel und Nässe wie möglich in die Installation. Erstere könnten den Nährboden für Mikroorganismen bilden, während Feuchtigkeit in Verbindung mit Sauerstoff bei unedlen Metallen zu Korrosion führen kann.

Planer und Verarbeiter arbeiten zusammen

Eine zeit- und kostensparende Montage wirkt sich positiv auf jedes Projekt der Wohnungswirtschaft aus. Dies gelingt mit combipress – unter dem Begriff werden die Installationseigenschaften von Sanha-Produkten zusammengefasst. Sie vereinfachen das Verpressen im Baustellenalltag, denn die Systemverbindungen sind kompatibel zu den gängigen Pressprofilen.

Der Handwerker kann sein Werkzeug frei wählen bzw. auf vorhandenes zurückgreifen. Verwechslungen auf der Baustelle – und damit eine mögliche Fehlerquelle – sind gänzlich ausgeschlossen. Außerdem zählen die „Unverpresst-Undicht-Funktion“ und „Push & Stay“ (Gleithaftung) zu den Pluspunkten von combipress. Sanha übernimmt als einziger Hersteller von Presssystemen die Gewährleistung für die Dichtheit der Pressverbindung – unabhängig vom Profil der Pressbacken. Dies gilt, wenn die Pressmaschinen und Pressbacken bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Hygiene - wichtig von der Planung bis zur Inbetriebnahme

Wie bei der Planung und Installation von Trinkwasseranlagen muss auch bei der Dichtheits-/Druckprüfung absolut hygienebewusst vorgegangen werden. Vorschriften und Empfehlungen zu einer hygienegerechten Dichtheitsprüfung liefern das ZVSHK-Merkblatt „Dichtheitsprüfung von Trinkwasser-Installationen“ und die BHKS-Regel 5.001 „Druckprüfung von Trinkwasserleitungen“.

Eine Dichtheitsprüfung muss in der Regel durchgeführt werden, damit die Leitungen abschließend gedämmt und die Aussparungen geschlossen werden können. Daher ist grundsätzlich von einer längeren Stagnationsphase im Anschluss an die Dichtheitsprüfung auszugehen. Eine Druckprüfung mit Wasser entspricht daher insbesondere im Hinblick auf hygienische Relevanz nicht mehr dem Stand der Technik. Eine hygienisch einwandfreie Dichtheitsprüfung ist somit nur in Form einer „Trockenprüfung“ mit ölfreier Druckluft oder Inertgas (Stickstoff oder Kohlendioxid) möglich. Diese Prüfung ist in zwei Schritten, nämlich der Dichtheitsprüfung (Vorprüfung) und der anschließenden Festigkeitsprüfung (Hauptprüfung) durchzuführen. 

Einweisung durch Planer und Verarbeiter

Zu guter Letzt sind Planer und Verarbeiter verpflichtet, eine Übergabe der Trinkwasserinstallation an den Betreiber vorzunehmen und ihn mit allen hygiene- und sicherheitsrelevanten Bedienungen der Anlage vertraut zu machen. Dann kann die Anlage für Trinkwasser so sicher betrieben werden, wie sie geplant, installiert und geprüft wurde.

Eine auf die Hygiene abgestimmte Anlagenplanung bildet die Grundvoraussetzung für die Qualität, Haltbarkeit und Nachhaltigkeit einer Trinkwasserinstallation.

„Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser“ des Umweltbundesamtes (Auszug)

Die trinkwasserhygienische Eignung von metallenen Werkstoffen wird für den Einsatz in folgenden drei Produktgruppen festgestellt:
A) Rohre,
B) Armaturen, Rohrverbinder, Apparate sowie Pumpen und
C) Komponenten, deren wasserberührte Fläche in der Summe nicht mehr als 10 % der gesamten Bauteilfläche einnimmt, in Armaturen, Rohrverbindern, Apparaten sowie Pumpen.
Der Einsatz von Rohrwerkstoffen (A) kann auf bestimmte Trinkwässer beschränkt sein. Werkstoffe für die Produktgruppen B und C müssen eine allgemeine trinkwasserhygienische Eignung aufweisen und werden vom Umweltbundesamt entsprechend beurteilt. Dies bedeutet, dass sie mit allen Trinkwässern verwendbar sind.

Normen und Regelwerke

Zu den wichtigen Vorschriften zählen unter anderem: TrinkwV, AVBWasserV, DIN 1988, DIN EN 1717 und DIN EN 806. Hier werden die Pflichten genannt, die der Betreiber einer Trinkwasserinstallation hat. Dazu gehören ein regelmäßiger und vollständiger Austausch des Trinkwassers an allen Entnahmestellen in einem bestimmungsgemäßen Betrieb. Darüber hinaus ist für regelmäßige Inspektionen und Wartungen der Anlagen durch einen eingetragenen Installationsbetrieb oder beauftragten Personen zu sorgen.

Aus der Trinkwasser-Verordnung: § 4 Allgemeine Anforderungen

(1) Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu befürchten ist. Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 5 bis 7a entspricht.
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